DAX WKN: 846900 ISIN: DE0008469008 Forum: Indizes Thema: Hauptdiskussion

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10. Jan, 17:33:48 Uhr, Ariva Indikation
Kommentare 893.118
S
Sporthamburg2, 16. Dez 21:37 Uhr
0
Es geht um die Netzentgelte der Unternehmen um die Wirtschaft zu stärken. Dann steigen die eben beim Endverbraucher oder der Netzausbau wird ausgesetzt bis zu m neuen Haushalt. Denk einfach mal selbst oder lies selber das Gesetz. Hoffe, du machst nicht Alles was die K.I dir sagt.
S
Sporthamburg2, 16. Dez 21:42 Uhr
0

Sprich die KI sagt sowas wie nö aber sagt ggf durch Sondervermögen, was eigentlich genau die Umgehung der Schuldenbremse ist und eine 2/3 Mehrheit erfordert.

Dann wähle eben die CDU,wenn du das richtig findest.
D
DerAktienKaiser, 16. Dez 21:43 Uhr
0
Nee ist ein komplexer Sachverhaltm da frage ich gerne die KI, wenn ich unschlüssig bin. Ohja den Netzausbau aussetzen in Zeiten der Energiewende, das hat sicherlich senkende Effekte auf den Strompreis o.O Wenn man langfristig denkt ist das genau das was wir nicht brauchen. Und Strompreise für Verbraucher weiter steigern, nunja... das will auch die SPD sicherlich nicht.
D
DerAktienKaiser, 16. Dez 21:44 Uhr
0
Achso zum Gesetzesentwurf: Der von Bundeskanzler Olaf Scholz vorgestellte Gesetzesentwurf zur Senkung der Strompreise für die Industrie umfasst mehrere Maßnahmen, die über die Reduzierung der Netzentgelte hinausgehen. Die zentralen Elemente sind: Senkung der Stromsteuer: Die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes soll auf das von der EU erlaubte Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde reduziert werden. BUNDESREGIERUNG Stabilisierung der Netzentgelte: Es sind Maßnahmen geplant, um die Netzkosten zu senken und die Netzentgelte zu stabilisieren. Dies soll sowohl der Industrie als auch den Haushalten zugutekommen und für mehr Planungssicherheit sorgen. BUNDESREGIERUNG Verlängerung der Strompreiskompensation: Die bestehende Strompreiskompensation, die energieintensive Unternehmen entlastet, soll bis 2030 verlängert werden. Dies entspricht einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft von mehr als sieben Milliarden Euro. BUNDESREGIERUNG Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Energiekosten für Unternehmen zu senken und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern.
D
DerAktienKaiser, 16. Dez 21:44 Uhr
0
Kurzum es ist Wahlkampf
D
DerAktienKaiser, 16. Dez 21:33 Uhr
0
Sprich die KI sagt sowas wie nö aber sagt ggf durch Sondervermögen, was eigentlich genau die Umgehung der Schuldenbremse ist und eine 2/3 Mehrheit erfordert.
D
DerAktienKaiser, 16. Dez 21:31 Uhr
0
ganz unten das Fazit lesen das genügt beim letzten Text
D
DerAktienKaiser, 16. Dez 21:31 Uhr
0
Achtung langer Text ChatGPT sagt geht so wie vorgeschlagen nicht Senkung der Stromsteuer Rechtliche Grundlage: Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Einnahme. Jede Änderung der Stromsteuerhöhe muss durch ein Gesetz beschlossen werden (in diesem Fall eine Änderung des Stromsteuergesetzes). Finanzielle Auswirkungen: Eine Senkung der Stromsteuer würde Einnahmen des Bundes reduzieren. Dies betrifft unmittelbar den Haushalt, da der Staat auf diese Einnahmen angewiesen ist, um andere Ausgaben zu finanzieren. Ohne Haushalt: Die Reduzierung der Stromsteuer könnte zwar theoretisch beschlossen werden, aber ohne einen gültigen Haushalt wäre unklar, wie die entstehenden Einnahmeausfälle kompensiert werden sollen. 2. Stabilisierung der Netzentgelte Rechtliche Grundlage: Die Netzentgelte werden von den Netzbetreibern erhoben, jedoch unter der Regulierung der Bundesnetzagentur. Eine Senkung oder Stabilisierung erfordert staatliche Unterstützung, um Einnahmeverluste der Netzbetreiber auszugleichen. Finanzielle Auswirkungen: Wenn der Staat diese Verluste kompensieren soll, sind dafür Haushaltsmittel notwendig. Ohne einen gültigen Haushalt kann der Staat solche Ausgaben nicht tätigen, da er nur laufende oder rechtlich verpflichtende Zahlungen leisten darf. Ohne Haushalt: Eine Senkung der Netzentgelte wäre schwierig, da es ohne finanzielle Deckung zu Unterfinanzierungen bei den Netzbetreibern kommen könnte. 3. Verlängerung der Strompreiskompensation Rechtliche Grundlage: Die Strompreiskompensation ist eine staatliche Beihilfe für energieintensive Unternehmen und muss vom Haushalt finanziert werden. Finanzielle Auswirkungen: Solche Zahlungen können nur mit einer klaren Finanzierung erfolgen, die im Haushaltsgesetz verankert sein muss. Ohne Haushalt: Eine Verlängerung wäre ohne gültigen Haushalt nicht umsetzbar, da keine neuen finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden dürfen. 4. Vorläufige Haushaltsführung Wenn der Staat sich in einer vorläufigen Haushaltsführung befindet (§ 111 Bundeshaushaltsordnung), gilt Folgendes: Es dürfen nur Ausgaben getätigt werden, die zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen nötig sind oder die Fortsetzung bereits begonnener Projekte sicherstellen. Neue Maßnahmen wie die vorgeschlagenen Strompreissenkungen fallen nicht in diese Kategorien und wären somit blockiert. Fazit Der Staat kann keine neuen finanziellen Verpflichtungen eingehen, die nicht durch bestehende Rechtsgrundlagen oder den vorherigen Haushalt gedeckt sind. Eine Umsetzung wäre also nur mit einem gültigen Haushalt oder übergangsweise durch Sonderfinanzierungen (z. B. ein Sondervermögen) möglich, was jedoch weitere parlamentarische Zustimmung erfordert.
A
Abc12345, 16. Dez 21:27 Uhr
0
Was will der Staat noch alles ausgleichen und subventionieren?
D
DerAktienKaiser, 16. Dez 21:24 Uhr
0
@Sporthamburg2 Selbst die Netzentgeltsenkung muss der Staat ausgleichen, das ist keine reine Einnahmensenkung, sondern der Staat muss dann den Netzbetreibern unter die Arme greifen.
S
Sporthamburg2, 16. Dez 21:12 Uhr
0
Das Kindergeld zu erhöhen.Das ist eine Ausgabe.Die macht er mit.
B
BlueStar22, 16. Dez 21:11 Uhr
0
Lol, tesla einfach mal nen hunni aufs ath drauf. Krass wie es fast immer stärker steigt als fällt
S
Sporthamburg2, 16. Dez 21:11 Uhr
0
Da sieht man doch wie der Merz den Menschen direkt ins Gesicht lügt.
S
Sporthamburg2, 16. Dez 21:09 Uhr
0

Vorläufige Haushaltsführung Sollte kein gültiger Haushalt vorliegen, tritt die sogenannte vorläufige Haushaltsführung in Kraft (§ 111 Bundeshaushaltsordnung, BHO). In diesem Zustand darf der Staat nur: zwingende Ausgaben leisten, die gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben sind, laufende Verpflichtungen erfüllen (z. B. Gehälter), bestehende Maßnahmen fortsetzen, deren Finanzierung bereits im Vorjahr beschlossen wurde. Neue finanzielle Maßnahmen – wie eine Senkung der Energiepreise für die Industrie – wären in diesem Fall grundsätzlich nicht umsetzbar, da sie über die Grenzen der vorläufigen Haushaltsführung hinausgehen.

Ja,das Ganze ist aber keine Ausgabe. Das vermindert nur die Einnahmen.
D
DerAktienKaiser, 16. Dez 21:08 Uhr
0
Sprich gutes Wahlkampfmanöver mehr nicht.
S
Sporthamburg2, 16. Dez 21:07 Uhr
0
Wenn ich das richtig verstanden habe ist die Reaktivierung nicht möglich bzw. will keiner mehr. Den Netzausbau zu finanzieren ist keine klassische Subvention.
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