Dax Prognose WKN: 846900 ISIN: DE0008469008 Forum: Indizes User: cfdtrader123

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28. Oct, 07:25:02 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 312.784
Greenback
Greenback, 20.11.2023 16:59 Uhr
4
Da ich vom Fach bin, eine kleine Ergänzung zu dem Thema: In Deutschland werden Aktiengewinne durch die Abgeltungssteuer besteuert. Diese Steuer wird auf Kapitalerträge wie Aktiengewinne erhoben. Der Steuersatz der Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25% auf Kapitalerträge. Zusätzlich können Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und ggf. Kirchensteuer anfallen. Bei Dividenden ausländischer Aktien gibt es je nach Land der ausschüttenden Gesellschaft eine Quellensteuer. Dies ändert nichts an der weiteren Besteuerung. Über den Freistellungsauftrag sind durch den Sparer-Pauschbetrag 801€ bzw. 1602€ für Verheiratete steuerfrei. Werden diese Grenzen überschritten, sind die darüberliegenden Kapitalerträge steuerpflichtig und MÜSSEN in der Anlage KAP der Steuererklärung aufgeführt werden. Der eigene, persönliche Einkommensteuersatz hat keine Auswirkung auf die Besteuerung von Aktiengewinnen. Ist der persönliche Einkommensteuersatz niedriger als der Abgeltungssteuersatz, können über die „Günstigerprüfung“ in der Einkommensteuererklärung die Kapitalerträge mit dem persönlichen, niedrigeren, Steuersatz versteuert werden. Sollte man in Deutschland als gewerblicher Trader eingestuft werden, wird die Abgeltungssteuer durch die Einkommenssteuer ersetzt. Zusätzlich zur Einkommensteuer kann Gewerbesteuer anfallen. Ein gezieltes Verhalten während des Tradens hilft idR immer nicht in diese Steuerfalle zu kommen. Es würde allerdings zu weit führen, das hier zu erörtern.
B
Bulleye776, 20.11.2023 16:51 Uhr
0
Bei cfd bin ich raus handel meist Optionen
K
Kinglot, 20.11.2023 16:50 Uhr
0

Wenn du bei einen in D ansässigen Broker bist, macht der das automatisch.

Korrekt! Ich dachte, es geht um cfd Gewinne, bei denen kein Steuerabzug automatisch erfolgt, weil Ausland.
B
Bulleye776, 20.11.2023 16:47 Uhr
0
Mein Broker ist ansässig hier also entspannt
B
Bulleye776, 20.11.2023 16:46 Uhr
0
Das war übrigens ein Scherz
B
Bulleye776, 20.11.2023 16:45 Uhr
0
Dann sollen sie mich holen kommen dann sitz ich paar Monate in U-Haft und werde wieder gehen weil alles korrekt war. Verklage ich die noch auf Kosten. Hab ich wenigstens mal meine Ruhe für paar Monate :D
K
KeuleBN0815, 20.11.2023 16:42 Uhr
0

Wenn du das machst und noch nachzahlen darfst dann viel Spaß. Die wissen ganz genau was du an Geld machst bekommen nämlich jährlich Geld von deinem Broker über deine ID

Aber nur bei deutschen Brokern. Bei ausländischen bist du meistens selber gefragt und bei Nichtangabe dürfte es Steuerhinterziehung sein.
B
Bulleye776, 20.11.2023 16:42 Uhr
0
Bei mir gehen die Steuern ab bei jedem Trade außer Verlust der wird im Topf gesammelt und verrechnet
U
Unnamed, 20.11.2023 16:41 Uhr
0

Nein, Kap Erträge müssen gemeldet werden in Deutschland sobald der Freibetrag überschritten ist.

Wenn du bei einen in D ansässigen Broker bist, macht der das automatisch.
B
Bulleye776, 20.11.2023 16:41 Uhr
0
Das wäre mir neu das ich dazu verpflichtet bin und ich werds auch nicht machen
K
Kinglot, 20.11.2023 16:40 Uhr
0

Kapitalerträge werden mit der Abgeltungssteuer verrechnet mehr Steuern gibts darauf nicht!

Ja sicher. Und angeben, wenn kein Steuerabzug erfolgt ist.
B
Bulleye776, 20.11.2023 16:40 Uhr
0
Wenn du das machst und noch nachzahlen darfst dann viel Spaß. Die wissen ganz genau was du an Geld machst bekommen nämlich jährlich Geld von deinem Broker über deine ID
U
Unnamed, 20.11.2023 16:40 Uhr
0

Nein, Kap Erträge müssen gemeldet werden in Deutschland sobald der Freibetrag überschritten ist.

Davon steht aber nirgends etwas. Deinen zweiten Post ja, das finde ich auch überall.
K
KeuleBN0815, 20.11.2023 16:39 Uhr
1
Richtig. In diesen Fällen bist du auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, soweit ich weiß.
B
Bulleye776, 20.11.2023 16:39 Uhr
0
Kapitalerträge werden mit der Abgeltungssteuer verrechnet mehr Steuern gibts darauf nicht!
K
Kinglot, 20.11.2023 16:37 Uhr
0
Die Anlage KAP musst Du etwa ausfüllen, wenn Du noch nicht in Deutschland versteuerte Kapitalerträge auf ausländischen Konten und Depots, Zinsen aus Privatdarlehen oder Erstattungszinsen vom Finanzamt erhalten hast.
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