Dax Prognose WKN: 846900 ISIN: DE0008469008 Forum: Indizes User: cfdtrader123

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28. Nov, 22:59:49 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 318.089
m
muecke67, 26. Okt 9:29 Uhr
0

Ja nur wenn du eine GmbH gründest, soweit ich mich erinnen kann. Ansonsten alles so wie du es kennst. Hab das alles mit Steuerberater durch, zahlt sich alles nicht richtig aus. Das Thema ist ein rotes Tuch für mich. Deswegen hab ich ihn ja und der ist gut. Bin schon Jahrelang bei ihm. Ich denke aber auch Sachsenhauser hat sich auf Deutsches Recht bezogen. Aber hilft eh nix, es ist derzeit so wie es ist. Aber da kommt mir schon wieder fast das Frühstück hoch wenn ich nur drann denke, dass man seine Verluste oder Gewinne, egal nicht ins neue Jahr mitnehmen darf in AUT. Und DIESEN Irrsinn gibt's in Deutschland nicht. Da ist es so wie Muecke67 beschrieben hat.

Das Steuerrecht hier ist Irrsinn genug 😷
d
delong, 26. Okt 9:20 Uhr
1

Das wusste ich nicht, dass ich die Verluste ins nächste Jahr übertragen kann. Der Anfangsverlusttopf wäre schon ganz gut gewesen, zum Gegenrechnen :/

Ja nur wenn du eine GmbH gründest, soweit ich mich erinnen kann. Ansonsten alles so wie du es kennst. Hab das alles mit Steuerberater durch, zahlt sich alles nicht richtig aus. Das Thema ist ein rotes Tuch für mich. Deswegen hab ich ihn ja und der ist gut. Bin schon Jahrelang bei ihm. Ich denke aber auch Sachsenhauser hat sich auf Deutsches Recht bezogen. Aber hilft eh nix, es ist derzeit so wie es ist. Aber da kommt mir schon wieder fast das Frühstück hoch wenn ich nur drann denke, dass man seine Verluste oder Gewinne, egal nicht ins neue Jahr mitnehmen darf in AUT. Und DIESEN Irrsinn gibt's in Deutschland nicht. Da ist es so wie Muecke67 beschrieben hat.
m
muecke67, 26. Okt 9:10 Uhr
3

Das Stichwort ist Verlustvortrag. Du kannst über die Steuererklärung Verluste in's neue Fiskaljahr übertragen und dort mit Erträgen verrechnen. Dafür dient nämlich die Jahressteuerbescheinigung. Wenn Du's verbaselt hast ist das evtl. sogar bis zu vier Jahren rückwirkend möglich. Mußt halt einmalig 'nen Steuerberater konsultieren oder gründest 'ne Trading-GmbH.

Verlustbescheinigung brauchst aber nur bei mehreren Banken. Bei einer Bank hast du den verrechnungstopf, der solange ausgeschöpft wird, bis er auf 0 ist. Da muss man nichts über die Steuer machen als Privatmann
GoldmädchenOrign
GoldmädchenOrign, 26. Okt 9:09 Uhr
0

Alles richtig. Aber die Frage stellt sich trotzdem, warum am 1.1. Im Verlustverrechnungstopf auf 0 gestellt wird. Könnte man ja einfach weiterlaufen lassen. Handelt ja jeder auf sein eigenes Risiko und wäre total unkompliziert, weils eh über den Broker gegengerechnet wird. Und vorallem fair. Sind alles Gelder den der Staat easy schluckt. So sehe ich das zumindest. Warum soll man soetwas über eine Jahresperiode begrenzen.... Da is Ende nie zum Diskutieren. Und von der Steuer Red ich garnicht. Ich hab sogar nich einen ETF der nach der alten Regel Kestfrei ist..... Und ja ich habe seit Jahren einen Steuerberater. Schönes WE

Das wusste ich nicht, dass ich die Verluste ins nächste Jahr übertragen kann. Der Anfangsverlusttopf wäre schon ganz gut gewesen, zum Gegenrechnen :/
d
delong, 26. Okt 3:56 Uhr
0

Das Stichwort ist Verlustvortrag. Du kannst über die Steuererklärung Verluste in's neue Fiskaljahr übertragen und dort mit Erträgen verrechnen. Dafür dient nämlich die Jahressteuerbescheinigung. Wenn Du's verbaselt hast ist das evtl. sogar bis zu vier Jahren rückwirkend möglich. Mußt halt einmalig 'nen Steuerberater konsultieren oder gründest 'ne Trading-GmbH.

Alles richtig. Aber die Frage stellt sich trotzdem, warum am 1.1. Im Verlustverrechnungstopf auf 0 gestellt wird. Könnte man ja einfach weiterlaufen lassen. Handelt ja jeder auf sein eigenes Risiko und wäre total unkompliziert, weils eh über den Broker gegengerechnet wird. Und vorallem fair. Sind alles Gelder den der Staat easy schluckt. So sehe ich das zumindest. Warum soll man soetwas über eine Jahresperiode begrenzen.... Da is Ende nie zum Diskutieren. Und von der Steuer Red ich garnicht. Ich hab sogar nich einen ETF der nach der alten Regel Kestfrei ist..... Und ja ich habe seit Jahren einen Steuerberater. Schönes WE
E
ErklärBÄR, 26. Okt 1:52 Uhr
1
Israel startet präzise Vergeltungsschläge auf militärische Ziele im Iran als Reaktion auf andauernde Angriffe. Diese Entwicklung könnte die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten weiter verschärfen und Auswirkungen auf die Finanzmärkte haben Upgap am Montag
s
sachsehaeuser, 26. Okt 0:03 Uhr
0

Eines noch und dann auch schönes WE. Dass wir den Verlusttopf nicht übers Jahr mit nehmen dürfen, gipfelt eigentlich alles 😢

Das Stichwort ist Verlustvortrag. Du kannst über die Steuererklärung Verluste in's neue Fiskaljahr übertragen und dort mit Erträgen verrechnen. Dafür dient nämlich die Jahressteuerbescheinigung. Wenn Du's verbaselt hast ist das evtl. sogar bis zu vier Jahren rückwirkend möglich. Mußt halt einmalig 'nen Steuerberater konsultieren oder gründest 'ne Trading-GmbH.
s
sachsehaeuser, 25. Okt 23:52 Uhr
0
Mir geht's darum, daß auf Yahoo sämtliche weekly Options für heute und den Folgemonat und dann die monatl. Optionen bis 15. Januar 2027 aufgelistet sind, farblich unterlegt, ob die im Geld sind. Über Lynx kannste wohl Optionen auf über 3000 amerikanische Aktien handeln, wahrscheinlich sogar Recht günstig und an der CME und CBOE.
B
BenjoMC, 25. Okt 23:27 Uhr
0

Eines noch und dann auch schönes WE. Dass wir den Verlusttopf nicht übers Jahr mit nehmen dürfen, gipfelt eigentlich alles 😢

Verlusttopf kannst doch mitnehmen ins neue Jdhr hier in BRD. Spreche da leider aus Erfahrung 🙈
D
Daxcall, 25. Okt 22:22 Uhr
0

Ich war halt dumm und hab' bei +13,+ % heute nicht verkauft, um wieder billiger einzusteigen. Hab' aber auch 'ne Posi zugekauft, die allerdings kaum Einfluß auf mein Einstandskurs hat. Kennst Du zufälligerweise die Kontraktgröße fü Aktienoptionen an der - ich denke Mal - CME?

Die Kontraktgröße umfasst bei 1 Kontrakt 50 Tesla Aktien. Ich weiß nicht wie die aufgeteilt sind und was dann 1 Kontrakt an Margin kostet. Oder nur 0,1 Kontrakte und ob wir die an der Chicago Board of Trade Terminbörse überhaupt handeln dürfen.
d
delong, 25. Okt 22:13 Uhr
1

jetzt aber wirklich ja… schönes We! ☺️

Eines noch und dann auch schönes WE. Dass wir den Verlusttopf nicht übers Jahr mit nehmen dürfen, gipfelt eigentlich alles 😢
b
börsengirly, 25. Okt 22:12 Uhr
0

Nachtrag: https://sandersustax.de/steuerpflichtig-deutschland-usa/

hey hey! meld mich dazu am MO, genieß du nun auch dein WE ;)
T
Tobi45, 25. Okt 22:11 Uhr
0

Short hat gescored. Happy Weekend zusammen.

Am Montag erst richtig😉
s
sachsehaeuser, 25. Okt 22:08 Uhr
0

Den Freibetrag gibt's meines Wissens in den USA nicht. Und - wenn Du in's Ausland, etwas in ein Steuerparadies ziehst, dann zahlst Du hier keine Steuern. Der Amerikaner aber zahlt in beiden!!! Staaten Steuern!

Nachtrag: https://sandersustax.de/steuerpflichtig-deutschland-usa/
S
Stock78, 25. Okt 22:04 Uhr
0
Short hat gescored. Happy Weekend zusammen.
s
sachsehaeuser, 25. Okt 22:03 Uhr
0
Den Freibetrag gibt's meines Wissens in den USA nicht. Und - wenn Du in's Ausland, etwas in ein Steuerparadies ziehst, dann zahlst Du hier keine Steuern. Der Amerikaner aber zahlt in beiden!!! Staaten Steuern!
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