Dax Prognose WKN: 846900 ISIN: DE0008469008 Forum: Indizes User: cfdtrader123

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28. Oct, 05:03:59 Uhr, Eurex
Kommentare 312.784
m
muecke67, 20.11.2023 18:28 Uhr
0

Ist das hier jetzt das Steuerforum?

Nein das ist das nasdaq und klugsch…… Forum 🫢🤣
M
Meppi, 20.11.2023 18:27 Uhr
0

Interessant heißt das wenn das mein 1. Jahr ist und ich 50.000€ Gewinn erzielt habe und 50.000€ wieder verloren habe im selben Jahr +-0 muss ich dennoch für 30.000€ die Steuern zahlen?

Bei Futures zumindest. Deswegen mag ich Knock Outs, die zählen lt. einem Urteil nicht als Futures (ausgenommen sie sind bereits ausgeknocked)
m
muecke67, 20.11.2023 18:26 Uhr
0
Wenn hier in Sachen trading Börse Aktien etc. soviel Kenner unterwegs sind wie in Sachen Steuern, dann Prost Mahlzeit 🤭🙆‍♀️
y
yasoo, 20.11.2023 18:25 Uhr
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Interessant heißt das wenn das mein 1. Jahr ist und ich 50.000€ Gewinn erzielt habe und 50.000€ wieder verloren habe im selben Jahr +-0 muss ich dennoch für 30.000€ die Steuern zahlen?
Daxktie
Daxktie, 20.11.2023 18:22 Uhr
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Und nicht vergessen, das alle Buchgewinne im gleichen Jahr am 31.12 abgeführt werden. Solltet ihr ab dem 01.01 Verlust bei einen Handel haben bekommt ihr die zuvor eingezogene Abgeltungssteuer nicht sofort wie sonst immer in euer Depot zurück. Die Verluste aus dem Jahr werden dann mit dem Gewinn vom Vorjahr über die Einkommensteuererklärung sich wieder geholt.
H
Hunter1, 20.11.2023 18:15 Uhr
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Ist das hier jetzt das Steuerforum?
Blackpitch
Blackpitch, 20.11.2023 18:14 Uhr
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Bei Termingeschäften aus dem Ausland sollte man nicht vergessen,dass man bei 50.000 Gewinn und 50.000 Verlust also +-0 nur 20.000 Verlust absetzen kann. Heißt man zahlt auf 30.000 Steuern obwohl man nichts mehr hat. Das ist Deutschland. Deshalb meldet man dann ein Gewerbe an um mehr als die 20000 dagegen zusetzen.
K
Kinglot, 20.11.2023 17:56 Uhr
0

cfd DOW JONES SHORT mit der 35044 jetzt drin. Sehe da keine Kaufneigung. cfd DJ Widerstand ist eh 35070. Geht es da drüber kommt eh 35160 nochmal.

Wird nun doch etwas gekauft...
U
Unnamed, 20.11.2023 17:25 Uhr
0

Da ich vom Fach bin, eine kleine Ergänzung zu dem Thema: In Deutschland werden Aktiengewinne durch die Abgeltungssteuer besteuert. Diese Steuer wird auf Kapitalerträge wie Aktiengewinne erhoben. Der Steuersatz der Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25% auf Kapitalerträge. Zusätzlich können Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und ggf. Kirchensteuer anfallen. Bei Dividenden ausländischer Aktien gibt es je nach Land der ausschüttenden Gesellschaft eine Quellensteuer. Dies ändert nichts an der weiteren Besteuerung. Über den Freistellungsauftrag sind durch den Sparer-Pauschbetrag 801€ bzw. 1602€ für Verheiratete steuerfrei. Werden diese Grenzen überschritten, sind die darüberliegenden Kapitalerträge steuerpflichtig und MÜSSEN in der Anlage KAP der Steuererklärung aufgeführt werden. Der eigene, persönliche Einkommensteuersatz hat keine Auswirkung auf die Besteuerung von Aktiengewinnen. Ist der persönliche Einkommensteuersatz niedriger als der Abgeltungssteuersatz, können über die „Günstigerprüfung“ in der Einkommensteuererklärung die Kapitalerträge mit dem persönlichen, niedrigeren, Steuersatz versteuert werden. Sollte man in Deutschland als gewerblicher Trader eingestuft werden, wird die Abgeltungssteuer durch die Einkommenssteuer ersetzt. Zusätzlich zur Einkommensteuer kann Gewerbesteuer anfallen. Ein gezieltes Verhalten während des Tradens hilft idR immer nicht in diese Steuerfalle zu kommen. Es würde allerdings zu weit führen, das hier zu erörtern.

Geil! Super Erklärung, danke!
K
KeuleBN0815, 20.11.2023 17:16 Uhr
1
Greenback, danke für die Erläuterungen! 👍 Eine weitere Ergänzung, der Sparerpauschbetrag gilt für die Summe aller Kapitalerträge, also nicht nur die Aktiengewinne sondern auch Zinsen vom Sparbuch und dergleichen.
Greenback
Greenback, 20.11.2023 17:08 Uhr
0

1000€ ledige, 2000€ verheiratet😉

Ja, aber erst ab 2023, was noch nicht steuerpflichtig ist. Aber Du hast Recht, danke für die Ergänzung.
AlterLöwe
AlterLöwe, 20.11.2023 17:05 Uhr
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Da ich vom Fach bin, eine kleine Ergänzung zu dem Thema: In Deutschland werden Aktiengewinne durch die Abgeltungssteuer besteuert. Diese Steuer wird auf Kapitalerträge wie Aktiengewinne erhoben. Der Steuersatz der Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25% auf Kapitalerträge. Zusätzlich können Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und ggf. Kirchensteuer anfallen. Bei Dividenden ausländischer Aktien gibt es je nach Land der ausschüttenden Gesellschaft eine Quellensteuer. Dies ändert nichts an der weiteren Besteuerung. Über den Freistellungsauftrag sind durch den Sparer-Pauschbetrag 801€ bzw. 1602€ für Verheiratete steuerfrei. Werden diese Grenzen überschritten, sind die darüberliegenden Kapitalerträge steuerpflichtig und MÜSSEN in der Anlage KAP der Steuererklärung aufgeführt werden. Der eigene, persönliche Einkommensteuersatz hat keine Auswirkung auf die Besteuerung von Aktiengewinnen. Ist der persönliche Einkommensteuersatz niedriger als der Abgeltungssteuersatz, können über die „Günstigerprüfung“ in der Einkommensteuererklärung die Kapitalerträge mit dem persönlichen, niedrigeren, Steuersatz versteuert werden. Sollte man in Deutschland als gewerblicher Trader eingestuft werden, wird die Abgeltungssteuer durch die Einkommenssteuer ersetzt. Zusätzlich zur Einkommensteuer kann Gewerbesteuer anfallen. Ein gezieltes Verhalten während des Tradens hilft idR immer nicht in diese Steuerfalle zu kommen. Es würde allerdings zu weit führen, das hier zu erörtern.

1000€ ledige, 2000€ verheiratet😉
L
Lookiefor, 20.11.2023 17:02 Uhr
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Wenn heute über Umwege 16.500 beim NAS kommen würden, juckt mich das nicht. Sind einfach nur Peanuts. VIX muss hoch, aus fertig. Das bringt Kohle.
H
Hunter1, 20.11.2023 17:02 Uhr
0
Wahnsinn, US Indizes wieder grün. Bin echt gespannt, wann es endlich mal wieder einen Rücksetzer gibt.
Greenback
Greenback, 20.11.2023 16:59 Uhr
4
Da ich vom Fach bin, eine kleine Ergänzung zu dem Thema: In Deutschland werden Aktiengewinne durch die Abgeltungssteuer besteuert. Diese Steuer wird auf Kapitalerträge wie Aktiengewinne erhoben. Der Steuersatz der Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25% auf Kapitalerträge. Zusätzlich können Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und ggf. Kirchensteuer anfallen. Bei Dividenden ausländischer Aktien gibt es je nach Land der ausschüttenden Gesellschaft eine Quellensteuer. Dies ändert nichts an der weiteren Besteuerung. Über den Freistellungsauftrag sind durch den Sparer-Pauschbetrag 801€ bzw. 1602€ für Verheiratete steuerfrei. Werden diese Grenzen überschritten, sind die darüberliegenden Kapitalerträge steuerpflichtig und MÜSSEN in der Anlage KAP der Steuererklärung aufgeführt werden. Der eigene, persönliche Einkommensteuersatz hat keine Auswirkung auf die Besteuerung von Aktiengewinnen. Ist der persönliche Einkommensteuersatz niedriger als der Abgeltungssteuersatz, können über die „Günstigerprüfung“ in der Einkommensteuererklärung die Kapitalerträge mit dem persönlichen, niedrigeren, Steuersatz versteuert werden. Sollte man in Deutschland als gewerblicher Trader eingestuft werden, wird die Abgeltungssteuer durch die Einkommenssteuer ersetzt. Zusätzlich zur Einkommensteuer kann Gewerbesteuer anfallen. Ein gezieltes Verhalten während des Tradens hilft idR immer nicht in diese Steuerfalle zu kommen. Es würde allerdings zu weit führen, das hier zu erörtern.
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