Dax Prognose WKN: 846900 ISIN: DE0008469008 Forum: Indizes User: cfdtrader123
Hallo an alle. Ich vermute wir laufen die nächsten Tage doch etwas deutlicher runter. Der BlackSwan Wird vermutlich durch die Präsidentschaftswahlen ausgelösten werden. Was das für Auswirkungen hatte, sieht man sehr gut im Chart d1 vom Oktober/November 2020. Ich schließe alles an Long am Montag und werde zeitig Short gehen bis zur Wahl. Ein schönes Wochenende allen!
Hallo an alle. Ich vermute wir laufen die nächsten Tage doch etwas deutlicher runter. Der BlackSwan Wird vermutlich durch die Präsidentschaftswahlen ausgelösten werden. Was das für Auswirkungen hatte, sieht man sehr gut im Chart d1 vom Oktober/November 2020. Ich schließe alles an Long am Montag und werde zeitig Short gehen bis zur Wahl. Ein schönes Wochenende allen!
Ja nur wenn du eine GmbH gründest, soweit ich mich erinnen kann. Ansonsten alles so wie du es kennst. Hab das alles mit Steuerberater durch, zahlt sich alles nicht richtig aus. Das Thema ist ein rotes Tuch für mich. Deswegen hab ich ihn ja und der ist gut. Bin schon Jahrelang bei ihm. Ich denke aber auch Sachsenhauser hat sich auf Deutsches Recht bezogen. Aber hilft eh nix, es ist derzeit so wie es ist. Aber da kommt mir schon wieder fast das Frühstück hoch wenn ich nur drann denke, dass man seine Verluste oder Gewinne, egal nicht ins neue Jahr mitnehmen darf in AUT. Und DIESEN Irrsinn gibt's in Deutschland nicht. Da ist es so wie Muecke67 beschrieben hat.
Das Stichwort ist Verlustvortrag. Du kannst über die Steuererklärung Verluste in's neue Fiskaljahr übertragen und dort mit Erträgen verrechnen. Dafür dient nämlich die Jahressteuerbescheinigung. Wenn Du's verbaselt hast ist das evtl. sogar bis zu vier Jahren rückwirkend möglich. Mußt halt einmalig 'nen Steuerberater konsultieren oder gründest 'ne Trading-GmbH.
Alles richtig. Aber die Frage stellt sich trotzdem, warum am 1.1. Im Verlustverrechnungstopf auf 0 gestellt wird. Könnte man ja einfach weiterlaufen lassen. Handelt ja jeder auf sein eigenes Risiko und wäre total unkompliziert, weils eh über den Broker gegengerechnet wird. Und vorallem fair. Sind alles Gelder den der Staat easy schluckt. So sehe ich das zumindest. Warum soll man soetwas über eine Jahresperiode begrenzen.... Da is Ende nie zum Diskutieren. Und von der Steuer Red ich garnicht. Ich hab sogar nich einen ETF der nach der alten Regel Kestfrei ist..... Und ja ich habe seit Jahren einen Steuerberater. Schönes WE
Das Stichwort ist Verlustvortrag. Du kannst über die Steuererklärung Verluste in's neue Fiskaljahr übertragen und dort mit Erträgen verrechnen. Dafür dient nämlich die Jahressteuerbescheinigung. Wenn Du's verbaselt hast ist das evtl. sogar bis zu vier Jahren rückwirkend möglich. Mußt halt einmalig 'nen Steuerberater konsultieren oder gründest 'ne Trading-GmbH.
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