CompuGroup WKN: A28890 ISIN: DE000A288904 Kürzel: COP Forum: Aktien User: Skyline_

13,87 EUR
+2,89 %+0,39
18. Oct, 23:00:39 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 1.701
Pirategold
Pirategold, 2. Okt 8:44 Uhr
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Bis zum nächsten stop loss
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RainerZufall!, 1. Okt 15:56 Uhr
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Aber bitte nicht bei BN, die Auflistung kannste in die Tonne hauen.
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RainerZufall!, 1. Okt 15:42 Uhr
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Schau Du mal genauer hin!
EsGehtVoran
EsGehtVoran, 30. Sep 20:16 Uhr
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Bin wieder eingestiegen. Die negativen Nachrichten sind anscheinend verdaut und eine komplette Übernahme wird es hier nicht geben. Schaut doch mal auf die Aktionärsstruktur.
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Lionelhutz, 28. Sep 13:28 Uhr
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Naja, springer bzw. Döpfner scheint die Konkurrenz durch nius nicht zugefallen
DonAlfredo01
DonAlfredo01, 28. Sep 12:04 Uhr
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Au weiah
DonAlfredo01
DonAlfredo01, 28. Sep 12:04 Uhr
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https://www.businessinsider.de/wirtschaft/compugroup-interne-risikoanalyse-zeigt-schwere-software-probleme/
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Lionelhutz, 26. Sep 13:02 Uhr
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Die Aktie ändert sich durch den Erwerb inhaltlich nicht. Nach 71b aktg (ich hab auf der Tastatur kein Paragraphenzeichen) ruhen die Mitgliedschaftsrechte lediglich. Wenn die aktie von der ag weiter übertragen wird, kann der Erwerber das stimmrecht etc. wieder normal ausüben. Anders ist es natürlich nach einer einziehung der aktie. Aber das meinst du ja nicht?
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Lionelhutz, 26. Sep 12:53 Uhr
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Vorweg schon mal ein dickes Danke an Dich, bist ne Bereicherung!

Danke
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RainerZufall!, 25. Sep 21:25 Uhr
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Vorweg schon mal ein dickes Danke an Dich, bist ne Bereicherung!
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RainerZufall!, 25. Sep 21:18 Uhr
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Eigene Aktien haben kein Stimmrecht, noch sind sie dividenberechtigt, so viel ist klar. Aber, können sie auf irgendeine Weise wieder zu einem Stimmrecht kommen? Egal auf welcher Grundlage der Aktienrückkauf stattfand?
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RainerZufall!, 25. Sep 21:08 Uhr
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Hast schon recht, deshalb sagte ich vielleicht. Aktien/Börsenrecht ist schon mega kompliziert, als Boni denkbar, aber was weiss ich schon? 😁
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Lionelhutz, 25. Sep 19:48 Uhr
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Ja, das wäre 71 abs. 1 Nr. 2 AktG. Entscheidend wäre aber, auf welcher Grundlage die Gesellschaft die aktien erworben hat. Die hv muss in den erwerb ja eingewilligt haben. Und der Vorstand ist kein Arbeitnehmer und dürfte damit nicht unter 71 abs. 1 Nr. 2 fallen.
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RainerZufall!, 25. Sep 14:02 Uhr
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Scheinbar gibt es doch nen Weg, indem man eigene Aktien an Mitarbeiter vergibt, um sie an sich zu binden, zu motivieren. Vielleicht sogar als Boni für den CEO, womit sie dann doch bei den Gotthardts gelandet wären........😂
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RainerZufall!, 25. Sep 13:54 Uhr
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https://www.finanztip.de/aktien/aktienrueckkauf/
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Lionelhutz, 24. Sep 23:10 Uhr
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71 AktG hast Du gesehen? Der Aktienerwerb durch die Gesellschaft ist danach ohnehin nur eingeschränkt zulässig. Cpm hat die Aktien im Frühjahr/Sommer zum Einzug erworben? Oder auf welcher Grundlage haben Sie gekauft? Wenn der Erwerb zur Einziehung erfolgte, könnten sie ohnin nicht verkaufen. Die Zulässigkeit einer Veräußerung der Aktien an ausgewählte Aktionäre zu günstigeren Konditionen erscheint mir abwegig. 53a AktG lässt das nicht zu. Bei Aurelius lief das so??? Würde mich sehr erstaunen. Aber nur meine Meinung. Ersetzt nicht den Rat durch d. Rechtsanw.
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