Die strategische TRUMP-Aktie
548 % Kurspotenzial…
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CompuGroup WKN: A28890 ISIN: DE000A288904 Kürzel: COP Forum: Aktien User: Skyline_

21,66 EUR
±0,00 %±0,00
23. Dec, 22:58:45 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 1.946
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RainerZufall!, 1. Okt 15:42 Uhr
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Schau Du mal genauer hin!
EsGehtVoran
EsGehtVoran, 30. Sep 20:16 Uhr
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Bin wieder eingestiegen. Die negativen Nachrichten sind anscheinend verdaut und eine komplette Übernahme wird es hier nicht geben. Schaut doch mal auf die Aktionärsstruktur.
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Lionelhutz, 28. Sep 13:28 Uhr
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Naja, springer bzw. Döpfner scheint die Konkurrenz durch nius nicht zugefallen
DonAlfredo01
DonAlfredo01, 28. Sep 12:04 Uhr
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Au weiah
DonAlfredo01
DonAlfredo01, 28. Sep 12:04 Uhr
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https://www.businessinsider.de/wirtschaft/compugroup-interne-risikoanalyse-zeigt-schwere-software-probleme/
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Lionelhutz, 26.09.2024 13:02 Uhr
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Die Aktie ändert sich durch den Erwerb inhaltlich nicht. Nach 71b aktg (ich hab auf der Tastatur kein Paragraphenzeichen) ruhen die Mitgliedschaftsrechte lediglich. Wenn die aktie von der ag weiter übertragen wird, kann der Erwerber das stimmrecht etc. wieder normal ausüben. Anders ist es natürlich nach einer einziehung der aktie. Aber das meinst du ja nicht?
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Lionelhutz, 26.09.2024 12:53 Uhr
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Vorweg schon mal ein dickes Danke an Dich, bist ne Bereicherung!

Danke
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RainerZufall!, 25.09.2024 21:25 Uhr
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Vorweg schon mal ein dickes Danke an Dich, bist ne Bereicherung!
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RainerZufall!, 25.09.2024 21:18 Uhr
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Eigene Aktien haben kein Stimmrecht, noch sind sie dividenberechtigt, so viel ist klar. Aber, können sie auf irgendeine Weise wieder zu einem Stimmrecht kommen? Egal auf welcher Grundlage der Aktienrückkauf stattfand?
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RainerZufall!, 25.09.2024 21:08 Uhr
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Hast schon recht, deshalb sagte ich vielleicht. Aktien/Börsenrecht ist schon mega kompliziert, als Boni denkbar, aber was weiss ich schon? 😁
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Lionelhutz, 25.09.2024 19:48 Uhr
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Ja, das wäre 71 abs. 1 Nr. 2 AktG. Entscheidend wäre aber, auf welcher Grundlage die Gesellschaft die aktien erworben hat. Die hv muss in den erwerb ja eingewilligt haben. Und der Vorstand ist kein Arbeitnehmer und dürfte damit nicht unter 71 abs. 1 Nr. 2 fallen.
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RainerZufall!, 25.09.2024 14:02 Uhr
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Scheinbar gibt es doch nen Weg, indem man eigene Aktien an Mitarbeiter vergibt, um sie an sich zu binden, zu motivieren. Vielleicht sogar als Boni für den CEO, womit sie dann doch bei den Gotthardts gelandet wären........😂
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RainerZufall!, 25.09.2024 13:54 Uhr
0
https://www.finanztip.de/aktien/aktienrueckkauf/
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Lionelhutz, 24.09.2024 23:10 Uhr
1
71 AktG hast Du gesehen? Der Aktienerwerb durch die Gesellschaft ist danach ohnehin nur eingeschränkt zulässig. Cpm hat die Aktien im Frühjahr/Sommer zum Einzug erworben? Oder auf welcher Grundlage haben Sie gekauft? Wenn der Erwerb zur Einziehung erfolgte, könnten sie ohnin nicht verkaufen. Die Zulässigkeit einer Veräußerung der Aktien an ausgewählte Aktionäre zu günstigeren Konditionen erscheint mir abwegig. 53a AktG lässt das nicht zu. Bei Aurelius lief das so??? Würde mich sehr erstaunen. Aber nur meine Meinung. Ersetzt nicht den Rat durch d. Rechtsanw.
R
RainerZufall!, 24.09.2024 21:17 Uhr
0

Ich stimme dem zu, ein Delisting wäre der facto nur eine Formsache, was Gotthardt durchbringen würde. Dann kann man hier nur noch ein schäbiges Übernahmeangebot (6M Durchschnittskurs) nehmen, oder man bringt ganz viel Zeit mit und nimmt in Kauf, dass der Handel massiv runterfährt und das Kapitalmarktreporting auf ein absolutes Minimum heruntergefahren wird. Im Freiverkehr sind die Publizitätspflichten leider sehr sparsam. Das ganze hier erinnert mich ein bisschen an Aurelius. Allerdings wäre mit so einem Schachzug der Zugang für Gotthardt zu Equity Investoren erstmal zu, ich weiß nicht ob er das wirklich will.

Bezüglich Equity Investoren, die gab es bisher doch nicht und bei der Divi, na ja, legt man da wohl auch keinen großen Wert drauf. Ich denke mal Gotthardt ist damals an die Börse gegangen um Geld für Expandierungen generieren zu können. Mit dem Geld hatte er ja auch einiges dazugekauft und investiert. Vielleicht reicht ihm das ja jetzt und er will CGM wieder allein im Familienbesitz sehen. Wie gesagt, alles eine Spekulation!!
R
RainerZufall!, 24.09.2024 21:01 Uhr
0

Das Thema Aktienrückkäufe war das selbe bei Aurelius. Alle dachten, die Aktien werden eingezogen und der Gewinn pro Aktie steigt. Genau das ist aber nicht passiert und die Aktien stattdessen sogar unter Wert an ein Familienmitglied veräußert, der dann die nötigen Mehrheiten auf der HV abgesichert hat. Das war wirklich ein Meisterstück an Aktionärsverarsc*e

Genau hier mache ich ein Fragezeichen und würde mich über eine Unterstützung von Dir, noch besser von Euch freuen. Nochmal, eigene Aktien dürfen auf Handelsplätzen nicht mehr gehandelt werden, dass ist Fakt!! Aber an Insider, oder Familienmitglieder?? Das kann ich mir nicht vorstellen, bin aber wie gesagt nicht vom Fach. Habe versucht herauszubekommen, ob eigene Atien intern verkauft werden können. Habe nichts gefunden, wahrscheinlich bin ich zu dusselig, oder habe die falschen Fragen gestellt. Hier mal ein Aufruf an Euch alle, können "eigene Aktien" intern verkauft werden? Bitte recherchiert mit, meine Zeit ist begrenzt.
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