CINEWORLD WKN: A0J2XW ISIN: GB00B15FWH70 Kürzel: CINE Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 13.369
L
Lost_in_Space70, 13.04.2023 15:38 Uhr
0
Eher ein Stück Sch…
MeenzerHandkäs
MeenzerHandkäs, 13.04.2023 15:27 Uhr
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Nebenberuflich bin ich Profiler. In meiner Analyse komm ich zu dem Ergebnis: ETon ist ein De.pp
D
Dutchman, 13.04.2023 14:57 Uhr
3

Bam ihr Mobber

Ich kann mich nicht erinnern weder negativ noch positiv auf dich reagiert zu haben. Aber es scheint mittlerweile wohl normal zu sein, in Foren wo es tatsächlich um Sachinformationen und Wissensvermittlung geht, Forumsmitglieder runter zumachen. Bei manchen Foren kann ich dieses negative Bashing noch nachvollziehen wenn es um eigene Shortpositionen geht. Aber was soll das hier, sich am leid anderer zu ergötzen. Sorry das ist menschlich unterste Schublade. Schäm dich.
H
Hobbrow, 13.04.2023 14:12 Uhr
0
Und jetzt fühl dich nicht gleich wieder angemault sondern versuche mal etwas zu reflektiert
H
Hobbrow, 13.04.2023 14:10 Uhr
2
ETon dir ist schon klar, dass du allen hier einfach nur auf die Nerven gehst oder? Wir haben vermutlich fast alle Geld verloren und finden es nicht so richtig toll wenn sich jemand darüber lustig macht. Eventuell auch eine Definition von Mobbing was du hier tust.
L
Lost_in_Space70, 13.04.2023 14:01 Uhr
2
F u
E
ETon, 13.04.2023 13:30 Uhr
0
Bam ihr Mobber
D
Dutchman, 13.04.2023 12:08 Uhr
0

Auszug: Was geschieht mit Verlusten aus Aktien bei Insolvenzverfahren? Aktienverluste sind steuerlich nicht bereits dann realisiert, wenn über das Vermögen der Aktiengesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Betroffene Aktionäre können ihre Wertverluste erst später geltend machen, entweder wenn sie die havarierte Aktie verkaufen, ihre Mitgliedschaftsrechte durch Löschung der AG im Handelsregister verlieren oder wenn das Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt hat (BFH-Urteil vom 17. November 2020 (Az. VIII R 20/18). Verliert ein Aktionär seine Aktien durch eine von der AG beschlossene Kapitalherabsetzung auf null in Verbindung mit einem Bezugsrechtsausschluss für die anschließende Kapitalerhöhung zur Sanierung der gestrauchelten Firma, sind die erlittenen Verluste ebenfalls absetzbar (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2019 VIII R 34/16). Das reine Delisting von Aktien soll nach einer aktuellen Anweisung der Hamburger Senatsverwaltung für Finanzen vom 2. November 2020 (Az. S 2252 – 2020716) noch nicht zur Verlustrealisierung ausreichen.

Genau diese Passage ist für uns ausschlaggebend.
Pattow
Pattow, 13.04.2023 10:26 Uhr
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Auszug: Was geschieht mit Verlusten aus Aktien bei Insolvenzverfahren? Aktienverluste sind steuerlich nicht bereits dann realisiert, wenn über das Vermögen der Aktiengesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Betroffene Aktionäre können ihre Wertverluste erst später geltend machen, entweder wenn sie die havarierte Aktie verkaufen, ihre Mitgliedschaftsrechte durch Löschung der AG im Handelsregister verlieren oder wenn das Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt hat (BFH-Urteil vom 17. November 2020 (Az. VIII R 20/18). Verliert ein Aktionär seine Aktien durch eine von der AG beschlossene Kapitalherabsetzung auf null in Verbindung mit einem Bezugsrechtsausschluss für die anschließende Kapitalerhöhung zur Sanierung der gestrauchelten Firma, sind die erlittenen Verluste ebenfalls absetzbar (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2019 VIII R 34/16). Das reine Delisting von Aktien soll nach einer aktuellen Anweisung der Hamburger Senatsverwaltung für Finanzen vom 2. November 2020 (Az. S 2252 – 2020716) noch nicht zur Verlustrealisierung ausreichen.
Pattow
Pattow, 13.04.2023 10:25 Uhr
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https://www.biallo.de/recht-steuern/news/wie-anleger-verluste-steuerlich-geltend-machen-koennen/
S
Spell, 13.04.2023 10:04 Uhr
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Es ist Quatsch du musst nicht verkaufen. Du kannst es theoretisch auch erst 2024 geltend machen, wenn du da hohe Gewinne erzielst. Ich rate dir aber verkaufen, jeder Euro ist besser als nichts 😂
D
Dutchman, 13.04.2023 8:52 Uhr
0
Meines Wissens muss vorher verkauft werden, ansonsten muss der Verlust in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ein Delisting wird aber nicht so schnell vonstatten gehen. Jedenfalls auf keinen Fall vor den 20.04
D
Dr.Future, 13.04.2023 7:50 Uhr
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Auch ohne

Lügst du oder hast du einfach keine Ahnung?!
D
Dr.Future, 13.04.2023 7:49 Uhr
0

Müssen wir eigentlich vor dem Delisting verkaufen damit der Verlusttopf gefüllt wird oder passiert das auch ohne?

Auf jeden Fall verkaufen nur dann füllst du dein Topf!! Hatte das Problem schon selber.
S
Spell, 12.04.2023 23:46 Uhr
1
Auch ohne
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