Globale Banken schlagen Kupfer-Alarm
Warum die 4,6 Milliarden Pfund dieses Juniors jetzt wichtig sind
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CANNABIS SCIENCE WKN: A0RM6Z ISIN: US1376481016 Kürzel: CXN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Kommentare 4.852
I
Icke90,
26.06.2018 20:02 Uhr
0
Heisst für uns auf alle Fälle verkaufen? Egal bei welchen Verlusten wir gerade stehen da es ab Herbst nichts mehr Wert ist ? Sehe ich das richtig?
L
LinussusII,
26.06.2018 10:20 Uhr
0
Für alle die es immer noch nicht verstehen wollen.
Die Lage ist sehr Ernst für investierte, gerade wenn man eine langfristige Strategie fährt.
Wenn es bei dieser Entscheidung bleibt ist in DE ab Herbst kein Handel mit Cannabis-Aktien mehr möglich.
Vieleicht wird es noch gekippt, aber verlassen würde ich mich nicht darauf.
Hier noch ein Artikel von bullvestor vom 25.6.
IST DAS DAS ENDE?Posted on 25. Juni 2018AKTIENSTARTUP AKTIEN
Am Freitag ist eine Bombe mit großer Wirkung geplatzt! Grund zur Panik? Nein, aber dennoch müssen Sie entscheiden, was Sie tun möchten!!
Am Freitag gab die Börse Frankfurt in einem Rundschreiben bekannt, dass am 28. September 2018 der Handel mit Aktien, die auch nur im entferntesten Sinne etwas mit Cannabis zu tun haben, eingestellt wird. Als Grund dafür wird angegeben, dass der Handel dieser Aktien gegen Luxemburger Recht verstößt. Der Abwickler, Clearstream, mit Sitz in Luxemburg, eine Tochter der Deutschen Börse AG, wird diese Aktien ab diesem Zeitpunkt nicht mehr “abwickeln”.
Als “Abwicklung” bezeichnet man den Vorgang der Übertragung von ausländischen Wertpapieren in das deutsche Handelssystem. Da auch alle Regionalbörsen Clearstream als Abwickler verwenden, sind sämtliche Bösen davon betroffen!
MEINE MEINUNG:
Die Deutsche Börse AG begibt sich widerspruchslos in Geiselhaft ihrer eigenen Tochter und akzeptiert diese Entscheidung einfach, obwohl die betroffenen Börsen in Deutschland liegen, wo die Einnahme von medizinischem Cannabis erlaubt – also gesetzeskonform ist. Man stimmt einer Zwangsenteignung von Tausenden, wenn nicht Zehntausenden Aktionären zu.
Betroffen von dieser Direktive sind nicht nur “kleine Quetschen” mit Börsenwerten um oder unter 100 Mio. Euro, sondern auch echte Schwergewichte wie Canopy, Aphira, Aurora, Emblem. Auch eine GW Pharma und eine Zynerba sollen ab Ende September nicht mehr handelbar sein!
GW Pharma und Zynerba forschen sehr erfolgreich an verschreibungspflichtigen Medikamenten auf Cannabis-Basis. Würde man die Gesetzgebung in Luxemburg ernst nehmen, dann dürfte wohl keine einzige Pharma-Firma, die auf Opium basierende Schmerzmittel vertreibt, an deutschen Börsen gehandelt werden. Es müssten auch sämtliche Glücksspielkonzerne, die Automatenglücksspiel im Programm haben, von der Abwicklung ausgeschlossen werden, denn Automatenglücksspiel ist in Luxemburg seit 40 Jahren verboten! Auch die Uber-Aktie müsste sofort delistet werden, da sie gegen Luxemburger Recht verstößt! Ich denke, es gibt noch mehr Beispiele…
Für mich ist diese Regelung eine echte Farce, die dem unausgelasteten Gehirn eines Bürohengstes entsprungen ist. Für mein Rechtsverständnis ist es lediglich wichtig, dass die Aktie mit der Heimatbörse konform ist! Die “Abwicklung” einer Aktie fördert nicht den Gesetzesverstoß in Luxemburg, da Cannabis in Luxemburg weder importiert noch vertrieben wird.
ALLE PARTEIEN IN LUXEMBURG SIND FÜR EINE FREIGABE VON MARIHUANA FÜR MEDIZINISCHE ZWECKE:
Parteien sind offen für Legalisierung von Cannabis
Laut einer rezenten Umfrage wünschen sich 56 Prozent der Luxemburger eine komplette Legalisierung des Cannabis – nicht nur für medizinische Zwecke, sondern auch als Freizeitdroge.
Natürlich sind Meinungen von Politikern und der Bevölkerung keine Gesetze aber würde man es so streng nehmen, wie man es jetzt tun, dann hat Clearstream über Jahre Aktien abgewickelt, die man nicht abwickeln gedurft hätte und dadurch wahrscheinlich Millionen an Gewinne eingefahren hat – “Drogengeld”.
Aber ich glaube, dass der Käse noch nicht gegessen ist, denn es regt sich Widerstand bei den Wertpapier-Handelsbanken und auch die Anleger werden Sturm laufen!
WAS IST NUN FÜR DIE BESTEHENDEN AKTIONÄRE VON CANNABIS-FIRMEN ZU TUN?
Auch wenn “Ihr” Unternehmen nicht auf der veröffentlichten Liste steht, ist dies kein Freibrief. Diese Firma wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch “nachnominiert” – dies gilt auch für ETFs.
Sie müssen jetzt herausfinden, ob ihr Online-Broker bzw. Ihre Bank den Handel an der Heimatbörse des Unternehmens anbietet. Ist dies so, dann besteht die Möglichkeit der Umbuchung Ihrer Position an die Heimatbörse (TSX, TSX Venture, CSE, NASDAQ, ASX oder LSE). Dies wird zwar mit Kosten verbunden sein, aber Sie können die Aktie nach Ablauf der Frist weiter handeln. Ob dies wirtschaftlich ist, müssen Sie selbst herausfinden, denn es wird von der Größe ihrer Aktienposition abhängen, sollte aber in der Regel der Fall sein.
Ist mit Ihrem Broker an der betroffenen Börse KEIN Handel möglich, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie suchen sich einen neuen Broker, der den Handel mit besagten Börsen anbietet. Bitte schreiben Sie mir keine Emails mit Fragen, welche Broker das sind und über die Kosten – ich weiß es schlicht und ergreifend nicht. Ich weiß nur, dass die “Old Fashinoned” Raiffeisen in Österreich dies anbietet.
Wollen Sie Ihren Broker nicht wechseln und bietet Ihr Broker keinen Handel an den Heimatbörsen an, dann brauchen Sie auch nicht sofort zu handeln, denn der Stichtag für ein Delisting ist der 28. September – also noch genug Zeit um zu reagieren. Es ist nicht gesagt, dass diese Regelung nicht noch einmal gekippt wird.
Ich werde Sie über Entwicklungen auf dem Laufenden halten!
Ihr
Helmut Pollinger
S
Saravol,
26.06.2018 6:42 Uhr
0
Ist cs betroffen?
C
Civit,
25.06.2018 10:18 Uhr
0
Sieht ja gut aus
B
Boris21,
24.06.2018 20:40 Uhr
0
IngDiba hat noch keine Infos dazu.
L
LinussusII,
24.06.2018 20:15 Uhr
0
Wer Alternativen zu Claerstream kennt bitte posten
L
LinussusII,
24.06.2018 20:14 Uhr
0
Seht euch mal die Diskussion zb im Aurora Forum an.
L
LinussusII,
24.06.2018 20:11 Uhr
0
Wer es noch nicht mitbekommen hat sollte sich das dringend mal durchlesen.
Langfristiges Investment für deutsche Cannabisinvestoren heißt maximal noch 3 Monate, dann ist der wohl Laden zu.
Ohne Alternative zu Claerstream, die soweit ich weiß in Deutschland Monopolstellung haben, gibt es danach keinen Handel mehr mit Cannabisaktien für uns.
Datum: 22. Jun 2018
069/2018 Anpassungen bei der Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr; Beschränkungen bei der Erteilung von Abwicklungserklärungen für Wertpapiere bezogen auf Cannabis
Voraussetzung für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) ist die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Börsengeschäfte (Abwicklung). Hierfür ist für jedes Wertpapier eine Bestätigung der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, bzw. der Clearstream Banking SA, Luxemburg (nachfolgend: Clearstream) durch eine Abwicklungserklärung erforderlich.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist seit dem 11. Juni 2018 die Erteilung einer Abwicklungserklärung seitens Clearstream nicht mehr möglich für Wertpapiere von Emittenten, deren Hauptgeschäftszweck die Produktion oder Finanzierung von Cannabis oder vergleichbaren Drogen ist. Somit können diese Wertpapiere nicht mehr in den Handel einbezogen werden.
Weiterhin wird mit Ablauf des 28. September 2018 bei Wertpapieren von Emittenten, deren Hauptgeschäftszweck die Produktion oder Finanzierung von Cannabis oder vergleichbaren Drogen ist, eine bereits erteilte Abwicklungserklärung entzogen. Hierfür erfolgt eine fortlaufende Überprüfung der handelbaren Wertpapiere seitens Clearstream. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Clearstream:
http://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-services/settlement/d18044/97742
Sofern es zu einem Entzug der Abwicklungserklärung kommt, wird Deutsche Börse AG den Handel in dem betreffenden Wertpapier einstellen.
Seitens Clearstream wurden Wertpapiere identifiziert, welche die o.g. Kriterien erfüllen, die Sie ebenfalls unter dem oben genannten Link finden können. Für diese Wertpapiere kommt es zu einem Entzug der Abwicklungserklärung am 28. September 2018. Deutsche Börse AG wir daher den Handel in diesen Wertpapieren mit Ablauf des
24. September 2018 einstellen.
C
CheapShare,
24.06.2018 18:55 Uhr
0
... da bin ich mal gespannt.
Sieht mir eher nach diesen automatisch generierten Reports aus.
V
Vonda,
24.06.2018 18:55 Uhr
0
CV Sciences Inc (OTCMKTS: CVSI) Aktien Rebound auf historische neue Forschung
Von James Hudson -
24. Juni 2018
V
Vonda,
24.06.2018 18:43 Uhr
0
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Chartisten platzieren Cannabis Science Inc (CBIS) auf ihrem Radar
Gepostet von DR Contributor am 21. Juni 2018 um 12:17 Uhr
Cannabis Science Inc (CBIS) befindet sich auf dem Radar des Traders, da sich die Aktien unter die MACD-Histogrammlinie bewegt haben, was auf ein rückläufiges Chart hindeutet. Aktien haben kürzlich bei einem neuen Gebot 0,0610 berührt.
Der MACD wird berechnet, indem der Wert eines 26-Tage exponentiellen gleitenden Durchschnitts von einem 12-tägigen exponentiellen gleitenden Durchschnitt subtrahiert wird. Ein 9-Tage-gepunkteter exponentieller gleitender Durchschnitt des MACD (die "Signal" -Linie) wird dann über dem MACD aufgetragen. Das MACD-Histogramm, das 1986 von Thomas Aspray entwickelt wurde, misst den Abstand zwischen MACD und seiner Signallinie (der 9-Tage EMA des MACD).
Wie MACD ist auch das MACD-Histogramm ein Oszillator, der oberhalb und unterhalb der Nulllinie schwankt. Aspray entwickelte das MACD-Histogramm, um Signalleitungsüberschneidungen in MACD vorwegzunehmen. Da der MACD gleitende Durchschnitte und gleitende Durchschnitte verwendet, können Signalleitungsüberschneidungen zu spät kommen und das Verhältnis von Belohnung zu Risiko eines Handels beeinflussen. Bullische oder bearishe Divergenzen im MACD-Histogramm können Chartisten auf eine drohende Signallinie im MACD aufmerksam machen.
Darüber hinaus könnten Anleger bei der Untersuchung einer Aktie einige alternative technische Indikatoren prüfen. Gegenwärtig findet der 14-tägige Commodity Channel Index (CCI) für Cannabis Science Inc (CBIS) um 19.13 Uhr statt. CCI ist ein in der technischen Analyse verwendeter Indikator, der von Donald Lambert entworfen wurde. Obwohl es ursprünglich für Rohstoffhändler gedacht war, um den Anfang und das Ende von Markttrends zu identifizieren, wird es häufig auch zur Analyse von Aktien verwendet. Eine CCI, die näher bei +100 liegt, könnte auf mehr Kauf (möglicherweise überkauft) hindeuten, und ein Wert nahe bei -100 könnte auf mehr Verkäufe hinweisen (möglicherweise überverkauft).
Der 14-tägige ADX für Cannabis Science Inc (CBIS) ist derzeit um 12.65 Uhr. Im Allgemeinen würde ein ADX-Wert von 0 bis 25 einen abwesenden oder schwachen Trend anzeigen. Ein Wert von 25-50 würde einen starken Trend anzeigen. Ein Wert von 50-75 würde einen sehr starken Trend anzeigen, und ein Wert von 75-100 würde einen extrem starken Trend anzeigen. Der ADX ist ein technischer Indikator, der von J. Welles Wilder entwickelt wurde, um die Stärke eines Trends zu bestimmen. Der ADX wird häufig zusammen mit dem Plus-Richtungsanzeiger (+ DI) und dem Minus-Richtungsanzeiger (-DI) verwendet, um die Richtung des Trends zu identifizieren.
Moving-Average-Indikatoren werden häufig für die Aktienanalyse verwendet. Viele Trader verwenden eine Kombination aus gleitenden Durchschnitten mit unterschiedlichen Zeitrahmen, um die Trendrichtung des Aktientrends zu überprüfen. Eine der beliebtesten Kombinationen ist die Verwendung der gleitenden 50- und 200-Tage-Durchschnitte. Anleger können die 200-Tage-MA nutzen, um die Daten zu glätten und ein klareres langfristiges Bild zu erhalten. Sie können auf den 50-Tage- oder 20-Tage-Tag schauen, um besser zu verstehen, was mit der Aktie in naher Zukunft passiert. Bei den Moving Averages liegt der 200-Tage-Wert für Cannabis Science Inc (CBIS) bei 0,06, der 50-Tage-Wert bei 0,06 und der 7-Tage-Index bei 0,06. Der RSI wird basierend auf der Geschwindigkeit und Richtung der Kursbewegung einer Aktie berechnet. Der RSI wird als interner Stärkeindikator betrachtet, der nicht mit der relativen Stärke verwechselt werden darf, die mit anderen Aktien und Indizes verglichen wird. Der RSI-Wert bewegt sich immer zwischen 0 und 100. Einer der beliebtesten Zeitrahmen, die RSI verwenden, ist der 14-Tage-Wert. Der 14-tägige RSI steht derzeit bei 48,67, der 7-Tage-Kurs bei 44,49 und der 3-Tage-Kurs bei 28,00.
Anleger beobachten möglicherweise andere technische Indikatoren wie den Williams Percent Range oder Williams% R. Der Williams% R ist ein Momentum-Indikator, der hilft, überverkaufte und überkaufte Werte zu messen. Dieser Indikator vergleicht den Schlusskurs einer Aktie im Verhältnis zu den Hochs und Tiefs über einen bestimmten Zeitraum. Eine übliche Rückschaudauer beträgt 14 Tage. Cannabis Science Inc (CBIS) 's Williams% R steht derzeit bei -62,50. Der Williams% R oszilliert in einem Bereich von 0 bis -100. Ein Wert zwischen 0 und -20 würde eine überkaufte Situation anzeigen. Ein Wert von -80 bis -100 würde auf eine überverkaufte Situation hinweisen.
V
Vonda,
24.06.2018 18:41 Uhr
0
Zuhause
Investieren
Sektor Nachrichten
Wall Street täglich
Meinung

Zuhause Wall Street täglich CV Sciences Inc. (OTCMKTS: CVSI) holt den Albatross aus dem Hals
WALL STREET TÄGLICH
CV Sciences Inc. (OTCMKTS: CVSI) holt den Albatross aus dem Hals
Von James Hudson -
2. Juni 2018
Es kann keine Frage geben: CV Sciences Inc (OTCMKTS: CVSI) ist wieder auf der Karte als wichtiger Momentum-Favorit im Cannabis- und MJ-Raum für OTC-Trader. Die Aktie hat sich in den letzten Wochen stark verbessert, ausgelöst durch einige neue Katalysatoren. Die neuesten Nachrichten sind jedoch sicherlich der Kuchen.
L
LinussusII,
24.06.2018 11:20 Uhr
0
Ruft am Montag euere Broker an und klärt diese Claerstream Geschichte, sonst sitzt ihr demnächst auf einem nicht mehr handelbarem Haufen Aktien rum.
Ich weiß auch noch nicht was das konkret für uns bedeutet, aber das hört sich nach einem Super-Gau an.
Ich hoffe sehr das ich mich irre, aber ich befürchte das schlimmste.
B
Beneck,
23.06.2018 18:56 Uhr
0
Völliger Schwachsinn...
P
Petri7,
23.06.2018 11:59 Uhr
0
Was bedeutet diese Ankündigung konkret für diese Cannabis-Aktienbesitzer?
L
LinussusII,
23.06.2018 11:35 Uhr
0
Um uns allen mal so richtig das Wochenende zu versauen:
Clearstream Banking Abwicklung von derzeit zulässigen Cannabis-bezogenen Wertpapieren
22.06.2018
Clearstream Banking 1 informiert die Kunden darüber, dass sie wirksam sind
Geschäftsschluss am 28. September 2018
In Clearstream Banking, wo das Hauptgeschäft direkt oder indirekt mit Cannabis und anderen Narkotika in Verbindung steht, können Wertpapiere nicht mehr abgewickelt und verwahrt werden.
Dies folgt auf die Ankündigung, dass Clearstream Banking SA, die Depotbank der Clearstream Banking AG, diese Wertpapiere aus rechtlichen Gründen nicht mehr bedienen kann.
Clearstream Banking hat eine Reihe von Wertpapieren identifiziert, die diese Kriterien erfüllen (siehe unten).
Diese Liste der betroffenen Wertpapiere ist nicht erschöpfend. Wenn Clearstream Banking andere Wertpapiere identifiziert, die die Kriterien erfüllen, wird es die Kunden entsprechend mit dem jeweiligen Datum der Beendigung der Dienstleistungen informieren.
Identifizierte Wertpapiere
Clearstream Banking bietet die Verarbeitung der Quittung nur gegen Zahlung und gegen Zahlungsanweisungen vom lokalen Markt bis zum Geschäftsschluss am Abwicklungstag 29. Juni 2018 an. Die Bridge wird von diesem Datum an geschlossen.
Clearstream Banking bietet weiterhin folgende Dienstleistungen bis zum Geschäftsschluss am Abwicklungstag 28. September 2018 für OTC- und Börsentransaktionen an:
Abwicklung von zahlungsunabhängigen und gegen Zahlung internen Anweisungen (bei Clearstream Banking);Verarbeitung von Zahlungs- und Lieferscheinen gegen Zahlung auf den lokalen Markt.
Die Kunden werden daher gebeten, die Übergangsfrist zu nutzen, um ihre Positionen in den entsprechenden Wertpapieren vor dem 28. September 2018 aus Clearstream Banking heraus zu verschieben.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können Kunden sich an Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.
-----------------------------------
1. Diese Bekanntmachung wird von der Clearstream Banking AG (CBF) mit Sitz in Mergenthaleralle 61, 65760 Eschborn, Deutschland, beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 7500 veröffentlicht.
AnlagenCannabisbezogene Wertpapiere (68 kb, pdf)
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