BED BATH & BEYOND WKN: 884304 ISIN: US0758961009 Kürzel: BBBYQ Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 110.877
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Moowalker, 5. Sep 14:20 Uhr
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https://x.com/JonTheTrader/status/1831335732071600551?t=CTkTXtRV_vnWDWd1z4Vu0Q&s=19
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Moowalker, 5. Sep 14:17 Uhr
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🤫🤫🤫🤫🤫

KleinerSpatz alias Otsch teilt ja gerne diesen Account im Jimmy Forum. Was sagt der eigentlich zu AA: https://x.com/ChuckHodl/status/1831340072219639974?t=hNplT3sVVlr9YPSBJUmXug&s=19 :)))
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Moowalker, 5. Sep 14:16 Uhr
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Der R.Cohen Angötzer wütet wieder! Man muss sich Sorgen machen!.......................

Ja, mach du mir mal Sorgen 😅
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holymoly, 5. Sep 14:16 Uhr
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Der R.Cohen Angötzer wütet wieder! Man muss sich Sorgen machen!.......................
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Moowalker, 5. Sep 14:02 Uhr
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Es schläft noch☝️

Na du Clown! Deine inhaltliche Diskussion mit mir war gestern genauso stark wie das Bild hier: https://ibb.co/kJbHyNF
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Moowalker, 5. Sep 14:01 Uhr
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Fast 12:00 und der Dauer-schwurbelnde Selbstunterhalter verharrt in Schweigen? Muss man sich Sorgen machen ???.................................

Wie läuft es bei Marathon? 30 % Minus in den letzten 3 Monaten schmecken oder? Willkommen auf meiner "Freundes Liste" 🫶
KleinerSpatz
KleinerSpatz, 5. Sep 13:27 Uhr
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Es schläft noch☝️
KleinerSpatz
KleinerSpatz, 5. Sep 13:27 Uhr
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Fast 12:00 und der Dauer-schwurbelnde Selbstunterhalter verharrt in Schweigen? Muss man sich Sorgen machen ???.................................

🤫🤫🤫🤫🤫
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holymoly, 5. Sep 11:58 Uhr
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Fast 12:00 und der Dauer-schwurbelnde Selbstunterhalter verharrt in Schweigen? Muss man sich Sorgen machen ???.................................
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Moowalker, 5. Sep 1:23 Uhr
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https://x.com/No_Pie_2109/status/1831445599813829097?t=GDRTz82DTFVFfzXh52Ivow&s=19 https://x.com/ftwpurpl/status/1831471053128003869?t=71Seu-CJQLYb9yjkbPgFIQ&s=19
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Moowalker, 5. Sep 0:26 Uhr
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Bla bla bla... Seite 5 ...(b) Offenlegung vertraulicher Materialien. Zusätzlich zu den in Abschnitt 2(a) genannten Personen dürfen vertrauliche Materialien nur offengelegt werden gegenüber: (1) Mitarbeitern von Sixth Street Partners; (ii) allen aktuellen Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Direktoren oder anderen Managern oder Mitgliedern der Schuldner und/oder verbundenen Unternehmen der Schuldner; (iii) Gerichtsbeamten, die in diese Fälle nach Kapitel 11 involviert sind; (iv) Gerichtsberichtspersonal, das in diesen Fällen nach Kapitel 11 an der Aufnahme oder Transkription von Zeugenaussagen beteiligt ist; (v) Autoren und Adressaten der bezeichneten Beweismittel; (vi) allen anderen Personen, die durch Anordnung des Gerichts benannt wurden; und (vii) Jeder von den Parteien beauftragte oder vom Gericht ernannte Mediator....
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Moowalker, 5. Sep 0:23 Uhr
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Dokument Seite 2 von 17 Beschreibung Hauptteil WÄHREND am 23. April 2023 (dem „Antragsdatum“) der Schuldner ein freiwilliges Verfahren (die „Insolvenz“) gemäß Kapitel 11 von Titel 11 des United States Code (in der geänderten Fassung, das „Insolvenzgesetz“) beim US-Insolvenzgericht für den Bezirk New Jersey (das „Insolvenzgericht“ oder „Gericht“) eingeleitet hat; WÄHREND der Planverwalter Informationen von einem bestimmten Drittpartei-Vorladungsempfänger (dem „Vorladungsempfänger“) angefordert hat und möglicherweise zusätzliche Offenlegungsanträge stellt. Informationen vom Vorladungsempfänger und anderen Parteien in diesen Fällen nach Kapitel 11 und damit verbundenen kontradiktorischen Verfahren einzuholen (alle Dokumente und Informationen, die im Rahmen solcher Anfragen bereitgestellt werden, werden zusammen als „Discovery-Material“ oder „Discovery-Materialien“ bezeichnet); WÄHREND der Planverwalter und der Vorladungsempfänger vereinbart haben, dass die Discovery-Materialien einer Schutzanordnung gemäß der Federal Rule of Bankruptcy Procedure 7026 und der Federal Rule of Civil Procedure 26 unterliegen, um Privilegien und die Vertraulichkeit sensibler Informationen zu schützen; und WÄHREND der Planverwalter und der Vorladungsempfänger vereinbart haben, an die Bedingungen dieser Schutzanordnung gebunden zu sein, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Gericht. DAHER WIRD HIERMIT ANGEORDNET, DASS: 1. Bezeichnung der Dokumente. Jede Partei, die Offenlegungsmaterial (die „herausgebende Partei“) als Reaktion auf formelle oder informelle Offenlegungsanfragen des Planverwalters (die „empfangende Partei“) erstellt, kann Offenlegungsmaterial gemäß den folgenden Bestimmungen als „vertrauliches Material“ oder „streng vertrauliches Material“ (jedes derartige Offenlegungsmaterial, „ausgewiesenes Material“) kennzeichnen: (a) Vertrauliches Material: Eine produzierende Partei kann Offenlegungsmaterial als „vertraulich“ kennzeichnen, wenn diese produzierende Partei in gutem Glauben davon ausgeht, dass dies....
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Moowalker, 5. Sep 0:21 Uhr
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Doc 3499...
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Moowalker, 5. Sep 0:11 Uhr
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23-13359-VFP Doc 3498 Eingereicht am 04.09.24 Eingegangen am 04.09.24 16:13:43 Beschreibung Hauptteil Fallschuldner: BED BATH && Rage 3 von 3 Fallnummer 23-13359-VFP Bezeichnung der Anordnung: ANORDNUNG ZUR GEWÄHRUNG DES ANTRAGS DES PLANVERWALTERS AUF DURCHSETZUNG DER EINSTWEILIGEN BESTIMMUNGEN DES PLAN- UND BESTÄTIGUNGSVERFASSUNGS zu 28 U.S.C. § 157(b); und ordnungsgemäße und ordnungsgemäße Mitteilung über den Antrag wurde bereitgestellt, und es scheint, dass keine andere oder weitere Mitteilung bereitgestellt werden muss; und das Gericht hat aus den in der Anhörung zum Antrag vom 22. August 2024 (der „Anhörung“) dargelegten Gründen festgestellt und entschieden, dass die im Antrag beantragte Abhilfe, die nur die Abweisung der Verletzungsklage gegen BB&B und alle verbundenen Schuldner und nicht gegen einen der anderen in der Verletzungsklage aufgeführten Beklagten forderte, im besten Interesse der Nachlässe der Schuldner, ihrer Gläubiger und aller interessierten Parteien ist und dass die im Antrag dargelegten rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen einen berechtigten Grund für die hierin gewährte Abhilfe darstellen; und das Gericht hat den Einspruch von Herrn Mitchell, der nicht zur Anhörung erschien, geprüft und zurückgewiesen; und nach gebührender Überlegung und ausreichendem Grund hierfür wird HIERMIT ANGEORDNET, DASS: 1. Dem Antrag wird wie hierin dargelegt stattgegeben. 2. Spätestens zehn (10) Tage nach Erlass dieser Anordnung ergreift Mitchell alle geeigneten Maßnahmen, um Mitchells Vertragsverletzungsklage gegen BB&B und alle anderen in diesen Fällen nach Kapitel 11 aufgeführten verbundenen Schuldner, die in der Vertragsverletzungsklage von Mitchell genannt sind oder sein können, abzuweisen. 3. Der Planverwalter ist befugt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die angemessenerweise notwendig oder angemessen sind, um die gemäß dieser Anordnung gewährte Erleichterung zu bewirken. 4. Ungeachtet aller geltenden Bestimmungen des Konkursgesetzes, der Konkursregeln oder anderer geltender Regeln werden die Bedingungen dieser Anordnung mit ihrem Erlass sofort wirksam und durchsetzbar. 5. Das Gericht behält die ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf alle Angelegenheiten, die sich aus der Umsetzung, Auslegung und Durchsetzung dieser Anordnung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. 4879-8021-6016.2 08728.003 3/3
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Moowalker, 5. Sep 0:10 Uhr
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Fall 23-13359-VFP Dok. 3498 Eingereicht am 04.09.24 Dokument Seite 2 von 3 Eingegangen am 04.09.24 16:13:43 Hauptbeschreibung 2/3 (Seite 2) BED BATH & BEYOND INC., et al. Schuldner: 23-13359-VFP Beschriftung der Anordnung: ANORDNUNG ZUR GEWÄHRUNG DES ANTRAGS DES PLANVERWALTERS AUF DURCHSETZUNG DER EINSTWEILIGEN BESTIMMUNGEN DES PLANS UND DER BESTÄTIGUNGSANORDNUNG Fallnummer Auf Antrag (der „Antrag“) des Planverwalters gemäß den Abschnitten 105, 524 und 1141 von Titel 11 des United States Code, 11 U.S.C. §§ 101 et seq. (die „Konkursordnung“), Artikel X.F des zweiten geänderten gemeinsamen Plans nach Chapter 11 von Bed Bath & Beyond Inc. und seinen Schuldnerunternehmen vom 11. September 2023 [Aktenzeichen 2172, Ausst. A] (der „Plan“) und Absatz 137 der Tatsachenfeststellungen, rechtlichen Schlussfolgerungen und Anordnung des Gerichts (1) zur endgültigen Genehmigung der Offenlegungserklärung und (II) zur Bestätigung des zweiten geänderten gemeinsamen Plans nach Chapter 11 von Bed Bath & Beyond Inc. und seinen Schuldnergesellschaften, eingetragen am 14. September 2023 [Aktenzeichen 2172] (die „Bestätigungsanordnung“), mit der die Eintragung einer Anordnung (diese „Anordnung“) beantragt wird (i) zur Durchsetzung der Entlastungs- und Unterlassungsbestimmungen des Plans und der Bestätigungsanordnung, um Anthony Mitchell („Mitchell“), einem mutmaßlichen ehemaligen Aktionär von BB&B, zu verbieten, unter Verletzung des Plans und der Bestätigungsanordnung die Klage Mitchell v. Cohen et al., Fallnummer 24-cv-01042-RFB-DJA (D. Nev.) vor dem US-Bezirksgericht für den Bezirk Nevada (die „Verstoßklage“) weiter zu verfolgen 20230930-DK-Butterfly, Inc., früher bekannt als Bed Bath & Beyond Inc. („BB&B“), und (ii) Gewährung damit verbundener Rechtsmittel; und nach Prüfung der Akte dieser Fälle nach Kapitel 11; und das Gericht ist zuständig, den Antrag und die darin beantragten Rechtsmittel gemäß 28 U.S.C. §§ 157 und 1334 zu prüfen; und der Gerichtsstand ist vor diesem Gericht angemessen; die Prüfung des Antrags und der beantragten Rechtsmittel ist ein Kernverfahren gemäß 2 Großgeschriebene Begriffe, die hier verwendet, aber nicht anderweitig definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen im Antrag zugeschrieben wird. 3 Gemäß der Änderungsurkunde der Gründungsurkunde von Bed Bath & Beyond Inc., die am 21. September 2023 beim Außenministerium des Staates New York eingereicht wurde, wird der Name der Gesellschaft, die früher als „Bed Bath & Beyond Inc.“ bekannt war, geändert. wurde geändert in 20230930-DK-Butterfly, Inc. [Filing ID No. 230921001833 DOS ID 315602]. 4879-8021-6016.2 08728.003
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