Drei Kräfte kommen zusammen
Warum dies die wichtigste Kupfer-Story des Jahres 2024 sein könnte
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BEATE UHSE WKN: 755140 ISIN: DE0007551400 Kürzel: USE Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 5.454
h
herbertheu, 07.04.2022 9:32 Uhr
0
@factsolny: Wo kann ich den Insolvenzplan einsehen? Und wenn links dann bitte aktuelle und nicht Tote so wie das hier ein anderer seit Jahren auffälliger Teilnehmer offensichtlich gerne praktiziert. Und verweise auf Insolvenzbekanntmachungen oder Bundesanzeiger bitte mit Angabe des Aktenzeichens.
h
herbertheu, 07.04.2022 9:27 Uhr
1
Von Wem?
D
Demokrator, 07.04.2022 8:15 Uhr
0
Antrag an Deutsche Börse wg. Prüfung der Notierungsfolgepflichten gem. HGB und WpHG sowie Beachtung der MAR2016 in Bezug auf §39 Absatz 1 und §25 Börsengesetz wurde eingereicht.
D
Demokrator, 07.04.2022 8:12 Uhr
0
BEWEIS per Zitat: "Nach Abschluss der Auflösungsabwicklung ist die Aktiengesellschaft als solche nicht mehr existent und es muss eine Schlussrechnung vorgelegt werden. Die mit der Abwicklung beauftragten Personen sind verpflichtet, den Abschluss der Abwicklung beim Handelsregister zur Eintragung anzumelden. Damit wird die Gesellschaft auch aus dem Handelsregister gelöscht." Quelle: https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/die-aufloesung-einer-aktiengesellschaft-ag/
D
Demokrator, 07.04.2022 8:10 Uhr
0
Meine Beiträge sind sowas von aktuell. Aber das wissen nur Börsianer mit Erfahrung bei Insolvenzwerten und Kenntnis der Insolvenzordnung.
D
Demokrator, 06.04.2022 12:04 Uhr
0
Nach dem Delisting der Aktie hier kehrt Ruhe ein. So wie bei Adler oder Nanogate und zig anderen Insolvenzbutzen auch...auf BN unter Suche eingeben...
D
Demokrator, 06.04.2022 11:58 Uhr
0
Um welchen Mantel soll es hier angeblich gehen ? Ich sehe keine Mantel-AG. Nur eine AG, die NICHT fortgesetzt wird. Danke Factsolny für die Quelle als Beweis.
F
Factsolny, 06.04.2022 11:25 Uhr
0
Zur Aktie der Erotik-Abwicklungsgesellschaft Aktiengesellschaft muss man nur Eines wissen: Es gibt einen rechtsgültigen Insolvenzplan. Darin steht auf Seite 97 Folgendes: C. Gesellschaftsrechtliche Regelungen I. Eine Fortsetzung der Schuldnerin erfolgt nicht. Es bleibt bei der infolge der Insolvenzeröffnung eingetretenen Auflösung im Sinne des § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG.
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