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BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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22. Oct, 13:24:47 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 131.742
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o2kuh, 19.11.2023 12:14 Uhr
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vielleicht direkt auf 37 €
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o2kuh, 19.11.2023 12:10 Uhr
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freut euch auf 9 Uhr ;) bzw 8
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o2kuh, 19.11.2023 12:10 Uhr
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Montag 38 € (1.5 Mrd für 3 Kläger aus Missouri)
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Davos18, 19.11.2023 11:45 Uhr
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Nur zur Info: Nachdem ich gestern Abend hier einen längeren Beitrag verfaßt hatte, der auch kritische Elemente enthielt, wurde ich anschließend gesperrt und durfte bis eben nur noch mitlesen! Entweder ein technisches Versehen oder aber das Einschreiten eines Users, ich kenne die Ursache nicht. Nur falls es anderen vielleicht mal ähnlich ergangen sein sollte…

Denunziantentum ist eine Unsitte auf dieser Plattform. Du kannst dich bei den Admins beschweren und Wiederherstellung deines Artikels verlangen, falls er gelöscht wurde.
Organspender
Organspender, 19.11.2023 11:32 Uhr
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Kritik gegen das glänzende Bayer ist da nicht erwünscht
Organspender
Organspender, 19.11.2023 11:31 Uhr
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Nur zur Info: Nachdem ich gestern Abend hier einen längeren Beitrag verfaßt hatte, der auch kritische Elemente enthielt, wurde ich anschließend gesperrt und durfte bis eben nur noch mitlesen! Entweder ein technisches Versehen oder aber das Einschreiten eines Users, ich kenne die Ursache nicht. Nur falls es anderen vielleicht mal ähnlich ergangen sein sollte…

Da hat Bay, alias @RenovatioS8, alias @McPie wohl wieder gemeldet 😉
A
Aktionär00, 19.11.2023 11:13 Uhr
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Nur zur Info: Nachdem ich gestern Abend hier einen längeren Beitrag verfaßt hatte, der auch kritische Elemente enthielt, wurde ich anschließend gesperrt und durfte bis eben nur noch mitlesen! Entweder ein technisches Versehen oder aber das Einschreiten eines Users, ich kenne die Ursache nicht. Nur falls es anderen vielleicht mal ähnlich ergangen sein sollte…
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ilyas81, 19.11.2023 11:13 Uhr
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Bayer in den USA zur Zahlung von 1,56 Mrd USD wegen Roundup verurteilt Dow Jones News 38m (10:13)  Erwähnte Instrumente Bayer AG ISIN: DE000BAY0017 Bayer AG ISIN: US0727303028 Von Doug Cameron und Patrick Thomas NEW YORK (Dow Jones) - Bayer kommt im Streit um mögliche Krebserkrankungen in Verbindung mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat (Roundup) in den USA nicht zu Ruhe. Der Konzern muss 1,56 Milliarden Dollar zahlen, nachdem ein Geschworenengericht in Missouri Klägern Recht gegeben hat. Diese hatten den Unkrautvernichter Roundup für die Entstehung ihrer Krebserkrankungen verantwortlich gemacht. Das Urteil ist bereits das vierte in Folge gegen Bayer in einem fünfjährigen Rechtsstreit um Roundup, in dem das Unternehmen neun Mal in Folge gewonnen, aber auch einige Male verloren hat. Die Fälle repräsentieren Zehntausende von Klagen von Landwirten und Gärtnern. Bayer behauptet, dass Roundup und sein Hauptwirkstoff Glyphosat sicher in der Anwendung seien und beruft sich auf Untersuchungen der US-Umweltschutzbehörde und anderer Aufsichtsgremien. Diese waren zu dem Schluss gekommen, dass Roundup kein Krebsrisiko berge. Die Europäische Union hatte gerade erst die Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre verlängern. 🧨🧨🧨🧨🧨
B
BW69, 18.11.2023 23:18 Uhr
0
Nur zur Rechtslage: Gewinnabführungsverträge dürfen zwar rückwirkend für das Jahr ihrer rechtswirksamen Handelsregistereintragung geschlossen[7], nicht aber rückwirkend aufgehoben werden (§ 296 Abs. 1 Satz 2 AktG). Diese letztgenannte Vorschrift soll verhindern, dass die Ansprüche der Gläubiger aufgrund des Vertrages aus § 303 AktG gegen die Muttergesellschaft rückwirkend beseitigt werden. Aus der (übrigens nicht konstitutiv wirkenden) Eintragung der Beendigung eines Vertrages ins Handelsregister muss sich u. a. auch der Zeitpunkt der Beendigung eindeutig ergeben (§ 298 AktG). Aus Gründen des Gläubigerschutzes besteht eine Einstandspflicht für die Schulden des zur Gewinnabführung verpflichteten Unternehmens auch noch nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags (§ 303 Abs. 1 AktG). So hat das herrschende Unternehmen den Gläubigern der abhängigen Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten oder (§ 303 Abs. 3 AktG)[8] abzugeben, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gewinnabführungsvertrag
A
Aktionär00, 18.11.2023 22:28 Uhr
1
Der Carson-appeal hat genau das Ziel, die Sache vor den SCOTUS zu bringen, das ist der einzige Sinn dieses Verfahren. Das Stichwort hierzu ist Circuit-Split. Das Verfahren ist deshalb so interessant, weil Bayer zuerst mit preemption gewann, dann den Kläger bezahlte, damit der Berufung einlegte. Bayer wollte dadurch eine preemption-Entscheidung auf Circuit-Ebene erreichen als Gegengewicht zum 9th Circuit in Cal. Das mißlang aber, das Panel entschied gegen preemption. Und dann kam etwas besonderes: Bayer hatte Erfolg im Rahmen einer en banc Entscheidung, an dem alle Richter des Circuit teilnahmen. Und jetzt muß das Panel noch mal wegen preemption entscheiden nach Maßgabe der en banc Entscheidung. Diese Entscheidung steht noch aus. Dann könnte es zum Circuit-Split kommen und der SCOTUS rückt näher. Bei Verkauf Agrar würde ich alles mitgeben, denn was will man mit einem kleinen Wurmfortsatz, den man zurückbehält? Viel wichtiger ist aber, daß ich natürlich keine Ahnung habe, ob die Konzernmutter Bayer AG sich überhaupt von den SE-Verpflichtungen durch Monsanto-Verkauf befreien kann. Das ist nur ein Gedankenspiel von mir, was mE aber nicht unrealistisch sein muß.
A
Abwickler, 18.11.2023 22:09 Uhr
0

@Grandmaster: Danke für Deine unaufgeregte und erfreulich sachliche Stellungnahme. Ich teile Deine Einschätzung in weiten Teilen, aber nicht vollständig. Wenn ich den Geschäftsbericht richtig lese, dann müßte Monsanto noch eine eigenständige Kapitalgesellschaft sein. Wenn dann kein Gewinn- und Verlustabführungsvertrag mit der Mutter Bayer AG abgeschlossen wurde, würden die SE-Ansprüche rein rechtlich allein gegen Monsanto gehen. Ich bin für einen Komplettverkauf von Monsanto, das war eine Jahrhundertfehlentscheidung. Eine Bewertung ähnlich wie Syngenta halte ich für möglich, also 55Mrd vor Abzug zukünftiger SE-Verpflichtungen. Für die zukünftigen SE-Verpflichtungen müßte man wohl einen Unsicherheitsabschlag von bis zu 25Mrd. akzeptieren. Es kämen dann also 30Mrd. in die Kasse und zumindest PCB und Glypho wären nach meinem Verständnis für Bayer erledigt. Das wäre dann auch kein unzulässiger Texas-Two-Step, weil es sich um das komplette operative Unternehmen handelt und um keine künstliche leere Hülle mit SE-Verpflichtungen. Verbleiben würde dann Consumer Health und Pharma sowie (nach Tilgung durch den Veräußerungserlös) 5-10Mrd Schulden. Darauf könnte man mit einem Kurs von 40Euro gut aufbauen und es wäre wieder spürbar Raum für Phantasie und Kurspotential, Pharma-Liebhaber und Pharma-Fonds kämen zurück in die Aktie. Das Verramschen von Monsanto klingt vielleicht rabiat und die Gefahr, daß der Bayer-Rest dann vielleicht geschluckt wird, ist real, aber der Fehler wurde nun mal gemacht, die Suppe ist auszulöffeln, Baumann sei Dank. Schwierig ist, daß Winkeljohann der falsche AR-Chef ist, die Fähigkeiten, die jetzt gebraucht werden, bringt er mE nicht mit. Allein schon seine viel zu frühe Entscheidung, den AR-Sonderausschuß für RoundUp-Litigation aufzulösen, weil das Thema aus seiner Sicht im Griff war, zeigt, welch gravierende Fehleinschätzung Winkeljohann anzulasten ist. Es fehlt in der gesamten Bayerführung vermutlich ausreichend juristische Expertise, erst Recht für das US-System. Bayer in der Form wie wir es kannten ist durch den Monsanto-Fehler unwiederbringlich Geschichte, da hilft auch kein Klammern und unsinniges Gesundbeten durch die einschlägigen Leute hier im Forum. Im Gegenteil, sollte das tatsächlich in der Bayerbelegschaft so mehrheitlich vertreten werden, wäre der Konzern wegen Ahnungslosigkeit und Träumerei erst Recht zum Scheitern verurteilt. Nicht unerwähnt bleiben darf freilich, daß Bayer tatsächlich noch wichtige juristische Eisen im Feuer hat, die die Situation spürbar verändern können, z.B Erickson-Appeal in PCB oder Carson-Appeal in Glypho, beides nicht aussichtslos und unmittelbar bevorstehend. Auch die post-trial motion in Caranci klingt für mich gut. Aber auf einen positiven Ausgang dieser Verfahren zu setzen, ist gewiß sehr unsicher. Die angeführten Haftungsfreistellungen in PCB sind demgegenüber mE mit nennenswerten Fragezeichen versehen und Bayer konnte bisher das Fundament dieser Ansprüche dem Anleger nicht widerspruchslos darstellen. Happy to discuss!

Sehr interessanter Beitrag. Du scheinst Dich mit Litigation sehr gut auszukennen. Besteht eigentlich noch mal die Möglichkeit, das Ganze doch noch vor Supreme Court zu bringen bzw. doch noch einen akzeptablen Vergleich zu schließen? Bei Deinem Vorschlag des Monsanto-Verkaufs: Was wäre dann mit der ehemaligen Agrarchemie von Bayer?
r
raketo, 18.11.2023 22:08 Uhr
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@Grandmaster: Danke für Deine unaufgeregte und erfreulich sachliche Stellungnahme. Ich teile Deine Einschätzung in weiten Teilen, aber nicht vollständig. Wenn ich den Geschäftsbericht richtig lese, dann müßte Monsanto noch eine eigenständige Kapitalgesellschaft sein. Wenn dann kein Gewinn- und Verlustabführungsvertrag mit der Mutter Bayer AG abgeschlossen wurde, würden die SE-Ansprüche rein rechtlich allein gegen Monsanto gehen. Ich bin für einen Komplettverkauf von Monsanto, das war eine Jahrhundertfehlentscheidung. Eine Bewertung ähnlich wie Syngenta halte ich für möglich, also 55Mrd vor Abzug zukünftiger SE-Verpflichtungen. Für die zukünftigen SE-Verpflichtungen müßte man wohl einen Unsicherheitsabschlag von bis zu 25Mrd. akzeptieren. Es kämen dann also 30Mrd. in die Kasse und zumindest PCB und Glypho wären nach meinem Verständnis für Bayer erledigt. Das wäre dann auch kein unzulässiger Texas-Two-Step, weil es sich um das komplette operative Unternehmen handelt und um keine künstliche leere Hülle mit SE-Verpflichtungen. Verbleiben würde dann Consumer Health und Pharma sowie (nach Tilgung durch den Veräußerungserlös) 5-10Mrd Schulden. Darauf könnte man mit einem Kurs von 40Euro gut aufbauen und es wäre wieder spürbar Raum für Phantasie und Kurspotential, Pharma-Liebhaber und Pharma-Fonds kämen zurück in die Aktie. Das Verramschen von Monsanto klingt vielleicht rabiat und die Gefahr, daß der Bayer-Rest dann vielleicht geschluckt wird, ist real, aber der Fehler wurde nun mal gemacht, die Suppe ist auszulöffeln, Baumann sei Dank. Schwierig ist, daß Winkeljohann der falsche AR-Chef ist, die Fähigkeiten, die jetzt gebraucht werden, bringt er mE nicht mit. Allein schon seine viel zu frühe Entscheidung, den AR-Sonderausschuß für RoundUp-Litigation aufzulösen, weil das Thema aus seiner Sicht im Griff war, zeigt, welch gravierende Fehleinschätzung Winkeljohann anzulasten ist. Es fehlt in der gesamten Bayerführung vermutlich ausreichend juristische Expertise, erst Recht für das US-System. Bayer in der Form wie wir es kannten ist durch den Monsanto-Fehler unwiederbringlich Geschichte, da hilft auch kein Klammern und unsinniges Gesundbeten durch die einschlägigen Leute hier im Forum. Im Gegenteil, sollte das tatsächlich in der Bayerbelegschaft so mehrheitlich vertreten werden, wäre der Konzern wegen Ahnungslosigkeit und Träumerei erst Recht zum Scheitern verurteilt. Nicht unerwähnt bleiben darf freilich, daß Bayer tatsächlich noch wichtige juristische Eisen im Feuer hat, die die Situation spürbar verändern können, z.B Erickson-Appeal in PCB oder Carson-Appeal in Glypho, beides nicht aussichtslos und unmittelbar bevorstehend. Auch die post-trial motion in Caranci klingt für mich gut. Aber auf einen positiven Ausgang dieser Verfahren zu setzen, ist gewiß sehr unsicher. Die angeführten Haftungsfreistellungen in PCB sind demgegenüber mE mit nennenswerten Fragezeichen versehen und Bayer konnte bisher das Fundament dieser Ansprüche dem Anleger nicht widerspruchslos darstellen. Happy to discuss!

Sehr interessanter Kommentar!
b
bossmen, 18.11.2023 22:06 Uhr
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@Grandmaster: Danke für Deine unaufgeregte und erfreulich sachliche Stellungnahme. Ich teile Deine Einschätzung in weiten Teilen, aber nicht vollständig. Wenn ich den Geschäftsbericht richtig lese, dann müßte Monsanto noch eine eigenständige Kapitalgesellschaft sein. Wenn dann kein Gewinn- und Verlustabführungsvertrag mit der Mutter Bayer AG abgeschlossen wurde, würden die SE-Ansprüche rein rechtlich allein gegen Monsanto gehen. Ich bin für einen Komplettverkauf von Monsanto, das war eine Jahrhundertfehlentscheidung. Eine Bewertung ähnlich wie Syngenta halte ich für möglich, also 55Mrd vor Abzug zukünftiger SE-Verpflichtungen. Für die zukünftigen SE-Verpflichtungen müßte man wohl einen Unsicherheitsabschlag von bis zu 25Mrd. akzeptieren. Es kämen dann also 30Mrd. in die Kasse und zumindest PCB und Glypho wären nach meinem Verständnis für Bayer erledigt. Das wäre dann auch kein unzulässiger Texas-Two-Step, weil es sich um das komplette operative Unternehmen handelt und um keine künstliche leere Hülle mit SE-Verpflichtungen. Verbleiben würde dann Consumer Health und Pharma sowie (nach Tilgung durch den Veräußerungserlös) 5-10Mrd Schulden. Darauf könnte man mit einem Kurs von 40Euro gut aufbauen und es wäre wieder spürbar Raum für Phantasie und Kurspotential, Pharma-Liebhaber und Pharma-Fonds kämen zurück in die Aktie. Das Verramschen von Monsanto klingt vielleicht rabiat und die Gefahr, daß der Bayer-Rest dann vielleicht geschluckt wird, ist real, aber der Fehler wurde nun mal gemacht, die Suppe ist auszulöffeln, Baumann sei Dank. Schwierig ist, daß Winkeljohann der falsche AR-Chef ist, die Fähigkeiten, die jetzt gebraucht werden, bringt er mE nicht mit. Allein schon seine viel zu frühe Entscheidung, den AR-Sonderausschuß für RoundUp-Litigation aufzulösen, weil das Thema aus seiner Sicht im Griff war, zeigt, welch gravierende Fehleinschätzung Winkeljohann anzulasten ist. Es fehlt in der gesamten Bayerführung vermutlich ausreichend juristische Expertise, erst Recht für das US-System. Bayer in der Form wie wir es kannten ist durch den Monsanto-Fehler unwiederbringlich Geschichte, da hilft auch kein Klammern und unsinniges Gesundbeten durch die einschlägigen Leute hier im Forum. Im Gegenteil, sollte das tatsächlich in der Bayerbelegschaft so mehrheitlich vertreten werden, wäre der Konzern wegen Ahnungslosigkeit und Träumerei erst Recht zum Scheitern verurteilt. Nicht unerwähnt bleiben darf freilich, daß Bayer tatsächlich noch wichtige juristische Eisen im Feuer hat, die die Situation spürbar verändern können, z.B Erickson-Appeal in PCB oder Carson-Appeal in Glypho, beides nicht aussichtslos und unmittelbar bevorstehend. Auch die post-trial motion in Caranci klingt für mich gut. Aber auf einen positiven Ausgang dieser Verfahren zu setzen, ist gewiß sehr unsicher. Die angeführten Haftungsfreistellungen in PCB sind demgegenüber mE mit nennenswerten Fragezeichen versehen und Bayer konnte bisher das Fundament dieser Ansprüche dem Anleger nicht widerspruchslos darstellen. Happy to discuss!

Das wäre ein richtig super Plan, dazu noch die Dividente aussetzen. Aber ich glaube Monsanto ist in Bayer aufgegangen und wer soll die Giftmischerei kaufen?
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