BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Aber sicher. Und ich habe die Bewertung deines Reviews zitiert. Denn der Sinn ist ja eine Bewertung der Situation bzw. der Stellungnahmen. Quellen hatte ich die genannt. Aber scheinbar kannst du ja keine US-Quellen öffnen und den Prozess hast du auch nicht verfolgt. Du hast immer noch nicht erklärt was der SC mit den Laienjuries am Hut hat. Da gibt es keinen Zusammenhang.
Hast Du es selbst gelesen? Das ist die Conclusion deiner Quelle. 🤷🏻♂️ Du nimmst hier eine unpassende Pauschalisierung vor. Hier hat eine Laienjury in der ersten Instanz entschieden und ich habe beschrieben auf welcher Basis. Der Prozess konnte ja live verfolgt werden. Man hat sich auf die nicht ausreichende Kennzeichnung gestützt, obwohl er sie nicht gelesen hat und viel wichtiger, obwohl bereits in anderen Verfahren geklärt wurde, dass Bayer nicht beliebig kennzeichnen darf und die Umweltschutzbehörde EPA offiziell verboten hat vor Gefahren zu warnen die nicht wissenschaftlich belegt sind. Des wegen bin ich der Meinung, dass dieses Urteil in einer Revision, dann ohne Laienjury, keinen Bestand haben wird.
Danke für deine Quelle. Am Ende wird immer die allgemeine IARC Bewertung "wahrscheinlich krebserregend" bei "begrenzten" Beweisen dafür, angeführt. Was das bedeutet wird auch in deiner Quelle nochmals resümiert: "Aus Sicht der Gesundheitsbewertung liegt die wissenschaftliche Divergenz zwischen IARC und EFSA bei niedrigeren Dosierungen, die in Wirklichkeit von begrenzter, wenn überhaupt, Relevanz sind. Die von der EFSA vorgeschlagenen toxikologischen Referenzwerte bieten einen Schutzspielraum von etwa vier Größenordnungen für die von der IARC gemeldeten Trends bei Tumorinduktion und genotoxischen Schäden in toxischen Mengen.Diese Wirkungen werden nur in Übereinstimmung mit anderen Anzeichen von Toxizität und bei Expositionsniveaus erwartet, die um Größenordnungen höher sind als die von der EFSA empfohlenen toxikologischen Referenzwerte. Risikobewertungen auf der Grundlage von Biomonitoring beim Menschen und Überwachung der Glyphosatrückstände in Lebensmitteln haben keine Bedenken für die Verbraucher festgestellt, und eine vollständige Risikobewertung der Verbraucher ’ für alle EU-Verwendungen ist im Gange."
Danke für deine Quelle. Am Ende wird immer die allgemeine IARC Bewertung "wahrscheinlich krebserregend" bei "begrenzten" Beweisen dafür, angeführt. Was das bedeutet wird auch in deiner Quelle nochmals resümiert: "Aus Sicht der Gesundheitsbewertung liegt die wissenschaftliche Divergenz zwischen IARC und EFSA bei niedrigeren Dosierungen, die in Wirklichkeit von begrenzter, wenn überhaupt, Relevanz sind. Die von der EFSA vorgeschlagenen toxikologischen Referenzwerte bieten einen Schutzspielraum von etwa vier Größenordnungen für die von der IARC gemeldeten Trends bei Tumorinduktion und genotoxischen Schäden in toxischen Mengen.Diese Wirkungen werden nur in Übereinstimmung mit anderen Anzeichen von Toxizität und bei Expositionsniveaus erwartet, die um Größenordnungen höher sind als die von der EFSA empfohlenen toxikologischen Referenzwerte. Risikobewertungen auf der Grundlage von Biomonitoring beim Menschen und Überwachung der Glyphosatrückstände in Lebensmitteln haben keine Bedenken für die Verbraucher festgestellt, und eine vollständige Risikobewertung der Verbraucher ’ für alle EU-Verwendungen ist im Gange."
Also zunächst mal habe ich nie behauptet auf welcher Grundlage der sc abgelehnt hat. Von daher greifst du einen Teil heraus, kombinierst mit etwas anderem. Fakt ist: Der SC, der ja keine Laienjurie ist, hat den Fall abgelehnt. Fakt. Hier mal ein zusammenfassender Review, der pro und contra betrachtet: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5515989/ So, bitte wo sind deine Quellen zu den Aussagen?
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