BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 137.478
Bay5anto
Bay5anto, 24.10.2023 8:22 Uhr
0
Aber sicher. Und ich habe die Bewertung deines Reviews zitiert. Denn der Sinn ist ja eine Bewertung der Situation bzw. der Stellungnahmen. Quellen hatte ich die genannt. Aber scheinbar kannst du ja keine US-Quellen öffnen und den Prozess hast du auch nicht verfolgt. Du hast immer noch nicht erklärt was der SC mit den Laienjuries am Hut hat. Da gibt es keinen Zusammenhang.
E
ElonyMusky, 24.10.2023 8:16 Uhr
1

Hast Du es selbst gelesen? Das ist die Conclusion deiner Quelle. 🤷🏻‍♂️ Du nimmst hier eine unpassende Pauschalisierung vor. Hier hat eine Laienjury in der ersten Instanz entschieden und ich habe beschrieben auf welcher Basis. Der Prozess konnte ja live verfolgt werden. Man hat sich auf die nicht ausreichende Kennzeichnung gestützt, obwohl er sie nicht gelesen hat und viel wichtiger, obwohl bereits in anderen Verfahren geklärt wurde, dass Bayer nicht beliebig kennzeichnen darf und die Umweltschutzbehörde EPA offiziell verboten hat vor Gefahren zu warnen die nicht wissenschaftlich belegt sind. Des wegen bin ich der Meinung, dass dieses Urteil in einer Revision, dann ohne Laienjury, keinen Bestand haben wird.

Nochmal: es geht mir nicht um eine conclusion. Du kennst den Sinn eines Reviews nicht, wie mir scheint. Du hast Quellen gefordert und hier hast du viele Quellen, die beide Seiten betrachten. Anders als du Wo sind deine Quellen: wo hat der Kläger zugegeben Alle Warnhinweise ignoriert zu haben? Zitat und Quelle bitte. Wieso hat der sc den Fall abgelehnt, wenn doch nur die Lauenjuries das Problem sind?
Bay5anto
Bay5anto, 24.10.2023 8:09 Uhr
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Hast Du es selbst gelesen? Das ist die Conclusion deiner Quelle. 🤷🏻‍♂️ Du nimmst hier eine unpassende Pauschalisierung vor. Hier hat eine Laienjury in der ersten Instanz entschieden und ich habe beschrieben auf welcher Basis. Der Prozess konnte ja live verfolgt werden. Man hat sich auf die nicht ausreichende Kennzeichnung gestützt, obwohl er sie nicht gelesen hat und viel wichtiger, obwohl bereits in anderen Verfahren geklärt wurde, dass Bayer nicht beliebig kennzeichnen darf und die Umweltschutzbehörde EPA offiziell verboten hat vor Gefahren zu warnen die nicht wissenschaftlich belegt sind. Des wegen bin ich der Meinung, dass dieses Urteil in einer Revision, dann ohne Laienjury, keinen Bestand haben wird.
E
ElonyMusky, 24.10.2023 1:59 Uhr
1

Danke für deine Quelle. Am Ende wird immer die allgemeine IARC Bewertung "wahrscheinlich krebserregend" bei "begrenzten" Beweisen dafür, angeführt. Was das bedeutet wird auch in deiner Quelle nochmals resümiert: "Aus Sicht der Gesundheitsbewertung liegt die wissenschaftliche Divergenz zwischen IARC und EFSA bei niedrigeren Dosierungen, die in Wirklichkeit von begrenzter, wenn überhaupt, Relevanz sind. Die von der EFSA vorgeschlagenen toxikologischen Referenzwerte bieten einen Schutzspielraum von etwa vier Größenordnungen für die von der IARC gemeldeten Trends bei Tumorinduktion und genotoxischen Schäden in toxischen Mengen.Diese Wirkungen werden nur in Übereinstimmung mit anderen Anzeichen von Toxizität und bei Expositionsniveaus erwartet, die um Größenordnungen höher sind als die von der EFSA empfohlenen toxikologischen Referenzwerte. Risikobewertungen auf der Grundlage von Biomonitoring beim Menschen und Überwachung der Glyphosatrückstände in Lebensmitteln haben keine Bedenken für die Verbraucher festgestellt, und eine vollständige Risikobewertung der Verbraucher ’ für alle EU-Verwendungen ist im Gange."

Hast du den ganzen Review und die Primärquellen gelese, die du gefördert hast gelesen, oder nur der Teil, der dich interessiert? Wo ist denn deine Quelle, dass der Kläger zugegeben hat weder die Warnhinweise gelesen, noch beachtet zu haben? Wo ist denn deine Antwort auf die Frage, weshalb du immer alles auf Laienjuries abwälzt, wenn doch auch der sc den Fall abgelehnt hat? Jetzt musst du auch mal liefern, oder war es nur heiße Luft?
!Aladin!
!Aladin!, 23.10.2023 23:46 Uhr
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Freut mich zu lesen wie die Zukunft bewertet wird, interessieren tut es weder den Kurs noch die verbliebenen Leser.
Bay5anto
Bay5anto, 23.10.2023 23:22 Uhr
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Danke für deine Quelle. Am Ende wird immer die allgemeine IARC Bewertung "wahrscheinlich krebserregend" bei "begrenzten" Beweisen dafür, angeführt. Was das bedeutet wird auch in deiner Quelle nochmals resümiert: "Aus Sicht der Gesundheitsbewertung liegt die wissenschaftliche Divergenz zwischen IARC und EFSA bei niedrigeren Dosierungen, die in Wirklichkeit von begrenzter, wenn überhaupt, Relevanz sind. Die von der EFSA vorgeschlagenen toxikologischen Referenzwerte bieten einen Schutzspielraum von etwa vier Größenordnungen für die von der IARC gemeldeten Trends bei Tumorinduktion und genotoxischen Schäden in toxischen Mengen.Diese Wirkungen werden nur in Übereinstimmung mit anderen Anzeichen von Toxizität und bei Expositionsniveaus erwartet, die um Größenordnungen höher sind als die von der EFSA empfohlenen toxikologischen Referenzwerte. Risikobewertungen auf der Grundlage von Biomonitoring beim Menschen und Überwachung der Glyphosatrückstände in Lebensmitteln haben keine Bedenken für die Verbraucher festgestellt, und eine vollständige Risikobewertung der Verbraucher ’ für alle EU-Verwendungen ist im Gange."

Damit wird klar, dass keine Studie oder Bewertung gegen die Aussagen der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA sprechen. Damit wären Urteile wie in den USA hier auch nicht möglich. Hier reicht die "Meinung" eine Laienjury nicht, sondern in unserem Rechtsstaat müssen Beweise auf den Tisch.
Organspender
Organspender, 23.10.2023 23:14 Uhr
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Da kommt jetzt doch der Peter nach Leverkusen 🤭
Organspender
Organspender, 23.10.2023 23:13 Uhr
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⬆️😂 Was denn nun @Bay5anto???
Organspender
Organspender, 23.10.2023 23:12 Uhr
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Und im BASF Forum sieht @BAY5ANTO es dann ein und posten aktuell den Untergang der deutschen Chemie O-Ton @Bay5anto: Doch Anspruch und Realität klaffen zunehmend auseinander. Das zweite Halbjahr hat sich für die gesamte Chemiebranche konjunkturell viel schlechter entwickelt als zur Jahresmitte erhofft. Der Ifo-Geschäftsklimaindex, der regelmäßig die Stimmung in deutschen Unternehmen abfragt, sank in der Branche im Oktober auf minus 19 Punkte, weil der Auftragsbestand niedrig bleibt und sich die Erwartungen weiter eintrüben. Quelle hier im BASF Forum 23.11.2023 um 22:37 (Beitag bis jetzt noch nicht bearbeitet!!)
Organspender
Organspender, 23.10.2023 23:08 Uhr
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Da schustert sich aber jemand mit Google seine Welt zurecht @Bay.... komisch nur, dass der Kurs das nicht spiegelt 😂
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o2kuh, 23.10.2023 22:56 Uhr
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jeder doof, der jetzt nicht. kauft. kaufen!!
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o2kuh, 23.10.2023 22:55 Uhr
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super Kaufkurse. Im nächsten Jahr 120 €
Bay5anto
Bay5anto, 23.10.2023 22:48 Uhr
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Also zunächst mal habe ich nie behauptet auf welcher Grundlage der sc abgelehnt hat. Von daher greifst du einen Teil heraus, kombinierst mit etwas anderem. Fakt ist: Der SC, der ja keine Laienjurie ist, hat den Fall abgelehnt. Fakt. Hier mal ein zusammenfassender Review, der pro und contra betrachtet: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5515989/ So, bitte wo sind deine Quellen zu den Aussagen?

Danke für deine Quelle. Am Ende wird immer die allgemeine IARC Bewertung "wahrscheinlich krebserregend" bei "begrenzten" Beweisen dafür, angeführt. Was das bedeutet wird auch in deiner Quelle nochmals resümiert: "Aus Sicht der Gesundheitsbewertung liegt die wissenschaftliche Divergenz zwischen IARC und EFSA bei niedrigeren Dosierungen, die in Wirklichkeit von begrenzter, wenn überhaupt, Relevanz sind. Die von der EFSA vorgeschlagenen toxikologischen Referenzwerte bieten einen Schutzspielraum von etwa vier Größenordnungen für die von der IARC gemeldeten Trends bei Tumorinduktion und genotoxischen Schäden in toxischen Mengen.Diese Wirkungen werden nur in Übereinstimmung mit anderen Anzeichen von Toxizität und bei Expositionsniveaus erwartet, die um Größenordnungen höher sind als die von der EFSA empfohlenen toxikologischen Referenzwerte. Risikobewertungen auf der Grundlage von Biomonitoring beim Menschen und Überwachung der Glyphosatrückstände in Lebensmitteln haben keine Bedenken für die Verbraucher festgestellt, und eine vollständige Risikobewertung der Verbraucher ’ für alle EU-Verwendungen ist im Gange."
E
ElonyMusky, 23.10.2023 22:25 Uhr
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Das Laienjury Urteil wird einer Revision kaum standhalten.

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