BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Ein paar Gedanken um das Urteil des letzten Roundup-Prozesses einzuordnen: Die Entscheidung hat nach einen ersten Überfliegen der Presseberichte gute und schlechte Aspekte. Vorteile für Bayer: Die SE-Zahlung beläuft sich auf "nur" $1,25 Mio US. Es gibt keinen Strafschadensersatz! Diese Summe sollte nüchtern betrachtet zu niedrig sein, damit die Klägeranwälte auf einen grünen Zweig kommen, es waren mindestens 3 Anwälte dabei, teure Zeugen etc. Insgesamt aus kaufmännischer Sicht m. E. zu wenig, wenn man das hohe Risiko zu verlieren auch für die Klägeranwälte berücksichtigt. Nachteil für Bayer: Die Entscheidung gibt der Klägerindustrie natürlich Oberwasser. Sie erzählt jetzt die Geschichte, daß sie einen neuen Ansatz gefunden habe, der wieder in die Erfolgsspur zurückführt, nämlich nicht länger auf Glyphosat allein abzustellen, sondern auf den Gesamtcocktail. Daß es dafür erst Recht keine überzeugenden Studien gibt, Scheiß drauf, das ist Nebensache bei einer Laienjury. Nachteilig ist auch, daß erneut klar wurde, wie unvorhersehbar eine Laienjury ist. Das Ist Nebensache bel einer Larenjury. Nachtelug ist auch, daß erneut klar wurde, wie unvorhersehbar eine Laienjury ist. Das Damoklesschwert hängt über Bayer, das ist so, das bleibt so. Und das ist natürlich nun wieder ein gewichtiges Argument, Bayer zu Vergleichsgesprächen zu zwingen. Immerhin war das vermutlich ein Onder-Case, der noch eine 5-stellige Klägerzahl im Köcher hat. Auch wenn die SE-Zahlung sehr gering ist, wird sich an der Börse nun wieder der Gedanke verstärkt breit machen, wie endlos dieses Klagerisiko auf ewig sein wird. Auffällig ist nicht nur, daß es keinen Strafschadensersatz gab, sondern die Jury zudem wohl alle Klägerpunkte ablehnte, mit Ausnahme der unzureichenden Warnung. Das ist deshalb skuril, weil Durnell im Prozeß ausdrücklich zugab, die Warnhinweise nie gelesen und auch nicht beachtet zu haben. Was könnte dann aber eine weitergehende Warnung überhaupt geändert haben, wenn Durnell das sowieso nicht liest? M. E. eine unsinnige Entscheidung, aber es sind eben Laien.
Wirst du wieder persönlich, weil du dich inhaltlich nicht äußern kannst? Klar, wie können Bayer abwickeln. Dann gehst du komplett leer aus. Frage was soll es für einen Sinn machen, ein Unternehmen mit florierenden Geschäften die sehr gute Zukunftsaussichten haben und maßgeblich zur Welternährung und -gesundheit beitragen und wo über 100.000 Menschen arbeiten abzuwickeln? Nur weil ein paar Aktionäre aktuell nicht die erträumte Rendite erhalten? Das ist nicht die Kernaufgabe des Unternehmens, auch wenn einige hier sich dies wünschen.
Du kannst die Pressequellen studieren. In 5 Jahren und unzähligen, endlosen Diskussionen zum US-Rechtssystem solltest auch du langsam verinnerlicht haben, das eine Laienjury völlig frei in ihrem Urteil ist. Sie können würfeln, den Kaffeesatz lesen, einen Wahrsager beauftragen oder einfach tun wozu sie Lust haben. Wenn die Laienjury entscheidet das Wetter war am 5. 11.1983 vermutlich 43 Grad sonnig, dann ist das so. Fakten und Beweise braucht es dafür keine. Klärung, kann dann nur die nächste Instanz bringen.
Ein paar Gedanken um das Urteil des letzten Roundup-Prozesses einzuordnen: Die Entscheidung hat nach einen ersten Überfliegen der Presseberichte gute und schlechte Aspekte. Vorteile für Bayer: Die SE-Zahlung beläuft sich auf "nur" $1,25 Mio US. Es gibt keinen Strafschadensersatz! Diese Summe sollte nüchtern betrachtet zu niedrig sein, damit die Klägeranwälte auf einen grünen Zweig kommen, es waren mindestens 3 Anwälte dabei, teure Zeugen etc. Insgesamt aus kaufmännischer Sicht m. E. zu wenig, wenn man das hohe Risiko zu verlieren auch für die Klägeranwälte berücksichtigt. Nachteil für Bayer: Die Entscheidung gibt der Klägerindustrie natürlich Oberwasser. Sie erzählt jetzt die Geschichte, daß sie einen neuen Ansatz gefunden habe, der wieder in die Erfolgsspur zurückführt, nämlich nicht länger auf Glyphosat allein abzustellen, sondern auf den Gesamtcocktail. Daß es dafür erst Recht keine überzeugenden Studien gibt, Scheiß drauf, das ist Nebensache bei einer Laienjury. Nachteilig ist auch, daß erneut klar wurde, wie unvorhersehbar eine Laienjury ist. Das Ist Nebensache bel einer Larenjury. Nachtelug ist auch, daß erneut klar wurde, wie unvorhersehbar eine Laienjury ist. Das Damoklesschwert hängt über Bayer, das ist so, das bleibt so. Und das ist natürlich nun wieder ein gewichtiges Argument, Bayer zu Vergleichsgesprächen zu zwingen. Immerhin war das vermutlich ein Onder-Case, der noch eine 5-stellige Klägerzahl im Köcher hat. Auch wenn die SE-Zahlung sehr gering ist, wird sich an der Börse nun wieder der Gedanke verstärkt breit machen, wie endlos dieses Klagerisiko auf ewig sein wird. Auffällig ist nicht nur, daß es keinen Strafschadensersatz gab, sondern die Jury zudem wohl alle Klägerpunkte ablehnte, mit Ausnahme der unzureichenden Warnung. Das ist deshalb skuril, weil Durnell im Prozeß ausdrücklich zugab, die Warnhinweise nie gelesen und auch nicht beachtet zu haben. Was könnte dann aber eine weitergehende Warnung überhaupt geändert haben, wenn Durnell das sowieso nicht liest? M. E. eine unsinnige Entscheidung, aber es sind eben Laien.
Ich lese in den immer gleichen Aussagen hier leider keine echten Vorschläge zur Problemlösung. Aufspaltungsgedanken lösen die Herausforderungen von Bayer, weder kurz- noch langfristig. Sie sind nicht mehr als ein evtl. Workaround und könnten max. einen Teil des Anlegerkapitals retournieren ohne langfristigen Mehrwert zu schaffen. Am Ende sind also alle (selbsternannten) Experten auch nicht schlauer als sie Profis bei Bayer. Sie wissen es nicht besser und haben keine Lösungsansatz um die Rechtsthemen schneller abzuräumen. Gleichzeitig fehlt es auch an der Geduld es auszusitzen.
Ein paar Gedanken um das Urteil des letzten Roundup-Prozesses einzuordnen: Die Entscheidung hat nach einen ersten Überfliegen der Presseberichte gute und schlechte Aspekte. Vorteile für Bayer: Die SE-Zahlung beläuft sich auf "nur" $1,25 Mio US. Es gibt keinen Strafschadensersatz! Diese Summe sollte nüchtern betrachtet zu niedrig sein, damit die Klägeranwälte auf einen grünen Zweig kommen, es waren mindestens 3 Anwälte dabei, teure Zeugen etc. Insgesamt aus kaufmännischer Sicht m. E. zu wenig, wenn man das hohe Risiko zu verlieren auch für die Klägeranwälte berücksichtigt. Nachteil für Bayer: Die Entscheidung gibt der Klägerindustrie natürlich Oberwasser. Sie erzählt jetzt die Geschichte, daß sie einen neuen Ansatz gefunden habe, der wieder in die Erfolgsspur zurückführt, nämlich nicht länger auf Glyphosat allein abzustellen, sondern auf den Gesamtcocktail. Daß es dafür erst Recht keine überzeugenden Studien gibt, Scheiß drauf, das ist Nebensache bei einer Laienjury. Nachteilig ist auch, daß erneut klar wurde, wie unvorhersehbar eine Laienjury ist. Das Ist Nebensache bel einer Larenjury. Nachtelug ist auch, daß erneut klar wurde, wie unvorhersehbar eine Laienjury ist. Das Damoklesschwert hängt über Bayer, das ist so, das bleibt so. Und das ist natürlich nun wieder ein gewichtiges Argument, Bayer zu Vergleichsgesprächen zu zwingen. Immerhin war das vermutlich ein Onder-Case, der noch eine 5-stellige Klägerzahl im Köcher hat. Auch wenn die SE-Zahlung sehr gering ist, wird sich an der Börse nun wieder der Gedanke verstärkt breit machen, wie endlos dieses Klagerisiko auf ewig sein wird. Auffällig ist nicht nur, daß es keinen Strafschadensersatz gab, sondern die Jury zudem wohl alle Klägerpunkte ablehnte, mit Ausnahme der unzureichenden Warnung. Das ist deshalb skuril, weil Durnell im Prozeß ausdrücklich zugab, die Warnhinweise nie gelesen und auch nicht beachtet zu haben. Was könnte dann aber eine weitergehende Warnung überhaupt geändert haben, wenn Durnell das sowieso nicht liest? M. E. eine unsinnige Entscheidung, aber es sind eben Laien.
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