BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Ein letzter Versuch meinerseits: Es geht um die BELASTBARKEIT der Vereinbarungen. Aktuell werden Schäden eingeklagt, die beruhen auf Verkäufen aus den 50er-, 60er- und 70er-Jahren. Bei den Vereinbarungen aus dem Jahr 1972 wird bestimmt keiner zugesagt haben, Schäden aus früheren Jahren ebenfalls zu übernehmen, sondern nur diejenigen, die auf Verkäufen nach 1972 beruhen. Aber wie soll genau das heute noch abgegrenzt werden? Die heutigen Kläger sagen gar nicht, ob das klaggegenständliche PCB VOR oder NACH 1972 hergestellt und verkauft wurde. Wie soll dann aber Bayer das gegenüber seinen damaligen Kunden nachweisen können? Und wenn Bayer es nicht nachweisen kann, warum soll dann ein Kunde den Schaden übernehmen?
Das befürchte ich auch. Bisher scheint es tatsächlich ausgereicht zu haben, daß Monsanto Hersteller war, alles was danach kam, war nicht von erkennbarer Bedeutung. Daß das alles unserem deutschen Rechtsverständnis widerspricht, ist klar. Und daß es auch ungerecht ist, daß die verantwortlichen Schulen über Jahrzehnte ihrer Verpflichtung zum Austausch nicht nachgekommen sind, ist ebenso klar. Aber es ist eben US-Recht und die Argumente wurden ja auch vorgetragen. Aber sie waren im Ergebnis leider unbedeutend. Im Übrigen hat dies aber auch nichts damit zu tun, ob die Entschädigungsvereinbarungen belastbar sind oder nicht, allein darum ging es mir und diesbezüglich würden mich Argumente Für-und-Wider sehr interessieren.
Das sehen und sahen die bisherigen Gerichte, die unter anderem 3 Lehrern 185 Mio. Euro zugesprochen haben und einer anderen Gruppe 275 Mio. Dollar aber anders ☝️🤓. Und selbst Bayer scheint es anders zu sehen, da man Vergleichen mit Bundesstaaten in Milliardenhöhe zustimmte.
Die Zahl ist nicht von mir, sondern wird sinngemäß von den Klägern bemüht. Mir wäre nicht bekannt, daß irgendein Kläger bisher sagen konnte, diese oder jene Glühlampe wurde mit Monsanto-PCB gefertigt...es wird immer nur gesagt, Monsanto hat fast das gesamte PCB hergestellt und wird daher auch im jeweiligen Klagverfahren der Buhmann sein, fertig. Einer Jury reicht das. Der Kern meiner Anmerkung sind aber nicht die 99%, sondern der Zeitpunkt der Entschädigungsvereinbarung verbunden mit dem sehr wahrscheinlich unklaren schadenstiftenden Verkaufszeitpunkt. Darüber sollte mE eher nachgedacht werden als über den genauen Anteil von Monsanto an der PCB-Fertigung...
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