BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Ich habe den Sachverhalt wohl ausführlich und gut belegt. Wie man sieht bis du ja selbst ins Grübeln gekommen und auf Allgemeinplätze ausgewichen. Keine Sorge, ich nehme es dir nicht übel, ist ein komplexes Thema. Solange man sich persönliche Angriffe spart darf gern zum Erkenntnisgewinn diskutiert werden. Dafür ist das Forum da.
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Leider sind die Zusammenhänge für viele Anleger zu komplex und langwierig um sie zu verfolgen. Dazu fehlt Wissen und Verständnis des US-Rechtssystems. Die wenigsten haben die Gelegenheit sich mit professionellen Juristen für Unternehmens- und US-Recht persönlich auszutauschen um sich ein Bild zu machen. Das zeigt sich auch an den vielen Kommentaren der letzen 3 Jahre hier. Wie so oft und das sieht man z. B. auch in der deutschen Politik, suchen die Menschen nach einfachen Antworten auf sehr komplexe Fragen. Wer vorgibt diese vermeintlich einfachen Antworten zu liefern dem wird leider allzu oft gern gefolgt. Auf politischer Ebene sieht man das z. B. am Zuspruch zu radikalen Positionen wie der AfD. Aber die Welt und die Herausforderungen sind halt oft bedeutend komplexer, selten mit ja oder nein zu beantworten und selten günstig oder leicht zu bewältigen. Wenn das führen von Großkonzernen so einfach wäre, wie einige es sich vorstellen, würde Topmanager schlange stehen an den Werkstoren und vermutlich Gehälter von 50000€/Jahr marktüblich sein.
Augenscheinlich hast du damals die Tragweite und die Konsequenzen Chhabrias Aussage nicht verstanden. Ich gehe davon aus, dass dir heute jedoch kalt geworden ist, dass sich Bayer darauf auf keine Fall einlassen konnte. Das wäre zum Nachteil Bayer's gewesen. Chhabria wollte von Bayer eine Zusage, dass man für alle zukünftigen Klagen aufkommt, egal wie weit in die Zukunft und auch kein unabhängiges Gremium als Bewertungsinstanz, wie von Bayer vorgeschlagen, zulassen. Das wäre für Bayer ein völlig unkalkulierbares Risiko gewesen. Null Gewinn zum Status Quo, quasi eine Scheineinigung. Ein Vergleich macht nur Sinn und das ist der Kernzweck eines Vergleichs also einer außerordentlichen Einigung ohne Urteil, das das Risiko gegen eine einmalige oder limitierte Zahlung final begrenzt wird. Dies wäre hier nicht der Fall gewesen. Also kein Gewinn für Bayer. Also tat man das einzig richtig und verfolgte diesen Weg nicht weiter. Hätte der SC sich mit dem Fall beschäftigt, hätte alle Bayer für diese Entscheidung gelobt. Leider war dem nicht der Fall, aber nach wie vor macht es die Entscheidung im Vergleich zu dem wozu Chhabria Bayer drängen wolle nicht schlechter. Wie man an den 6 gewonnen Prozessen sieht, ist Bayer auf dem richtigen Weg. Mit den Rückstellungen kann Bayer das so lange laufen lassen, bis den Klägern die Geduld oder Puste ausgeht. Kein Grund zur Eile.
Augenscheinlich hast du damals die Tragweite und die Konsequenzen Chhabrias Aussage nicht verstanden. Ich gehe davon aus, dass dir heute jedoch kalt geworden ist, dass sich Bayer darauf auf keine Fall einlassen konnte. Das wäre zum Nachteil Bayer's gewesen. Chhabria wollte von Bayer eine Zusage, dass man für alle zukünftigen Klagen aufkommt, egal wie weit in die Zukunft und auch kein unabhängiges Gremium als Bewertungsinstanz, wie von Bayer vorgeschlagen, zulassen. Das wäre für Bayer ein völlig unkalkulierbares Risiko gewesen. Null Gewinn zum Status Quo, quasi eine Scheineinigung. Ein Vergleich macht nur Sinn und das ist der Kernzweck eines Vergleichs also einer außerordentlichen Einigung ohne Urteil, das das Risiko gegen eine einmalige oder limitierte Zahlung final begrenzt wird. Dies wäre hier nicht der Fall gewesen. Also kein Gewinn für Bayer. Also tat man das einzig richtig und verfolgte diesen Weg nicht weiter. Hätte der SC sich mit dem Fall beschäftigt, hätte alle Bayer für diese Entscheidung gelobt. Leider war dem nicht der Fall, aber nach wie vor macht es die Entscheidung im Vergleich zu dem wozu Chhabria Bayer drängen wolle nicht schlechter. Wie man an den 6 gewonnen Prozessen sieht, ist Bayer auf dem richtigen Weg. Mit den Rückstellungen kann Bayer das so lange laufen lassen, bis den Klägern die Geduld oder Puste ausgeht. Kein Grund zur Eile.
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