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BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 137.486
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ElonyMusky, 24.10.2023 8:59 Uhr
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Unstrittig ist, es war damals die Strategie der Bayer-Anwälte das Thema vor den SC zu bringen und auf diesem Wege endgültig zu schließen. Das ist nicht aufgegangen, hier haben ihnen die Zeit und die politischen Veränderungen (Wahlen) einen Strich durch die Rechnung gemacht. Allerdings ist die Diskussion ja lange durch und hat mit den aktuellen Prozessen nichts zu tun. 9 wurden in Reihe gewonnen. Nun hat man anders argumentiert und konnte mit der zweifelhaften Argumentation eine Laienjury teils überzeugen. Bayer kann in Berufung gehen und dann gibt es eben keine Laienjury und dann muss die Argumentation der Gegenseite Bestand haben. Daran habe ich, aus genannten Gründen, Zweifel. Du kannst anderer Meinung sein, aber dann begründe diese doch mit sachlichen Argumenten.

Wo schreibe ich denn, dass ich der oder anderer Meinung bin? Ich wollte doch, das war der Ursprung der Diskussion, nur Belege für deine Aussagen, mehr nicht. Du lenkst davon ab, da du sie ja, offensichtlich nicht liefern kannst. Damit sind und bleiben wir dabei, dass du fake news verbreitet hast. Ende
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ElonyMusky, 24.10.2023 8:57 Uhr
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Die Quellen wurden hier von mehreren Personen geteilt. Du liest sie scheinbar nicht. Dazu verstehst du leider wieder die Tatsachen. Der SC hat hat sich mit wissenschaftlichen Fakten gar nicht beschäftigt, denn er hat ja eben die Beschäftigung mit dem Thema aus politischen Beweggründen abgelehnt. Auch mit Laienjuries hat er nichts am Hut. Das sind zwei paar Schuhe. Du stellst hier Zusammenhänge her, die faktisch nicht existieren.

Also a) wieder weichst du aus, indem du kein Zitat zu deiner Aussage liefern kannst. Somit ist wohl klar, dass das Fake News von dir sind. Sonst wäre es ja kein Problem. b) Korrekt ich „verstehe die Tatsachen“ c) der einzige, der interpretiert und Sachen durcheinander wirfst bist du. Du unterstellst mir wieder Dinge, die ich gesagt, oder geschrieben haben soll, die nirgendwo stehen. Du solltest mal aufmerksam lesen. Bringt doch nichts, wenn du Worte wie SC und Wissenschaft aus dem Zusammenhang reißt und sie neu zusammensetzt.
Bay5anto
Bay5anto, 24.10.2023 8:47 Uhr
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Ah sehr gut. Dann sind wir aber also einen Schritt weiter. Wenn dem so ist und der SC, deiner Meinung nach, wissenschaftliche „Fakten“ ignoriert, dann kannst du auch keinen erzählen, dass Bayer einen Plan hat die klagen bei Seite zu legen. Denn Sie sind ja dann der Spielball der amerikanischen Justiz und somit wird Bayer weiterhin ein taumelnder Riese auf dem Gebiet bleiben. Gleichzeitig schreibst du aber vom „platzenden Knoten“ und „einsteigen bevor der Zug fährt“. Wieso sollte er fahren? Was sollte der Auslöser sein?

Unstrittig ist, es war damals die Strategie der Bayer-Anwälte das Thema vor den SC zu bringen und auf diesem Wege endgültig zu schließen. Das ist nicht aufgegangen, hier haben ihnen die Zeit und die politischen Veränderungen (Wahlen) einen Strich durch die Rechnung gemacht. Allerdings ist die Diskussion ja lange durch und hat mit den aktuellen Prozessen nichts zu tun. 9 wurden in Reihe gewonnen. Nun hat man anders argumentiert und konnte mit der zweifelhaften Argumentation eine Laienjury teils überzeugen. Bayer kann in Berufung gehen und dann gibt es eben keine Laienjury und dann muss die Argumentation der Gegenseite Bestand haben. Daran habe ich, aus genannten Gründen, Zweifel. Du kannst anderer Meinung sein, aber dann begründe diese doch mit sachlichen Argumenten.
Bay5anto
Bay5anto, 24.10.2023 8:44 Uhr
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Der einzige, der der Frage ausweichst bist du. Ich habe das Urteil in keinster Weise bewertet. Ich habe nur nach Quellen und Stellungnahmen zu deinen Aussagen gefragt. a) Zitat und Quelle, wo der Angeklagte zugegeben haben soll, dass er die Warnhinweise weder gelesen noch beachtet hat und b) wieso hat der SC den Fall abgelehnt, wenn du immer wieder auf die Laienjuries verweisen willst, die ja das Problem für dich sind. Diesen Fragen weichst du aus und du bist es, der am Thema vorbei diskutiert. Wie gesagt, woher willst du wissen, wie ich das Urteil einschätze? Ich habe dazu keine Äußerungen getätigt. Das sind bisher nur deine Fantasien.

Die Quellen wurden hier von mehreren Personen geteilt. Du liest sie scheinbar nicht. Dazu verstehst du leider wieder die Tatsachen. Der SC hat hat sich mit wissenschaftlichen Fakten gar nicht beschäftigt, denn er hat ja eben die Beschäftigung mit dem Thema aus politischen Beweggründen abgelehnt. Auch mit Laienjuries hat er nichts am Hut. Das sind zwei paar Schuhe. Du stellst hier Zusammenhänge her, die faktisch nicht existieren.
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ElonyMusky, 24.10.2023 8:39 Uhr
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Der SC hat aus rein politischen Gesichtspunkten auf Empfehlung aus Washington entschieden. Das hatten wir ja damals hinreichend diskutiert.

Ah sehr gut. Dann sind wir aber also einen Schritt weiter. Wenn dem so ist und der SC, deiner Meinung nach, wissenschaftliche „Fakten“ ignoriert, dann kannst du auch keinen erzählen, dass Bayer einen Plan hat die klagen bei Seite zu legen. Denn Sie sind ja dann der Spielball der amerikanischen Justiz und somit wird Bayer weiterhin ein taumelnder Riese auf dem Gebiet bleiben. Gleichzeitig schreibst du aber vom „platzenden Knoten“ und „einsteigen bevor der Zug fährt“. Wieso sollte er fahren? Was sollte der Auslöser sein?
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ElonyMusky, 24.10.2023 8:37 Uhr
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Du lieferst nur leider keine Argumente sondern willst am Thema vorbei diskutieren und ablenken. Schau dir das Urteil und die Begründung an. Jeder halbwegs intelligente Mensch, egal ob pro und contra Bayer, erkennt das es unschlüssig ist. Kennt mandä die Vorprozesse und Aussagen zum Thema Deklaration (das wurde ja bereits in den ersten Prozessen diskutiert), kann man nur zu dem Schluss kommen, dass es in einer höheren Instanz keinen Bestand haben kann. Die Kanzlei Onder ist die, die noch einen Großteil der Vergleiche offen hat. Das kostet Geld. Daher versucht man hier mit diesem Laienurteil kurzfristig Hoffnung zu machen, obwohl man weiß, dass diese vermutlich keinen Bestand haben wird. Wie man sieht, wurde ja auch kein Strafschadenersatz ausgesprochen, wir es sonst bei groben Verfehlungen üblich ist. So richtig überzeugt von einer Verfehlung Monsanto's war also nicht mal die Laienjury.

Der einzige, der der Frage ausweichst bist du. Ich habe das Urteil in keinster Weise bewertet. Ich habe nur nach Quellen und Stellungnahmen zu deinen Aussagen gefragt. a) Zitat und Quelle, wo der Angeklagte zugegeben haben soll, dass er die Warnhinweise weder gelesen noch beachtet hat und b) wieso hat der SC den Fall abgelehnt, wenn du immer wieder auf die Laienjuries verweisen willst, die ja das Problem für dich sind. Diesen Fragen weichst du aus und du bist es, der am Thema vorbei diskutiert. Wie gesagt, woher willst du wissen, wie ich das Urteil einschätze? Ich habe dazu keine Äußerungen getätigt. Das sind bisher nur deine Fantasien.
Bay5anto
Bay5anto, 24.10.2023 8:35 Uhr
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Der SC hat aus rein politischen Gesichtspunkten auf Empfehlung aus Washington entschieden. Das hatten wir ja damals hinreichend diskutiert.
Bay5anto
Bay5anto, 24.10.2023 8:34 Uhr
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Du lieferst nur leider keine Argumente sondern willst am Thema vorbei diskutieren und ablenken. Schau dir das Urteil und die Begründung an. Jeder halbwegs intelligente Mensch, egal ob pro und contra Bayer, erkennt das es unschlüssig ist. Kennt mandä die Vorprozesse und Aussagen zum Thema Deklaration (das wurde ja bereits in den ersten Prozessen diskutiert), kann man nur zu dem Schluss kommen, dass es in einer höheren Instanz keinen Bestand haben kann. Die Kanzlei Onder ist die, die noch einen Großteil der Vergleiche offen hat. Das kostet Geld. Daher versucht man hier mit diesem Laienurteil kurzfristig Hoffnung zu machen, obwohl man weiß, dass diese vermutlich keinen Bestand haben wird. Wie man sieht, wurde ja auch kein Strafschadenersatz ausgesprochen, wir es sonst bei groben Verfehlungen üblich ist. So richtig überzeugt von einer Verfehlung Monsanto's war also nicht mal die Laienjury.
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ElonyMusky, 24.10.2023 8:26 Uhr
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Aber sicher. Und ich habe die Bewertung deines Reviews zitiert. Denn der Sinn ist ja eine Bewertung der Situation bzw. der Stellungnahmen. Quellen hatte ich die genannt. Aber scheinbar kannst du ja keine US-Quellen öffnen und den Prozess hast du auch nicht verfolgt. Du hast immer noch nicht erklärt was der SC mit den Laienjuries am Hut hat. Da gibt es keinen Zusammenhang.

So, mal wieder Thema beendet. Dir geht es nicht um den Austausch von Argumenten. Du lenkst wieder ab. Ich denke aber es ist klar geworden, dass deine Aussagen wieder mal heiße Luft waren. Wenn du doch die Quellen genannt hast, hättest du ja auch können das Zitat wiedergeben😉 Weiterhin war meine Frage bzgl SC klar formuliert und du weichst aus. Aktuell kommen viele Laienjuries und der SC zu ganz ähnlichen Entscheidungen. Aber natürlich ignorierst du das, weil du es nicht wahrhaben willst. Der SC hat den Fall abgelehnt, Fakt. Er hätte, wenn er das gewollt hätte dem Ganzen eine ganz eindeutige Richtung geben können. Hat er aber nicht. Da kannst du noch so oft die anderen Gerichte hier anführen. Der oberste Gerichtshof und auf den hat Bayer gesetzt, hat Bayer einen Denkzettel verpasst. Fakt
Bay5anto
Bay5anto, 24.10.2023 8:22 Uhr
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Aber sicher. Und ich habe die Bewertung deines Reviews zitiert. Denn der Sinn ist ja eine Bewertung der Situation bzw. der Stellungnahmen. Quellen hatte ich die genannt. Aber scheinbar kannst du ja keine US-Quellen öffnen und den Prozess hast du auch nicht verfolgt. Du hast immer noch nicht erklärt was der SC mit den Laienjuries am Hut hat. Da gibt es keinen Zusammenhang.
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ElonyMusky, 24.10.2023 8:16 Uhr
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Hast Du es selbst gelesen? Das ist die Conclusion deiner Quelle. 🤷🏻‍♂️ Du nimmst hier eine unpassende Pauschalisierung vor. Hier hat eine Laienjury in der ersten Instanz entschieden und ich habe beschrieben auf welcher Basis. Der Prozess konnte ja live verfolgt werden. Man hat sich auf die nicht ausreichende Kennzeichnung gestützt, obwohl er sie nicht gelesen hat und viel wichtiger, obwohl bereits in anderen Verfahren geklärt wurde, dass Bayer nicht beliebig kennzeichnen darf und die Umweltschutzbehörde EPA offiziell verboten hat vor Gefahren zu warnen die nicht wissenschaftlich belegt sind. Des wegen bin ich der Meinung, dass dieses Urteil in einer Revision, dann ohne Laienjury, keinen Bestand haben wird.

Nochmal: es geht mir nicht um eine conclusion. Du kennst den Sinn eines Reviews nicht, wie mir scheint. Du hast Quellen gefordert und hier hast du viele Quellen, die beide Seiten betrachten. Anders als du Wo sind deine Quellen: wo hat der Kläger zugegeben Alle Warnhinweise ignoriert zu haben? Zitat und Quelle bitte. Wieso hat der sc den Fall abgelehnt, wenn doch nur die Lauenjuries das Problem sind?
Bay5anto
Bay5anto, 24.10.2023 8:09 Uhr
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Hast Du es selbst gelesen? Das ist die Conclusion deiner Quelle. 🤷🏻‍♂️ Du nimmst hier eine unpassende Pauschalisierung vor. Hier hat eine Laienjury in der ersten Instanz entschieden und ich habe beschrieben auf welcher Basis. Der Prozess konnte ja live verfolgt werden. Man hat sich auf die nicht ausreichende Kennzeichnung gestützt, obwohl er sie nicht gelesen hat und viel wichtiger, obwohl bereits in anderen Verfahren geklärt wurde, dass Bayer nicht beliebig kennzeichnen darf und die Umweltschutzbehörde EPA offiziell verboten hat vor Gefahren zu warnen die nicht wissenschaftlich belegt sind. Des wegen bin ich der Meinung, dass dieses Urteil in einer Revision, dann ohne Laienjury, keinen Bestand haben wird.
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ElonyMusky, 24.10.2023 1:59 Uhr
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Danke für deine Quelle. Am Ende wird immer die allgemeine IARC Bewertung "wahrscheinlich krebserregend" bei "begrenzten" Beweisen dafür, angeführt. Was das bedeutet wird auch in deiner Quelle nochmals resümiert: "Aus Sicht der Gesundheitsbewertung liegt die wissenschaftliche Divergenz zwischen IARC und EFSA bei niedrigeren Dosierungen, die in Wirklichkeit von begrenzter, wenn überhaupt, Relevanz sind. Die von der EFSA vorgeschlagenen toxikologischen Referenzwerte bieten einen Schutzspielraum von etwa vier Größenordnungen für die von der IARC gemeldeten Trends bei Tumorinduktion und genotoxischen Schäden in toxischen Mengen.Diese Wirkungen werden nur in Übereinstimmung mit anderen Anzeichen von Toxizität und bei Expositionsniveaus erwartet, die um Größenordnungen höher sind als die von der EFSA empfohlenen toxikologischen Referenzwerte. Risikobewertungen auf der Grundlage von Biomonitoring beim Menschen und Überwachung der Glyphosatrückstände in Lebensmitteln haben keine Bedenken für die Verbraucher festgestellt, und eine vollständige Risikobewertung der Verbraucher ’ für alle EU-Verwendungen ist im Gange."

Hast du den ganzen Review und die Primärquellen gelese, die du gefördert hast gelesen, oder nur der Teil, der dich interessiert? Wo ist denn deine Quelle, dass der Kläger zugegeben hat weder die Warnhinweise gelesen, noch beachtet zu haben? Wo ist denn deine Antwort auf die Frage, weshalb du immer alles auf Laienjuries abwälzt, wenn doch auch der sc den Fall abgelehnt hat? Jetzt musst du auch mal liefern, oder war es nur heiße Luft?
!Aladin!
!Aladin!, 23.10.2023 23:46 Uhr
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Freut mich zu lesen wie die Zukunft bewertet wird, interessieren tut es weder den Kurs noch die verbliebenen Leser.
Bay5anto
Bay5anto, 23.10.2023 23:22 Uhr
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Danke für deine Quelle. Am Ende wird immer die allgemeine IARC Bewertung "wahrscheinlich krebserregend" bei "begrenzten" Beweisen dafür, angeführt. Was das bedeutet wird auch in deiner Quelle nochmals resümiert: "Aus Sicht der Gesundheitsbewertung liegt die wissenschaftliche Divergenz zwischen IARC und EFSA bei niedrigeren Dosierungen, die in Wirklichkeit von begrenzter, wenn überhaupt, Relevanz sind. Die von der EFSA vorgeschlagenen toxikologischen Referenzwerte bieten einen Schutzspielraum von etwa vier Größenordnungen für die von der IARC gemeldeten Trends bei Tumorinduktion und genotoxischen Schäden in toxischen Mengen.Diese Wirkungen werden nur in Übereinstimmung mit anderen Anzeichen von Toxizität und bei Expositionsniveaus erwartet, die um Größenordnungen höher sind als die von der EFSA empfohlenen toxikologischen Referenzwerte. Risikobewertungen auf der Grundlage von Biomonitoring beim Menschen und Überwachung der Glyphosatrückstände in Lebensmitteln haben keine Bedenken für die Verbraucher festgestellt, und eine vollständige Risikobewertung der Verbraucher ’ für alle EU-Verwendungen ist im Gange."

Damit wird klar, dass keine Studie oder Bewertung gegen die Aussagen der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA sprechen. Damit wären Urteile wie in den USA hier auch nicht möglich. Hier reicht die "Meinung" eine Laienjury nicht, sondern in unserem Rechtsstaat müssen Beweise auf den Tisch.
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