BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Also zunächst mal habe ich nie behauptet auf welcher Grundlage der sc abgelehnt hat. Von daher greifst du einen Teil heraus, kombinierst mit etwas anderem. Fakt ist: Der SC, der ja keine Laienjurie ist, hat den Fall abgelehnt. Fakt. Hier mal ein zusammenfassender Review, der pro und contra betrachtet: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5515989/ So, bitte wo sind deine Quellen zu den Aussagen?
Ein paar Gedanken um das Urteil des letzten Roundup-Prozesses einzuordnen: Die Entscheidung hat nach einen ersten Überfliegen der Presseberichte gute und schlechte Aspekte. Vorteile für Bayer: Die SE-Zahlung beläuft sich auf "nur" $1,25 Mio US. Es gibt keinen Strafschadensersatz! Diese Summe sollte nüchtern betrachtet zu niedrig sein, damit die Klägeranwälte auf einen grünen Zweig kommen, es waren mindestens 3 Anwälte dabei, teure Zeugen etc. Insgesamt aus kaufmännischer Sicht m. E. zu wenig, wenn man das hohe Risiko zu verlieren auch für die Klägeranwälte berücksichtigt. Nachteil für Bayer: Die Entscheidung gibt der Klägerindustrie natürlich Oberwasser. Sie erzählt jetzt die Geschichte, daß sie einen neuen Ansatz gefunden habe, der wieder in die Erfolgsspur zurückführt, nämlich nicht länger auf Glyphosat allein abzustellen, sondern auf den Gesamtcocktail. Daß es dafür erst Recht keine überzeugenden Studien gibt, Scheiß drauf, das ist Nebensache bei einer Laienjury. Nachteilig ist auch, daß erneut klar wurde, wie unvorhersehbar eine Laienjury ist. Das Ist Nebensache bel einer Larenjury. Nachtelug ist auch, daß erneut klar wurde, wie unvorhersehbar eine Laienjury ist. Das Damoklesschwert hängt über Bayer, das ist so, das bleibt so. Und das ist natürlich nun wieder ein gewichtiges Argument, Bayer zu Vergleichsgesprächen zu zwingen. Immerhin war das vermutlich ein Onder-Case, der noch eine 5-stellige Klägerzahl im Köcher hat. Auch wenn die SE-Zahlung sehr gering ist, wird sich an der Börse nun wieder der Gedanke verstärkt breit machen, wie endlos dieses Klagerisiko auf ewig sein wird. Auffällig ist nicht nur, daß es keinen Strafschadensersatz gab, sondern die Jury zudem wohl alle Klägerpunkte ablehnte, mit Ausnahme der unzureichenden Warnung. Das ist deshalb skuril, weil Durnell im Prozeß ausdrücklich zugab, die Warnhinweise nie gelesen und auch nicht beachtet zu haben. Was könnte dann aber eine weitergehende Warnung überhaupt geändert haben, wenn Durnell das sowieso nicht liest? M. E. eine unsinnige Entscheidung, aber es sind eben Laien.
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