BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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10. Oct, 19:16:49 Uhr, TTMzero RT
Kommentare 130.430
Bay5anto
Bay5anto, 01.10.2023 16:09 Uhr
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Auffällig ist, dass das Alter der Accounts hier überdurchschnittlich oft umgekehrt proportional zur Menge der kritischen Äußerungen ist.
H
Harmoniemensch, 01.10.2023 16:08 Uhr
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Wenn es auffällige und wiederholende Vorgehensweisen und Gemeinsamkeiten gibt ist Aufmerksamkeit geboten.

Du kennst Du Dich ja ausnahmsweise aus und weißt, von was Du sprichst.
Bay5anto
Bay5anto, 01.10.2023 16:07 Uhr
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Wenn es auffällige und wiederholende Vorgehensweisen und Gemeinsamkeiten gibt ist Aufmerksamkeit geboten.
H
Harmoniemensch, 01.10.2023 16:04 Uhr
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Sehr spannend, dass hier wieder Personen intensiv bei solchen Themen mitdiskutieren, deren Account erst vor einer Stunden erstellt wurde. Nachtigall ick hör dir trapsen ...

Typisch, wenn er nicht mehr weiter weiß, lenkt er ab und unterstellt Doppel-Accounts
H
Harmoniemensch, 01.10.2023 16:01 Uhr
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Was bist Du denn für einer?? Du bist ganz offensichtlich nicht in der Lage, meine berechtigte Fragestellung zu durchdringen und kommst dann mit der kurzen Dauer meiner Registrierung! Armselig! Was bitte hat meine Frage mit der Dauer meiner Registrierung hier zu tun? Es macht für mich keinen Sinn, mit jemandem, der ein ahnungsloser Bayer-Fan und in jeder Hinsicht verblendet ist, zu diskutieren.

Ja, im Nebelkerzen zünden ist er Weltmeister
A
Aktionär00, 01.10.2023 15:52 Uhr
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Was bist Du denn für einer?? Du bist ganz offensichtlich nicht in der Lage, meine berechtigte Fragestellung zu durchdringen und kommst dann mit der kurzen Dauer meiner Registrierung! Armselig! Was bitte hat meine Frage mit der Dauer meiner Registrierung hier zu tun? Es macht für mich keinen Sinn, mit jemandem, der ein ahnungsloser Bayer-Fan und in jeder Hinsicht verblendet ist, zu diskutieren.
Bay5anto
Bay5anto, 01.10.2023 15:45 Uhr
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Sehr spannend, dass hier wieder Personen intensiv bei solchen Themen mitdiskutieren, deren Account erst vor einer Stunden erstellt wurde. Nachtigall ick hör dir trapsen ...
Bay5anto
Bay5anto, 01.10.2023 15:41 Uhr
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Genau
A
Aktionär00, 01.10.2023 15:41 Uhr
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A case brought by the state of Delaware was dismissed by a court in 2022

Doch noch einmal: Die Entscheidung, die Du nennst, wurde in der nächsten Instanz aufgehoben, Delaware ist weiterhin anhängig.
A
Aktionär00, 01.10.2023 15:38 Uhr
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Gleiches gilt für die Kläger auf Schadensersatz durch PCB

Diesen Einwand von Dir verstehe ich nicht. Bei den Klägern gegen Monsanto kam es bisher nicht darauf an, wann das fragliche PCB hergestellt oder verkauft wurde, also stellte sich bisher auch nicht die hier diskutierte Beweisnot/-frage. Derartige Anmerkungen lenken ziemlich ab von der eigentlichen Frage, die jetzt vermutlich schon untergegangen ist. Vielleicht kommt ja noch was Interessantes hierzu, aber ich gehe wieder in den Lesemodus.
Bay5anto
Bay5anto, 01.10.2023 15:32 Uhr
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Gleiches gilt für die Kläger auf Schadensersatz durch PCB
A
Aktionär00, 01.10.2023 15:31 Uhr
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Die Frage ist ja wer in der Beweispflicht ist.

Ja, das ist richtig. Grundsätzlich ist das derjenige, der etwas haben will. Also müßte Bayer nachweisen, daß die Voraussetzungen der Entschädigungsvereinbarung eingetreten sind. Natürlich kann das aber nur derjenige gut und verläßlich beantworten, der den Wortlaut der damaligen Vereinbarungen kennt, alles andere sind Vermutungen.
Bay5anto
Bay5anto, 01.10.2023 15:24 Uhr
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Ein letzter Versuch meinerseits: Es geht um die BELASTBARKEIT der Vereinbarungen. Aktuell werden Schäden eingeklagt, die beruhen auf Verkäufen aus den 50er-, 60er- und 70er-Jahren. Bei den Vereinbarungen aus dem Jahr 1972 wird bestimmt keiner zugesagt haben, Schäden aus früheren Jahren ebenfalls zu übernehmen, sondern nur diejenigen, die auf Verkäufen nach 1972 beruhen. Aber wie soll genau das heute noch abgegrenzt werden? Die heutigen Kläger sagen gar nicht, ob das klaggegenständliche PCB VOR oder NACH 1972 hergestellt und verkauft wurde. Wie soll dann aber Bayer das gegenüber seinen damaligen Kunden nachweisen können? Und wenn Bayer es nicht nachweisen kann, warum soll dann ein Kunde den Schaden übernehmen?

Die Frage ist ja wer in der Beweispflicht ist.
Bay5anto
Bay5anto, 01.10.2023 15:23 Uhr
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A case brought by the state of Delaware was dismissed by a court in 2022
A
Aktionär00, 01.10.2023 15:21 Uhr
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Es gab ja Vereinbarung damals. Deswegen hat Monsanto danach nur noch mit Absicherung bzw. Haftungsausschluss produziert.

Ein letzter Versuch meinerseits: Es geht um die BELASTBARKEIT der Vereinbarungen. Aktuell werden Schäden eingeklagt, die beruhen auf Verkäufen aus den 50er-, 60er- und 70er-Jahren. Bei den Vereinbarungen aus dem Jahr 1972 wird bestimmt keiner zugesagt haben, Schäden aus früheren Jahren ebenfalls zu übernehmen, sondern nur diejenigen, die auf Verkäufen nach 1972 beruhen. Aber wie soll genau das heute noch abgegrenzt werden? Die heutigen Kläger sagen gar nicht, ob das klaggegenständliche PCB VOR oder NACH 1972 hergestellt und verkauft wurde. Wie soll dann aber Bayer das gegenüber seinen damaligen Kunden nachweisen können? Und wenn Bayer es nicht nachweisen kann, warum soll dann ein Kunde den Schaden übernehmen?
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