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BAWAG GROUP WKN: A2DYJN ISIN: AT0000BAWAG2 Kürzel: BG Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

73,58 EUR
±0,00 %±0,00
23. Nov, 12:59:30 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 1.026
Highländer
Highländer, 16.04.2024 10:47 Uhr
0
Der Mehrjahreschart zeigt, dass sie in den letzten beiden Jahren jeweils zum Jahresbeginn ihre Höchstkurse erreichten. Danach sorgten stärkere Rücksetzer für niedrigere Kurse. Kommt es auch dieses Jahr so? https://www.wallstreet-online.de/nachricht/17984861-bawag-9-dividende-spricht-aktie
Hochsee
Hochsee, 16.04.2024 8:37 Uhr
1
Habt ihr die Dividende schon bekommen ?
G
GK3110, 16.04.2024 8:15 Uhr
0
Also in Österreich kann man auch Aktienverluste (25%) mit der KEST von Dividendenzahlungen zurückholen . Im selben Kalenderjahr . Weiß jetzt allerdings nicht ob der Verlust zuerst realisiert werden muss. Ich räume meist gleich im Jänner mein Depot etwas auf .
F
Frank0411, 16.04.2024 8:01 Uhr
0

Ja, aber man kann bei Verkauf die Steuern im Verlusttopf gegenrechnen, was man bei der DIVI nicht kann! Ebenso besteht die Hoffnung, dass die KEST bei längerer Behaltedauer fällt!

Dividenden kannst Du ebenfalls mit Verlusten verrechnen - allerdings aus dem Topf Sonstige, nicht mit Aktienverlusten. Ansonsten stimmt das natürlich, wobei ich ich schon mit einer (positiven) Änderung der KESt zufrieden wäre ... 😜
s
soulman123, 16.04.2024 7:14 Uhr
0
Ja, aber man kann bei Verkauf die Steuern im Verlusttopf gegenrechnen, was man bei der DIVI nicht kann! Ebenso besteht die Hoffnung, dass die KEST bei längerer Behaltedauer fällt!
F
Frank0411, 15.04.2024 22:31 Uhr
0
Steuerfrei ist übrigens nicht ganz korrekt, da sich dein Einstandskurs verringert und du dann bei einem Verkauf entsprechend mehr Steuern zahlst. Du zahlst die Steuern nur später - oder gar nicht, falls du nie verkaufst.
F
Frank0411, 15.04.2024 22:29 Uhr
0

Habe im Internet gelesen, dass man diese steuerfreie Zahlung, da sie aus dem Ausland kommt, bei der Einkommensteuerklärung angeben muss, da es sich um ausländische Kapitalerträge handelt . Weiß da jemand näheres?

Es kommt darauf an, ob dein Broker in diesem Fall Kapitalertragssteuer plus Soli abführt ... Dividende aus dem Einlagekonto einer ausländischen KG führt regelmäßig zu Schwierigkeiten. Sicher ist, das in Österreich keine Quellensteuer anfällt.
R
Ratis1, 15.04.2024 20:13 Uhr
0
Habe im Internet gelesen, dass man diese steuerfreie Zahlung, da sie aus dem Ausland kommt, bei der Einkommensteuerklärung angeben muss, da es sich um ausländische Kapitalerträge handelt . Weiß da jemand näheres?
s
soulman123, 15.04.2024 19:46 Uhr
0
Ja, bei mir ist der Kurs schon um 5€ verringert - DIVI-Auszahlung erfolgt bei der BAWAG als Einlagenrückzahlung👍 steuerfrei
F
Frank0411, 15.04.2024 13:28 Uhr
0

Hab zuletzt oft gelesen in Deutschland muss man Aktien am Hauptversammlungstag besitzen um Dividende zu bekommen!!! Ist das dann falsch oder

In Deutschland ist der HV-Tag in den allermeisten Fällen der Tag vor dem Ex-Tag ... Somit stimmt es, dass du am Ende des Tages der HV in Besitz der Aktien sein musst um dividendenberechtigt zu sein.
Maroni2
Maroni2, 15.04.2024 10:18 Uhr
0
??? Niemand mehr hier bei dieser Perle 🌰
Maroni2
Maroni2, 15.04.2024 8:17 Uhr
0
Hat schon jemand Dividende eingebucht bekommen?? Sollte ja heute stattfinden lt. meinen Unterlagen 😊
Maroni2
Maroni2, 15.04.2024 8:14 Uhr
0
Hab zuletzt oft gelesen in Deutschland muss man Aktien am Hauptversammlungstag besitzen um Dividende zu bekommen!!! Ist das dann falsch oder
F
Frank0411, 12.04.2024 11:30 Uhr
0

das ist aber überall anderes definiert (siehe Link)

Überall gilt: Wenn eine Aktie ex Dividende gehandelt wird, hast Du keinen Anspruch, vor dem Ex-Tag ("Cum") hast Du Anspruch auf die Dividende. Alles andere ist rein formal-administrativ und für den Dividendenanspruch irrelevant. So kompliziert ist das eigentlich nicht ...
C
Chrisu3042, 12.04.2024 11:00 Uhr
0

Richtig - War von mir falsch formuliert, Man muß die Aktie am Vortag vom Ex- Tag bei Börsenschluß besitzen - Danke für die Richtigstellung!

das ist aber überall anderes definiert (siehe Link)
s
soulman123, 12.04.2024 10:54 Uhr
0

Sorry, das ist nicht korrekt ... Wenn du eine Aktie am Ende des Ex-Tags im Depot hast, hast du KEINEN Anspruch auf die Dividende - entscheidend ist der Handelsschluss des Tages vor dem Ex-Tag bzw. der Handelsbeginn des Ex-Tags. Der Record Day hat keine Relevanz für den Dividendenanspruch.

Richtig - War von mir falsch formuliert, Man muß die Aktie am Vortag vom Ex- Tag bei Börsenschluß besitzen - Danke für die Richtigstellung!
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