Globale Banken schlagen Kupfer-Alarm
Warum die 4,6 Milliarden Pfund dieses Juniors jetzt wichtig sind
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American Lithium WKN: A2DWUX ISIN: CA0272592092 Kürzel: 5LA1 Forum: Aktien User: Chapuisat

0,638 EUR
-1,31 %-0,009
26. Nov, 16:24:43 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 4.868
svdfvdvdfbsfbd
svdfvdvdfbsfbd, 26.03.2023 10:49 Uhr
0
https://www.deraktionaer.de/artikel/mobilitaet-oel-energie/volkswagen-lithium-deal-mit-kanada-darum-macht-das-sinn-20315412.html
svdfvdvdfbsfbd
svdfvdvdfbsfbd, 26.03.2023 10:52 Uhr
2
Da wir ja alle das gleiche Ziel hier haben drücke ich uns jetzt einfach mal die Daumen, das meine Vermutung stimmt. Schönen Sonntag euch allen 😁 und auf eine spannende, dunkelgrüne Woche 🚀
D
Dito01, 26.03.2023 10:57 Uhr
3

Joklo hatte gefragt ob er selber rechtlich dafür belangt werden kann wenn er ein VW Logo postet und das wurde mit ja richtig beantwortet. Und das ist nunmal falsch! Deshalb dieses Beispiel. Den nächsten Kommentar von mir hast du sicherlich auch gelesen oder? Und ja ein Börsenunternehmen darf dies auch!

Was erzählst du den hier? Ein Börsenunternehmen darf für Werbung k e i n Logo eines anderen Unternehmens nutzen. Vieleicht sollteste mal da Dich Erkundigen. Ich hab es gemacht. Meine Schwester Arbeitet bei KPMG und die hat einen Wirtschaftsanwalt extra Gefragt. Für interne Firmenwerbung darf ein Unternehmen keine Logos von Firmen nutzen, schon garnicht um den Eindruck zu erwecken , ein Geschäftliches Verhältnis zu diesem zu haben oder Einzugehen. Dies stellt einen Irreführung dar ! So wie Simon das geschrieben hat, wäre das eine Webeaussage, man stellt dar, das VW an das Lithium von AL Interesiert sei. Daher ist es verboten ! ! Ich bin kein Jurist, aber wenn ein Wirtschaftsanwalt das so meiner Schwester sagt, schenke ich im natürlich glauben. Den KPMG ist der Größte Wirtschaftsprüfer Deutschlands. 😉
D
Dito01, 26.03.2023 11:01 Uhr
0

Ja da gibt es sicherlich Interpretationsspielraum. Ich werte es als "zitieren eines Artikel". Genauso so in der Form dürfte ich das, die Bildzeitung, Opel oder wer auch immer. Nur AMLI nicht weil sie eine Lithium Mine betreiben? Also nur in dem Kontext ist es sicherlich keine Werbung. Auch wenn es wie Werbung für AMLI wirkt. Aber wie gesagt würde ich den Post genauso absetzen wäre es auch keine Werbung.

Jedoch gilt im Markenrecht der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz, der in § 24 Abs. 1 MarkenG geregelt ist. Dieser schreibt fest, dass der Inhaber einer Marke nicht das Recht hat, einem Dritten zu untersagen die Marke für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke von ihm oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten in den Verkehr gebracht worden sind. Dies bezieht sich auf das Inverkehrbringen im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
C
CantSleeep, 26.03.2023 11:04 Uhr
0
Meine Güte, ich habe es doch jetzt mehrfach gesagt, für mich ist es ein reines Zitieren. Ist lediglich meine Meinung. Genauso wie es deine Meinung ist das es Werbung ist.
C
CantSleeep, 26.03.2023 10:49 Uhr
0

@CantSleep: Du hast ja selbst geschrieben "... sie nicht zu eigenen, geschäftlichen oder werberischen Zwecken benutzt ..." ... von daher bin ich der Meinung, das dies hier zutrifft, da AL dies werblich nutzt. (werblich deshalb, weil AL als Zulieferer direkt mit Automobilherstellern zusammnarbeitet / arbeiten kann) Aber natürlich ist der Übergang zur Verwendung "Pressezwecke" wie so oft fließend ... von daher warten wir einfach mal ab, wer es richtig interpretiert ...

Ja da gibt es sicherlich Interpretationsspielraum. Ich werte es als "zitieren eines Artikel". Genauso so in der Form dürfte ich das, die Bildzeitung, Opel oder wer auch immer. Nur AMLI nicht weil sie eine Lithium Mine betreiben? Also nur in dem Kontext ist es sicherlich keine Werbung. Auch wenn es wie Werbung für AMLI wirkt. Aber wie gesagt würde ich den Post genauso absetzen wäre es auch keine Werbung.
svdfvdvdfbsfbd
svdfvdvdfbsfbd, 26.03.2023 10:37 Uhr
0
Außerdem verweise ich auf die von @Trimmel geposteten Kommentare, im alten Forum ... „ …Richtig, hier nochmal der Artikel für alle 😊 Volkswagen will halben Bedarf an Batterierohstoffen durch Minen-Investments decken Der Volkswagenkonzern will in Minen investieren und so die Kosten für Batteriezellen senken. Das Unternehmen plant, durch Beteiligungen an Minengesellschaften die Hälfte des Eigenbedarfs an Batteriemetallen zu decken und zusätzlich an Drittkunden zu verkaufen. …“
svdfvdvdfbsfbd
svdfvdvdfbsfbd, 26.03.2023 10:34 Uhr
0
@CantSleep: Du hast ja selbst geschrieben "... sie nicht zu eigenen, geschäftlichen oder werberischen Zwecken benutzt ..." ... von daher bin ich der Meinung, das dies hier zutrifft, da AL dies werblich nutzt. (werblich deshalb, weil AL als Zulieferer direkt mit Automobilherstellern zusammnarbeitet / arbeiten kann) Aber natürlich ist der Übergang zur Verwendung "Pressezwecke" wie so oft fließend ... von daher warten wir einfach mal ab, wer es richtig interpretiert ...
C
CantSleeep, 26.03.2023 10:18 Uhr
0

Hast du gerade ne gti Fanpage mit nem notierten Unternehmen verglichen?

Joklo hatte gefragt ob er selber rechtlich dafür belangt werden kann wenn er ein VW Logo postet und das wurde mit ja richtig beantwortet. Und das ist nunmal falsch! Deshalb dieses Beispiel. Den nächsten Kommentar von mir hast du sicherlich auch gelesen oder? Und ja ein Börsenunternehmen darf dies auch!
C
CantSleeep, 26.03.2023 10:14 Uhr
0
In dem Beitrag wird lediglich ein Artikel zitiert. Das dürfte ich so posten, genauso wie Du und auch AMLI! Ich würde mich zwar auch über einen Abnehmervertrag freuen, halte es momentan aber eher für Unwahrscheinlich. Sollten momentan Gespräche/Verhandlungen zwischen AMLI und VW stattfinden, denke ich ich nicht das Simon hier was raus haut was nicht in trockenen Tüchern ist. Und wäre es in trockenen Tüchern dann würde die Meldung nicht nur einen Reuters Bericht zitieren. Meine Meinung!
R
Relsieg, 26.03.2023 10:12 Uhr
0

Natürlich darf man das VW Logo einfach so auf Instagram usw. posten! Schonmal auf ner GTI Fanpage oder so gewesen? Und hier wurde lediglich ein Artikel zitiert, was erlaubt ist. Das macht jede Zeitung wenn sie über VW berichtet! z.B.: https://www.google.de/amp/s/www.finanzen.net/amp/34-hold-34-vw-aktie-abgestraft-stifel-passt-ziel-fuer-volkswagen-an-12290747

Hast du gerade ne gti Fanpage mit nem notierten Unternehmen verglichen?
D
Dito01, 26.03.2023 9:23 Uhr
1

Natürlich darf man das VW Logo einfach so auf Instagram usw. posten! Schonmal auf ner GTI Fanpage oder so gewesen? Und hier wurde lediglich ein Artikel zitiert, was erlaubt ist. Das macht jede Zeitung wenn sie über VW berichtet! z.B.: https://www.google.de/amp/s/www.finanzen.net/amp/34-hold-34-vw-aktie-abgestraft-stifel-passt-ziel-fuer-volkswagen-an-12290747

Da hast Du zwar Recht, im Allgemeinen ja, aber nicht für Eigenwerbung. So wie Simon den Artikel geschrieben hat, würde ich das schon als Werbung sehen und da ist es Verboten. Vor allem stellt mich die Frage, warum Simon überhaupt VW ins Spiel Brinkt. Er hat sonst immer nur gesagt, Autokonzerne interessieren sich für unser Lithium. Wie auch immer das nun gemeint ist, Fakt ist, das bald sicher Abnahmevertrage geschlossen werden, mit wem auch immer.
M
Mecky555, 26.03.2023 8:07 Uhr
0
Wäre von Volkswagen auf jeden Fall ein cleverer Schachzug gerade wegen Tesla obwohl ich mir die wegen der Beliebtheit bei den Amis eher wünschen würde
M
Mecky555, 26.03.2023 8:03 Uhr
1
Okay man kann ja trotzdem spekulieren weil sie zumindest bei Instagramm noch kein Logo eines Herstellers gepostet haben
C
CantSleeep, 26.03.2023 1:06 Uhr
1
"Generell gilt für Marken, Logos, Wort-Bild-Marken und Bildmarken also, dass man sie für Publikationen, Artikel, Texte, Arbeitsvorlagen, in Vorträgen und Filmen erlaubnisfrei verwenden kann, solange man sie lediglich zitiert, und sie nicht zu eigenen, geschäftlichen oder werberischen Zwecken benutzt. Für Pressezwecke, also bei der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Marken oder Markeninhabern, ist die Verwendung von Marken grundsätzlich unbedenklich. Viele Markenhersteller und -inhaber bieten ihre Logos sogar als Dateien offen an, etwa in den Pressebereichen ihrer Webseiten. In diesem Fall können Anwender annehmen, dass die Hersteller erlauben, die Logos zu nutzen. Das mindert aber deren markenrechtlichen Schutz nicht." https://open-educational-resources.de/verwendung-von-marken-in-freien-bildungsmedien/
C
CantSleeep, 26.03.2023 0:56 Uhr
0
Natürlich darf man das VW Logo einfach so auf Instagram usw. posten! Schonmal auf ner GTI Fanpage oder so gewesen? Und hier wurde lediglich ein Artikel zitiert, was erlaubt ist. Das macht jede Zeitung wenn sie über VW berichtet! z.B.: https://www.google.de/amp/s/www.finanzen.net/amp/34-hold-34-vw-aktie-abgestraft-stifel-passt-ziel-fuer-volkswagen-an-12290747
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