AMC-Paste & Copy von Caesar1962 und Venus1234568 WKN: A3D7MZ ISIN: US00165C3025 Kürzel: AMC Forum: Aktien User: Caesar1962
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14. Nov, 16:21:30 Uhr,
Lang & Schwarz
Kommentare 82.849
B
Big_Mooney..,
28.03.2024 10:13 Uhr
5
Ich hoffe das ich nichts vergessen habe zu kopieren. Viel Spaß beim Lesen. 🤔
B
Big_Mooney..,
28.03.2024 10:13 Uhr
0
Anhang A
Dieses Dokument enthält eine Beispielliste von Informationsanfragen, die EXAMS erhalten kann
Durchführung von Prüfungen oder Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die damit verbundenen Vorbereitungen der Registranten
mit der Verkürzung des Abwicklungszyklus und den endgültigen Regeln.14 EXAMS hat dies veröffentlicht
Dokument als Ressource für Registranten. Dieses Dokument sollte nicht als allumfassend betrachtet werden
die Informationen, die EXAMS überprüfen kann oder die speziell auf die Validierung und Prüfung hinweisen
Wir können die Richtlinien und Verfahren eines Registranten befolgen. Dementsprechend wird EXAMS seine ändern
Auskunftsanfragen stellen und ggf. variieren, ob die Vorlage von Informationen verlangt wird
im Vorfeld einer Untersuchung oder überprüfen Sie bestimmte Informationen vor Ort, wie es das Spezifische berücksichtigt
Umstände, die von jedem Registranten dargelegt werden, einschließlich der für jeden geltenden spezifischen Verpflichtungen
Art des Registranten.
1. Informationen über die Aktivitäten des Registranten im Bereich Clearing und Abrechnung, einschließlich
ob das Clearing im Namen institutioneller Kunden, Privatkunden oder anderer Broker-Dealer erfolgt,
oder andere, und ob es Depot- oder Prime-Brokerage-Dienstleistungen für institutionelle Anleger erbringt
Kunden.
2. Informationen darüber, wie sich der Registrant auf den Umzug nach T+1 vorbereitet, einschließlich
ob eine bestimmte Gruppe, Person oder ein bestimmter Anbieter mit der Ermittlung des Bedarfs beauftragt wurde
Änderungen und der Prozess, mit dem identifizierte Änderungen umgesetzt werden sollten.
3. Informationen zu Änderungen der Richtlinien und Verfahren des Registranten zur Einhaltung der
Verkürzung des Abwicklungszyklus und damit verbundene neue regulatorische Anforderungen.
4. Informationen zu Änderungen am operativen Risikomanagement und der Technologie des Registranten
Systeme und Prozesse zur Einhaltung der Verkürzung des Abwicklungszyklus und damit verbundener Maßnahmen
neue regulatorische Anforderungen.
5. Informationen zu allen Tests, an denen der Registrant teilgenommen hat (z. B. mit DTCC, seinen Kunden,
seine Anbieter, deren Broker-Dealer) sowie alle festgestellten Probleme oder daraus resultierenden Änderungen als
Ergebnis der Prüfung.
6. Informationen zu jeglicher Kontaktaufnahme des Registranten mit Gegenparteien, Kunden, Lieferanten usw.
oder andere über Änderungen am ACA oder am Abwicklungsprozess.
7. Informationen zu etwaigen Änderungen, die der Registrant an seinen schriftlichen Vereinbarungen vorgenommen hat
den fristgerechten Abschluss des ACA-Prozesses sowie den Zeitrahmen und Status dafür
Neufassung der Vereinbarungen.
B
Big_Mooney..,
28.03.2024 10:11 Uhr
0
V. Schlussfolgerung
Die Prüfungen und die Öffentlichkeitsarbeit sollen dazu beitragen, einen geordneten Übergang zu fördern und zu erleichtern
der verkürzte Abwicklungszyklus und die Einhaltung der endgültigen Regeln. Die identifizierten Beispielprobleme
Die oben genannten Punkte sollen Registranten dabei helfen, notwendige und kritische Änderungen zu erkennen und zu bewerten
Abhängigkeiten, um diesen Übergang zu T+1 erfolgreich zu bewältigen; jedoch kann jeder Registrant eine haben
unterschiedliche Infrastruktur, Unternehmen, Kunden sowie betriebliche Prozesse und Regionen, die
kann zu unterschiedlichen Überlegungen führen.
B
Big_Mooney..,
28.03.2024 10:07 Uhr
0
Aktivitäten im Bereich Clearing und Abwicklung, einschließlich Clearing-Dienstleistungen für institutionelle Anleger
Kunden, Privatkunden oder andere Broker-Dealer; Depot- oder Prime-Brokerage-Dienstleistungen;
Rückrufaktivitäten für Wertpapierleihen und Zahlungsaktivitäten, die die Clearing- und Zahlungsabwicklung unterstützen
Siedlung; Handelszuteilungs- und Fehlermanagementprozesse; und Depotbankkommunikation;
• Betriebsbereitschaft, einschließlich jeglicher Implementierung, Erweiterungen oder Änderungen
zu Systemen, Kontrollen, Richtlinien oder Prozessen, die mit dem verkürzten Abwicklungszyklus verbunden sind,
zusammen mit Informationen zu Testereignissen, z. B. Testereignissen mit dem
Depository Trust & Clearing Corporation („DTCC“), Broker-Dealer, Verkäufer oder andere
Parteien; Und
• Offenlegungen, Darstellungen und/oder Mitteilungen an Kunden, Klienten und/oder Lieferanten
bezüglich der Änderungen, die eintreten werden.
Darüber hinaus kann EXAMS jede zusätzliche Vorbereitung auf die endgültigen Regeln überprüfen, einschließlich z
anwendbar, Bereitschaft des Registranten:
• im Zusammenhang mit der Abwicklung, einschließlich des ACA-Prozesses, und etwaigen Änderungen schriftlicher Vereinbarungen
oder Prozesse;
• in Bezug auf Richtlinien und Verfahren, die angemessen gestaltet sind, um den Straight-Through zu erleichtern
wird bearbeitet; Und
• bezüglich neuer Aufzeichnungs- und Berichtspflichten.
EXAMS fügt als Anhang zu dieser Risikowarnung die Arten von Informationen und Dokumenten hinzu
die im Rahmen der Prüfungen und Öffentlichkeitsarbeit der Abteilung überprüft werden können.
IV. Ressourcen für Registranten
EXAMS empfiehlt Registranten, die Adopting Release sowie die Small Entity zu prüfen
Compliance-Leitfaden und andere Leitlinien des Kommissionspersonals, um den Übergang zur verkürzten Version zu erleichtern
Abwicklungszyklus und damit verbundene Änderungen.12 Darüber hinaus möchten Registranten möglicherweise eine öffentliche Überprüfung durchführen
verfügbaren Implementierungs- und Testbemühungen der Branche.
13
B
Big_Mooney..,
28.03.2024 10:06 Uhr
0
Änderungen an Regel 204-2 gemäß dem Investment Advisers Act von 1940 („Advisers Act“)
Die Kommission hat außerdem Änderungen an Regel 204-2 des Beratergesetzes angenommen, die alle verpflichten
Registrierte Anlageberater sind verpflichtet, bestimmte Aufzeichnungen über alle betreffenden Transaktionen anzufertigen und aufzubewahren
den Anforderungen von Regel 15c6-2(a) entsprechen. Diese Aufzeichnungen umfassen jede erhaltene Bestätigung und alle
Zuteilung und jede gesendete oder empfangene Bestätigung, mit einem Datums- und Zeitstempel für jede Zuteilung
und Bestätigung, die angibt, wann die Zuteilung und Bestätigung gesendet oder empfangen wurde.9
III. Prüfungen und Öffentlichkeitsarbeit
Die Abteilung wird weiterhin Prüfungen durchführen und Kontakt zu Registranten aufnehmen
Überprüfen und bewerten Sie auch ihre Vorbereitung im Zusammenhang mit der Verkürzung des Abwicklungszyklus
als Änderungen, die sie als Reaktion auf die endgültigen Regeln vorgenommen haben oder vornehmen möchten, z. B. in Bezug auf
ACA-Prozess der Registranten und die Anforderungen für das Straight-Through-Processing, wo
anwendbar.
10 Jüngste öffentliche Branchendaten deuten beispielsweise darauf hin, dass trotz eines Aufwärtstrends
Depotbanken und Anlageverwalter, die ihre Transaktionen manuell bestätigen, stellen dies bereit
Bestätigungen zu einem deutlich niedrigeren Satz am Handelstag als Prime Broker oder Investmentmanager
die zentrale Matching-Tools nutzen.
11 EXAMS kann unter anderem prüfen, ob und wie
Die Registranten haben die potenziellen Auswirkungen der endgültigen Regeln auf Folgendes bewertet: (i) Geschäftsaktivitäten;
(ii) Betriebs- und Risikobewertungen; (iii) Dienstleistungen; und (iv) Kunden, Klienten und/oder andere relevante Personen
Parteien. Beispielsweise kann EXAMS die von Registranten entwickelten Pläne und Schritte überprüfen
Sie haben Maßnahmen ergriffen, um sich auf den verkürzten Abwicklungszyklus vorzubereiten, einschließlich Vorbereitungen im Zusammenhang mit
Anmelder:
B
Big_Mooney..,
28.03.2024 10:05 Uhr
0
Neue Regel 15c6-2 gemäß dem Exchange Act
Um den Abschluss von Zuteilungen, Bestätigungen und Affirmationen („ACA“) bis zum Ende zu fördern
Handelsdatum für Transaktionen zwischen Broker-Dealern und ihren institutionellen Kunden, neue Regel
15c6-2 verlangt von einem Broker-Dealer, dass er entweder schriftliche Vereinbarungen mit den relevanten Parteien eingeht
die in der Regel spezifiziert sind, oder schriftliche Richtlinien und Verfahren festlegen, aufrechterhalten und durchsetzen, die angemessen darauf ausgelegt sind, bestimmte Ziele im Zusammenhang mit der Fertigstellung von ACA so schnell wie möglich zu erreichen
praktikabel und spätestens am Ende des Handelstages erfolgen.
Neue Regel 17Ad-27 gemäß dem Exchange Act
Die Kommission hat die neue Exchange Act-Regel 17Ad-27 verabschiedet, um Clearing-Agenturen zu verpflichten, die dies tun
CMSPs müssen neue Richtlinien und Verfahren angemessen festlegen, implementieren, pflegen und durchsetzen
Sie sind darauf ausgelegt, die direkte Abwicklung zu erleichtern und sie zur Vorlage eines Jahresberichts zu verpflichten
an die Kommission über EDGAR, das den Fortschritt im Hinblick auf die Straight-Through-Verarbeitung beschreibt und quantifiziert
B
Big_Mooney..,
28.03.2024 10:03 Uhr
1
II. Letzte Regeln
Änderungen an Regel 15c6-1 gemäß dem Exchange Act
Die Änderungen an Regel 15c6-1(a) im Rahmen des Exchange Act verkürzen den Standardabwicklungszyklus
für die meisten Broker-Dealer-Transaktionen von T+2 bis T+1. Insbesondere Absatz (a) von Regel 15c6-1,
in der geänderten Fassung verbietet es Makler-Händlern, einen Vertrag über den Kauf abzuschließen oder abzuschließen
Verkauf eines Wertpapiers (mit Ausnahme bestimmter Wertpapiere, für die eine Ausnahme gilt), das eine Zahlung vorsieht
Lieferung von Geldern und Lieferung von Wertpapieren später als T+1, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde
Parteien zum Zeitpunkt der Transaktion.
Vorbehaltlich der in der Regel aufgeführten Ausnahmen gilt das Verbot in Absatz (a) von Regel 15c6-1
gilt für Geschäfte mit Wertpapieren aller Art. Regel 15c6-1(a) gilt nicht für einen Vertrag über einen
steuerbefreite Sicherheit, staatliche Sicherheit, kommunale Sicherheit,7 Commercial Paper, Bankpapiere
Akzepte oder Handelsrechnungen. 8 Die Kommission änderte außerdem Absatz (c) von Regel 15c6-1
Verkürzung des Standardabwicklungszyklus für Angebote mit fester Verpflichtung, deren Preis nach 16:30 Uhr liegt. UND
von vier Geschäftstagen nach dem Handelstag („T+4“) bis T+2.
B
Big_Mooney..,
28.03.2024 10:03 Uhr
1
Besitz von Kundenpapieren, bevor eine Kundentransaktion glattgestellt werden muss
Exchange Act Regel 15c3-3(m).6
Da der 28. Mai 2024 näher rückt, ist es für Registranten und andere von entscheidender Bedeutung
Marktteilnehmer bereiten sich auf den verkürzten Abwicklungszyklus vor und verstehen die Auswirkungen von T+1
und die endgültigen Regeln, um notwendige Änderungen und kritische Abhängigkeiten zu identifizieren, um erfolgreich zu sein
diesen Übergang bewältigen.
Beurteilung der Vorbereitung des Registranten im Zusammenhang mit der Verkürzung des Abwicklungszyklus und der
Nach den endgültigen Regeln beabsichtigt EXAMS, weiterhin mit Registranten durch Prüfungen und Prüfungen zusammenzuarbeiten
Reichweite, je nach Registrantentyp. EXAMS gibt diese Risikowarnung heraus
Anmeldende mit ergänzenden Informationen zum Umfang und Inhalt der Prüfungen und
Reichweite
B
Big_Mooney..,
28.03.2024 10:02 Uhr
1
Die Verkürzung des Standardabwicklungszyklus wird sich auf Marktteilnehmer wie Broker-Dealer auswirken.
Clearing-Agenturen, einschließlich Clearing-Agenturen, die zentrale Matching-Dienstleister sind
(„CMSPs“4
) und registrierte Anlageberater (im Folgenden „Registranten“), indem sie Änderungen verlangen
zu ihren Geschäftspraktiken, Computersystemen und Technologielösungen. Außerdem Verkürzung
Der Standardabwicklungszyklus könnte Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Registranten und andere Märkte handeln
Die Teilnehmer erfüllen andere bestehende regulatorische Verpflichtungen. Zum Beispiel die Verkürzung
Der standardmäßige Abwicklungszyklus auf T+1 verkürzt den Zeitrahmen für die Glattstellung der meisten Arten von
Fail-to-Delive-Positionen gemäß Regel 204 der Verordnung SHO.5
Weitere Verkürzung des Standards
Der Abwicklungszyklus auf T+1 verkürzt den Zeitrahmen für Broker-Dealer, um die Anforderungen zu erfüllen
gemäß Exchange Act Regel 10b-10, bei oder vor Abschluss eine schriftliche Bestätigung abzugeben oder zu senden
der Transaktion und reduziert auch die Anzahl der Tage, die Broker-Dealer benötigen
B
Big_Mooney..,
28.03.2024 10:01 Uhr
1
Hier die Übersetzung:
Verkürzung des Abwicklungszyklus von Wertpapiertransaktionen1
I. Einleitung
Am 28. Mai 2024 beginnt der Standardabwicklungszyklus für die meisten Broker-Dealer-Transaktionen in den USA.
Wertpapiere werden von zwei Geschäftstagen nach dem Handelstag („T+2“) auf einen Geschäftstag verkürzt
nach dem Handelstag („T+1“), gemäß der Annahme durch die Securities and Exchange Commission
(„Kommission“) für Änderungen an Regel 15c6-1 gemäß dem Securities Exchange Act von 1934
(„Börsengesetz“).2
Der 28. Mai 2024 ist auch das Konformitätsdatum für neue Regeln im Zusammenhang mit
Abwicklung institutioneller Geschäfte durch Broker-Dealer und bestimmte Clearingstellen sowie bestimmte
Änderungen der Aufzeichnungen, die für registrierte Anlageberater gelten (zusammen mit dem
Änderungen an Regel 15c6-1, „endgültige Regeln“)
Caesar1962,
28.03.2024 8:54 Uhr
0
https://www.sec.gov/files/risk-alert-tplus1-032724.pdf
Caesar1962,
28.03.2024 8:54 Uhr
0
Hier nochmal das Dokument zur Regeländerung zu T 1 (in englisch)
Wäre schön, wenn Jemand das mal für Alle übersetzen könnte 🙏
👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼
Caesar1962,
28.03.2024 8:52 Uhr
0
https://ibb.co/RSP2739
https://ibb.co/n14Ttpf
https://ibb.co/3hYbtzm
Caesar1962,
28.03.2024 8:10 Uhr
0
https://www.sec.gov/exams/announcement/risk-alert-tplus1-032724
Caesar1962,
28.03.2024 8:10 Uhr
0
https://ibb.co/6R4ftZ0
https://ibb.co/RpWS320
Caesar1962,
28.03.2024 8:10 Uhr
0
Echt jetzt ?
Da besteht ein Risiko ? 🧐
Aber doch wohl hoffentlich nicht für Marktteilnehmer, deren Transaktionen regelkonform sind …. 😉
https://www.sec.gov/exams/announcement/risk-alert-tplus1-032724
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