ALSTRIA OFFICE WKN: A0LD2U ISIN: DE000A0LD2U1 Kürzel: AOX Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
7,68 EUR
+0,26 %+0,02
18. Dec, 22:00:02 Uhr,
Baader Bank
Kommentare 218
TheTraderMakesMoney,
21.08.2024 15:03 Uhr
0
Aber wann soll das statfinden? Und wie? Wird es mehr werden oder bietet er nur 2€ bis 3€, Fragen über Fragen. Evt. Ist es wirklich besser hier auszusteigen ...
MrFloppy,
23.08.2024 21:47 Uhr
0
Gibt es irgent welche Tricks um die Minderheitaktionäre heraus zu drängen und nichts zu bezahlen?
MrFloppy,
14.08.2024 0:58 Uhr
0
Die Aktie ist maßlos unterbewertet. Die Frage wie der Hauptaktionär für das delisting den Restaktionären bezahlen möchte.
TheTraderMakesMoney,
22.06.2024 21:54 Uhr
0
Was denkt Ihr? Geht hier noch was? Seit fast einem Jahr auf 3.5€.
TheTraderMakesMoney,
30.04.2024 23:26 Uhr
0
https://www.lifepr.de/inaktiv/alstria-office-reit-ag/alstria-gibt-neuen-mietvertrag-mit-wipro-limited-auf-dem-sich-wandelnden-sternhoehe-campus-in-stuttgart-bekannt/boxid/984546
Eselanalytik,
23.03.2024 12:41 Uhr
1
I. REIT-ERKLÄRUNG Erklärung des Vorstands
Im Zusammenhang mit dem deutschen handelsrechtlichen Jahresabschluss (§ 264 ff. HGB) sowie dem IFRS-Konzernabschluss (§ 315e HGB) zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 erklärt der Vorstand der alstria office REIT-AG (im Nachfolgenden auch alstria oder Gesellschaft genannt) zur Einhaltung der Anforderungen der §§ 11 bis 15 REIT-Gesetz sowie zur Zusammensetzung der vorbelasteten und nicht vorbelasteten Erträge (§ 19 Abs. 3 i.V.m. § 19a REIT-Gesetz) Folgendes:
1. Zum Abschlussstichtag befinden sich nach den uns vorliegenden Informationen 4,63 % der Aktien der Gesellschaft entsprechend § 11 Abs. 1 REIT-Gesetz im Streubesitz. Dies wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 9. Januar 2024 schriftlich mitgeteilt. Dies ist eine Abweichung von der Regelung des § 11 Abs. 1 REIT-Gesetz, wonach sich mindestens 15 % der Aktien an einer REIT-Aktiengesellschaft im Streubesitz befinden müssen. Das Kriterium zur Mindeststreubesitzquote gemäß § 11 Abs. 1 REIT-Gesetz wurde erstmal zum 31. Dezember 2022 nicht eingehalten.
2. In Übereinstimmung mit § 11 Abs. 4 REIT-Gesetz hielt nach unserem Kenntnisstand zum Abschlussstichtag kein Anleger direkt 10 % oder mehr der Aktien unserer Gesellschaft bzw. Aktien in einem Umfang, dass er über 10 % oder mehr der Stimmrechte verfügt.
3.Bezogen auf die Summe der Aktiva des IFRS-Konzernabschlusses abzüglich der Ausschüttungsverpflichtung und der Rücklagen im Sinne des § 12 Abs. 2 REIT-Gesetz
a) gehörten zum Abschlussstichtag mindestens 75 % der Aktiva zum unbeweglichen Vermögen, welches sich auf TEUR 3.990.861 beläuft und somit 94,18 % der Aktiva darstellt;
b) machten zum Abschlussstichtag die Aktiva, die zum Vermögen von in den Konzernabschluss einbezogenen REIT-Dienstleistungsgesellschaften gehören und die sich auf TEUR 944 belaufen, höchstens 20 %, nämlich 0,02 %, aus.
4. Bezogen auf die gesamten Umsatzerlöse zuzüglich der sonstigen Erträge aus unbeweglichem Vermögen des IFRS-Konzernabschlusses (§ 12 Abs. 3 und 4 REIT-Gesetz)
a) wurden im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse zuzüglich sonstiger Erträge aus unbeweglichem Vermögen von EUR -539,3 Mio. erwirtschaftet. Dies entspricht 100 % der gesamten Umsatzerlöse zuzüglich sonstiger Erträge aus unbeweglichem Vermögen;b) beliefen sich die Umsatzerlöse zuzüglich der sonstigen Erträge aus unbeweglichem Vermögen von REIT-Dienstleistungsgesellschaften, die in den Konzern einzubeziehen waren, im Geschäftsjahr 2023 insgesamt auf TEUR 15. Dies entspricht 0,00 % der gesamten Umsatzerlöse zuzüglich sonstiger Erträge aus unbeweglichem Vermögen.
5. Im Jahr 2023 schüttete die alstria office REIT-AG TEUR 262.469 als Dividende für das vorangegangene Geschäftsjahr an ihre Aktionäre aus. Im Jahr 2022 wurde ein handelsrechtlicher Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 30.554 ausgewiesen.
6. Die Dividende der alstria office REIT-AG stammt nicht aus vorbelasteten Teilen des Jahresüberschusses.
7. Seit 2019 hat der Konzern 12,53 % des durchschnittlichen Bestandes seines unbeweglichen Vermögens veräußert und damit keinen Immobilienhandel nach § 14 REIT-Gesetz betrieben.
8. Das im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesene Eigenkapital zuzüglich der als Fremdkapital ausgewiesenen Anteile an in den Konzernabschluss nach §315e HGB einbezogenen Tochterunternehmen, beträgt zum Abschlussstichtag EUR1.715,9 Mio. und entspricht damit 42,99 % des Betrages, mit dem das unbewegliche Vermögen im IFRS Konzernabschluss nach § 12 Abs. 1 REIT-Gesetz angesetzt ist (§ 15 REIT-Gesetz). Die Eigenkapitalquote gemäß § 15 REIT- Gesetz wird zum ersten Mal unterschritten.
Olivier Elamine
Vorstand
Eselanalytik,
11.03.2024 19:04 Uhr
0
Kann Alstria wenig Einfluss nehmen, ob der REIT Status erhalten bleibt oder nicht. Das hängt maßgeblich vom Hauptaktionär Alexandrite ab ... Die haben nur im Übernahmeangebot, damals zugesichert, dass Sie den Status der REIT halten: Also wenn man mich fragt, entweder auf schlechtem Niveau Kapitalerhöhung, um den Streubesitz wiederherzustellen oder Squeeze Out Anfang 2025, um sich der Minderheitsaktionäre zu entledigen. Ab 2025 dürfen Sie Strukturmaßnahmen machen laut Übernahmeangebot. Nur die Alexandrite ist meines Wissens auch nicht unbedingt mit allzu viel Liquidität ausgestattet, wenn man das Rating von Alstria liest, steht da zwischen den Zeilen drin: Mutter Alexandrite hat einen hohen Fremdkapitalhebel. Fragt sich auch, ob Alexandrite überhaupt den Reit Status loswerden will. Tun jedoch ziemlich viel dafür....
lockstoff,
11.03.2024 10:39 Uhr
1
jahreszahlen sind raus, ordentliche divi gibt es keine und das finde ich interessant "alstrias Streubesitz liegt derzeit bei 4,6% und damit unter den vom REIT-Gesetz geforderten 15%. Wenn der Streubesitz nicht bis zum 31. Dezember 2024 wiederhergestellt wird, verliert alstria ihre Steuerbefreiung nach dem REIT-Gesetz. Das Unternehmen befindet sich derzeit in Gesprächen mit seinem Hauptaktionär, um die Anforderungen an den Streubesitz zu erfüllen."
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