Cyberkrieg 2.0
Diese Tech-Aktie könnte Ihr Portfolio revolutionieren – und die nächste große Sicherheitslücke schließen
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ALPHABET WKN: A14Y6F ISIN: US02079K3059 Kürzel: GOOGL Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
160,16 EUR
+1,02 %+1,62
22. Nov, 11:38:57 Uhr,
L&S Exchange
Kommentare 12.537
MAXimumBörse,
Dienstag 21:45 Uhr
0
https://nvidianews.nvidia.com/news/nvidia-supercharges-google-quantum-processor-design-with-simulation-of-quantum-device-physics
MAXimumBörse,
Dienstag 21:47 Uhr
0
SC24 – NVIDIA gab heute bekannt, dass es mit Google Quantum AI zusammenarbeitet, um das Design seiner Quantencomputergeräte der nächsten Generation mithilfe von Simulationen auf der NVIDIA CUDA-Q™-Plattform zu beschleunigen. Google Quantum AI nutzt die hybride quantenklassische Computerplattform und den NVIDIA Eos-Supercomputer, um die Physik seiner Quantenprozessoren zu simulieren. Dies wird dazu beitragen, die aktuellen Einschränkungen der Quantencomputer-Hardware zu überwinden, die aufgrund dessen, was Forscher als „Rauschen“ bezeichnen, nur eine bestimmte Anzahl von Quantenoperationen ausführen kann, bevor die Berechnungen eingestellt werden müssen. „Die Entwicklung kommerziell nutzbarer Quantencomputer ist nur möglich, wenn wir die Quantenhardware vergrößern und gleichzeitig das Rauschen unter Kontrolle halten können“, sagte Guifre Vidal, Forscher bei Google Quantum AI. „Mithilfe von NVIDIA Accelerated Computing untersuchen wir die Auswirkungen auf das Rauschen immer größerer Quantenchip-Designs.“ Um das Rauschen in Quanten-Hardware-Designs zu verstehen, sind komplexe dynamische Simulationen erforderlich, die in der Lage sind, vollständig zu erfassen, wie Qubits in einem Quantenprozessor mit ihrer Umgebung interagieren. Die Durchführung dieser Simulationen war traditionell unerschwinglich rechenintensiv. Mithilfe der CUDA-Q-Plattform kann Google jedoch 1.024 NVIDIA H100 Tensor Core-GPUs im NVIDIA Eos-Supercomputer einsetzen, um eine der weltweit größten und schnellsten dynamischen Simulationen von Quantengeräten durchzuführen – und das zu einem Bruchteil der Kosten. „Die Leistung von KI-Supercomputern wird zum Erfolg des Quantencomputings beitragen“, sagte Tim Costa, Direktor für Quanten- und HPC bei NVIDIA. „Die Nutzung der CUDA-Q-Plattform durch Google zeigt die zentrale Rolle GPU-beschleunigter Simulationen bei der Weiterentwicklung des Quantencomputings zur Lösung realer Probleme.“

betzebube,
Dienstag 19:52 Uhr
1
Ja, erstmal erweisen sich die 170 als ordentliche Hürde. Da müssen wir erstmal über Nacht rüberspringen und dann könnte es bis Jahresende tatsächlich gen 190 laufen, sofern geopolitisch nichts stört
Sz38,
Dienstag 17:00 Uhr
0
Wer soll Chrome denn kaufen. Das kann sich keine kleine Softwareschmiede leisten. Die anderen Mag 7 haben zwar sicher Interesse und Geld aber auch Kartellverfahren am Hals. Chrome außerhalb der USA zu verkaufen wird wohl auch nicht passieren.
Sz38,
Dienstag 16:54 Uhr
1
Wenn überhaupt dauert das noch eine ganze Weile bis die Gerichtsprozesse abgeschlossen sind und die wirklich gezwungen werden könnten Chrome zu verkaufen.
MAXimumBörse,
Dienstag 13:57 Uhr
0
Sehe ich auch so.
Einzeln wird es eher mehr anstatt weniger Wert sein
MAXimumBörse,
Dienstag 13:56 Uhr
0
Bei der Perle wird von allen Seiten nur kläglich eine Spaltung versucht
MAXimumBörse,
Dienstag 13:55 Uhr
0
https://ch.marketscreener.com/kurs/aktie/ALPHABET-INC-24203373/news/Alphabets-KI-Partnerschaft-mit-Anthropic-steht-nicht-mehr-unter-britischer-Beobachtung-48405994/
Cmpunk111,
Dienstag 11:20 Uhr
3
Alphabet ist so günstig bewertet.
Eine Aufspaltung würde eher positiv auf den Börsenwert wirken meiner Meinung nach.
Vielleicht nicht kurzfristig, aber definitiv langfristig.
Gorden_Geko,
Dienstag 9:34 Uhr
3
eine derartige klage geht über viele jahre, sogar jahrzehnte. ohne konkrete vorwürfe kann kein urteil ausgesprochen werden. eine aufspaltung ist, stand jetzt aussichtslos u. eine zerschlagung schon gar nicht in sicht.
GeorgM,
Dienstag 6:28 Uhr
1
Das US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) könnte Google theoretisch dazu zwingen, Chrome zu verkaufen, wenn es erfolgreich nachweisen kann, dass Google durch die Integration von Chrome mit seinen anderen Diensten (z. B. der Suchmaschine oder Werbeplattformen) wettbewerbswidrige Praktiken betreibt, die gegen die US-Kartellgesetze (wie den Sherman Act) verstoßen. Allerdings wäre ein solches Vorgehen rechtlich und praktisch extrem schwierig. Die Chancen hängen von mehreren Faktoren ab:
1. Juristische Grundlagen
• Kartellrechtsklage: Das DOJ müsste nachweisen, dass Google Chrome benutzt, um den Wettbewerb zu behindern, z. B. indem es Markteintritte erschwert oder Konkurrenten benachteiligt.
• Marktmacht: Das DOJ müsste zeigen, dass Google Chrome eine Schlüsselrolle in Googles angeblich monopolistischer Position spielt und dass eine Entflechtung (z. B. der Verkauf von Chrome) notwendig wäre, um den Wettbewerb wiederherzustellen.
• Historische Präzedenzfälle: In der Vergangenheit hat das DOJ in ähnlich gelagerten Fällen selten Unternehmen zur Zerschlagung gezwungen. Ein Beispiel wäre der Fall AT&T in den 1980ern, wo das Unternehmen in kleinere Teile aufgespalten wurde. Ein anderes Beispiel, wo ein solcher Schritt nicht gelang, ist der Microsoft-Fall in den 1990ern: Dort wollte das DOJ Microsoft zwingen, Windows und Internet Explorer zu trennen, scheiterte jedoch.
2. Politische und wirtschaftliche Realitäten
• Politische Unterstützung: Ein solches Vorgehen würde massive Unterstützung sowohl im Kongress als auch von der Öffentlichkeit erfordern, da es ein starker Eingriff in den Markt wäre.
• Wirtschaftliche Folgen: Der Verkauf von Chrome könnte weitreichende Konsequenzen für die Tech-Industrie haben. Google könnte argumentieren, dass die Integration von Chrome in seine Dienstleistungen Vorteile für die Verbraucher bringt, etwa durch verbesserte Nutzererfahrungen und Sicherheitsstandards.
3. Technische und praktische Herausforderungen
• Technologische Integration: Chrome ist eng in Googles Ökosystem integriert, z. B. mit Google-Suche, Google Ads und Android. Das DOJ müsste eine praktikable Methode finden, wie Chrome als eigenständiges Produkt funktionieren kann, ohne die Gesamtfunktionalität zu beeinträchtigen.
• Marktveränderungen: Chrome hat mit einem Marktanteil von über 60 % eine dominierende Position unter Browsern. Doch der Markt ist nicht ausschließlich von Google abhängig (Konkurrenten wie Safari, Firefox und Edge existieren).
Chancen auf Erfolg
Die Chancen des DOJ hängen stark davon ab, wie überzeugend es vor Gericht nachweisen kann, dass eine Zerschlagung von Google (oder der Verkauf von Chrome) notwendig und verhältnismäßig ist, um den Wettbewerb zu schützen. Dies ist ein hoher Beweisstandard, und Unternehmen wie Google verfügen über erhebliche juristische und finanzielle Ressourcen, um sich dagegen zu wehren.
In der Praxis hat das DOJ in Kartellrechtsfällen gegen große Tech-Unternehmen in der Vergangenheit gemischte Erfolge erzielt. Es wäre ein außergewöhnlich aggressiver Schritt, Google zu zwingen, Chrome zu verkaufen, und die Chancen auf einen Erfolg sind daher eher gering – es sei denn, das DOJ kann unwiderlegbare Beweise für schwerwiegende Verstöße vorlegen.
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