AFC ENERGY WKN: A0MNJ0 ISIN: GB00B18S7B29 Kürzel: AFC Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

0,1108 EUR
-3,06 %-0,0035
14. Nov, 21:52:41 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 61.746
c
cs_1337_h2, 15. Aug 11:53 Uhr
0
@ToG ja den anderen H2-Unternehmen geht es nicht gut, aber die generieren mehr Umsätze als AFC. Das Problem ist nicht mal, dass AFC ein Pennystock ist, sondern, dass hier Leute rumgeistern die so tun, als wäre AFC ein Big-Player und alles schönreden. Ich will euch nur kurz daran erinnern, dass der Kurs gerade bei ca 0,1632€ liegt. Um den Kurs richtig interpretieren zu können, müssen sich die Aktionäre demnächst nochmal ins Dezimalsystem einarbeiten...
TheOldGuy
TheOldGuy, 15. Aug 11:43 Uhr
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Was soll das denn für eine Ausrede sein? Du bist schon ein interessanter Theoretiker. Theorie hat nichts mit Theo Lingen zu tun. Um Dir das mal zu sagen. Der aber würde hier auch solchen Unsinn nicht verbreiten.

Ausrede? Ich hab Dich schon mehrfach gefragt, nenne mir die Brennstoffzellen Firmen, die Gewinne erwirtschaften oder deren Kurse aktuell steigen? Bisherige Antwort von Dir = "Void" wie auch deine Kommentare.
K
Kursversteher, 15. Aug 11:39 Uhr
0

PS : Wegen dem zweiten Aspekt, Zitat; "KEIN CEO, KEINE AUFTRÄGE, KURS FÄLLT", dann ist das wohl bei allen Brennstoffzellen Anbietern im Moment der Umstand?

Was soll das denn für eine Ausrede sein? Du bist schon ein interessanter Theoretiker. Theorie hat nichts mit Theo Lingen zu tun. Um Dir das mal zu sagen. Der aber würde hier auch solchen Unsinn nicht verbreiten.
TheOldGuy
TheOldGuy, 15. Aug 10:58 Uhr
0

Dann solltest du auch keine Behauptungen aufstellen das man Klugscheißt, wenn man sich selbst nicht Informiert. Oder warst du schon beim Anwalt für Vertrags- bzw. Vereinbarungsrecht?

PS : Wegen dem zweiten Aspekt, Zitat; "KEIN CEO, KEINE AUFTRÄGE, KURS FÄLLT", dann ist das wohl bei allen Brennstoffzellen Anbietern im Moment der Umstand?
TheOldGuy
TheOldGuy, 15. Aug 10:56 Uhr
1

Juristische Themen überlasse ich Fachleuten. Man kann sich ein gewisses Wissen aneignen, aber tiefer sollte man als Laie nicht bohren. Aber da du Allwissend bist, sage ich nichts.

Dann solltest du auch keine Behauptungen aufstellen das man Klugscheißt, wenn man sich selbst nicht Informiert. Oder warst du schon beim Anwalt für Vertrags- bzw. Vereinbarungsrecht?
c
cs_1337_h2, 15. Aug 10:52 Uhr
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Ach wo informierst du dich denn? Klopapier? Mülltonne? Knochenwerfen und Wahrsager oder doch eher die Glaskugel?

Juristische Themen überlasse ich Fachleuten. Man kann sich ein gewisses Wissen aneignen, aber tiefer sollte man als Laie nicht bohren. Aber da du Allwissend bist, sage ich nichts.
TheOldGuy
TheOldGuy, 15. Aug 10:50 Uhr
0

Boah diese Klugschei*erei von ToG ist ja unfassbar... Sein Google-Wissen oder ChatGPT-Wissen reicht hier um einige User zu begeistern, aber mich nicht. Fakt ist: KEIN CEO, KEINE AUFTRÄGE, KURS FÄLLT. Das ist Fakt, da kann ToG noch so viel erzählen und schreiben, wie er mag.

Ach wo informierst du dich denn? Klopapier? Mülltonne? Knochenwerfen und Wahrsager oder doch eher die Glaskugel?
c
cs_1337_h2, 15. Aug 10:43 Uhr
0
Boah diese Klugschei*erei von ToG ist ja unfassbar... Sein Google-Wissen oder ChatGPT-Wissen reicht hier um einige User zu begeistern, aber mich nicht. Fakt ist: KEIN CEO, KEINE AUFTRÄGE, KURS FÄLLT. Das ist Fakt, da kann ToG noch so viel erzählen und schreiben, wie er mag.
K
Kursversteher, 15. Aug 10:36 Uhr
0
Jetzt sind wir zwar in das Vertragsrecht von einem Nicht-Juristen eingewiesen worden, haben deshalb aber keine Aufträge, keinen neuen CEO oder sonstige News die etwas bewirken könnten, erhalten.
TheOldGuy
TheOldGuy, 15. Aug 10:25 Uhr
0

Was ist denn die Quelle dieses profunden Halbwissens?

https://www.anwaltvergleich.ch/ratgeber/die-vereinbarung-als-rechtsbegriff/10563 --- https://www.flixcheck.de/unterschied-vertrag-vereinbarung/ --- https://praxistipps.focus.de/vereinbarung-oder-vertrag-wo-liegt-der-unterschied_176441
R
Road_to_glory10, 15. Aug 10:15 Uhr
0
Langsam verliere ich hier die Hoffnung… viel zu träge. Die Konkurrenz schläft nicht
l
loin67, 15. Aug 9:45 Uhr
0
Was ist denn die Quelle dieses profunden Halbwissens?
TheOldGuy
TheOldGuy, 15. Aug 9:43 Uhr
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Verträge : Verträge sind in den meisten Rechtssystemen durch spezifische Gesetze geregelt, in Deutschland sind sie beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Ein Vertrag muss bestimmte Kriterien erfüllen, um rechtlich bindend zu sein. Diese umfassen das Vorhandensein eines Angebots, einer Annahme, einer Gegenleistung (oft als „Consideration“ bezeichnet) und der beidseitigen Absicht, rechtliche Verpflichtungen zu schaffen. Verträge können mündlich oder schriftlich sein, wobei die schriftliche Form oft für bestimmte Arten von Verträgen vorgeschrieben ist – zum Beispiel bei Immobilienkäufen. Verträge sind rechtlich durchsetzbar, bei Nichteinhaltung können gerichtliche Schritte unternommen werden. Vereinbarungen : Vereinbarungen hingegen sind oft weniger formal und nicht unbedingt durch spezifische Gesetze geregelt. Sie können von einfachen Absprachen bis hin zu komplexeren Vorverträgen reichen. Während einige Vereinbarungen rechtlich bindend sein können, wenn sie die Elemente eines Vertrags erfüllen, sind viele eher als nicht bindende Absichtserklärungen zu verstehen. Die rechtliche Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung hängt stark von den spezifischen Umständen und dem Vorhandensein vertraglicher Elemente ab. Nicht alle Vereinbarungen sind daher vor Gericht einklagbar. Die inhaltlichen Aspekte von Verträgen und Vereinbarungen unterscheiden sich vor allem in ihrer Formalität und Detailtiefe. Ein Vertrag ist üblicherweise detaillierter und enthält spezifische Bedingungen und Klauseln, die die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien genau festlegen. Diese Bedingungen können folgende Aspekte umfassen: Leistungsumfang Zahlungsmodalitäten Laufzeiten Kündigungsregelungen Haftungsfragen Verträge sind darauf ausgerichtet, möglichst alle Eventualitäten abzudecken, um potenzielle Streitigkeiten zu minimieren. Im Gegensatz dazu sind Vereinbarungen weniger formal und enthalten in der Regel keine derart detaillierten Regelungen. Sie sind eher als grundsätzliche Absichtserklärungen zu verstehen, in denen sich die Parteien auf ein gemeinsames Ziel oder eine Vorgehensweise einigen. Vereinbarungen können mündlich oder in einer weniger formalen Schriftform erfolgen und basieren häufig auf dem gegenseitigen Vertrauen der beteiligten Parteien. inhaltliche-aspekte-ueberpruefen In der Praxis bedeutet das, dass Verträge vor allem in Situationen eingesetzt werden, in denen eine klare und rechtlich abgesicherte Grundlage für die Zusammenarbeit benötigt wird. Vereinbarungen sind hingegen für weniger kritische oder formelle Situationen geeignet, in denen ein gewisses Maß an Flexibilität oder informeller Abstimmung erforderlich ist. Praktische Anwendung im Geschäftsleben In der Praxis werden Verträge und Vereinbarungen je nach Bedarf und Situation unterschiedlich eingesetzt. Verträge finden vorrangig Anwendung, wenn rechtliche Sicherheit und Klarheit erforderlich sind, wie bei: Arbeitsverträgen Kaufverträgen Mietverträgen Sie sorgen für verbindliche Regelungen und schützen die Interessen aller Parteien. Vereinbarungen hingegen werden oft in weniger formalen Kontexten genutzt, wo Flexibilität und gegenseitiges Verständnis wichtiger sind als rechtliche Durchsetzbarkeit. Beispiele hierfür sind vorläufige Absprachen oder informelle Vereinbarungen, die als Grundlage für zukünftige Verträge dienen können. In solchen Fällen steht das gegenseitige Vertrauen im Vordergrund.

Dementsprechend lautet die wesentliche Zeile bei Zollner : "Unterzeichnung eines strategischen Lieferantenvertrags ( SSA )" ( Supplier Service Agreement = Lieferanten-Service-Vereinbarung ).
B
Börsenbär256, 15. Aug 9:39 Uhr
0
Es wird einfach nicht mehr besser
B
Börsenbär256, 15. Aug 9:38 Uhr
0
Aiaiaiai
TheOldGuy
TheOldGuy, 15. Aug 9:18 Uhr
0

Keine Ahnung, welche Quelle das ist, aber jeder Jurastudent im ersten Semerster wird dir darlegen können, dass Vertrag und Vereinbarung dasselbe sind. Mündlich oder schriftlich bspw. sind hierfür letztlich keine Unterscheidungskriterien (in der Beweisfrage u. U. natürlich schon, das ist aber ein anderes Thema). Wenn du beim Bäcker ein Brötchen kaufst, kommt genauso ein verbindlicher Kaufvertrag zustande wie wenn du im Autohaus ein Pkw kaufst! Ende meiner Vorlesung!

Verträge : Verträge sind in den meisten Rechtssystemen durch spezifische Gesetze geregelt, in Deutschland sind sie beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Ein Vertrag muss bestimmte Kriterien erfüllen, um rechtlich bindend zu sein. Diese umfassen das Vorhandensein eines Angebots, einer Annahme, einer Gegenleistung (oft als „Consideration“ bezeichnet) und der beidseitigen Absicht, rechtliche Verpflichtungen zu schaffen. Verträge können mündlich oder schriftlich sein, wobei die schriftliche Form oft für bestimmte Arten von Verträgen vorgeschrieben ist – zum Beispiel bei Immobilienkäufen. Verträge sind rechtlich durchsetzbar, bei Nichteinhaltung können gerichtliche Schritte unternommen werden. Vereinbarungen : Vereinbarungen hingegen sind oft weniger formal und nicht unbedingt durch spezifische Gesetze geregelt. Sie können von einfachen Absprachen bis hin zu komplexeren Vorverträgen reichen. Während einige Vereinbarungen rechtlich bindend sein können, wenn sie die Elemente eines Vertrags erfüllen, sind viele eher als nicht bindende Absichtserklärungen zu verstehen. Die rechtliche Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung hängt stark von den spezifischen Umständen und dem Vorhandensein vertraglicher Elemente ab. Nicht alle Vereinbarungen sind daher vor Gericht einklagbar. Die inhaltlichen Aspekte von Verträgen und Vereinbarungen unterscheiden sich vor allem in ihrer Formalität und Detailtiefe. Ein Vertrag ist üblicherweise detaillierter und enthält spezifische Bedingungen und Klauseln, die die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien genau festlegen. Diese Bedingungen können folgende Aspekte umfassen: Leistungsumfang Zahlungsmodalitäten Laufzeiten Kündigungsregelungen Haftungsfragen Verträge sind darauf ausgerichtet, möglichst alle Eventualitäten abzudecken, um potenzielle Streitigkeiten zu minimieren. Im Gegensatz dazu sind Vereinbarungen weniger formal und enthalten in der Regel keine derart detaillierten Regelungen. Sie sind eher als grundsätzliche Absichtserklärungen zu verstehen, in denen sich die Parteien auf ein gemeinsames Ziel oder eine Vorgehensweise einigen. Vereinbarungen können mündlich oder in einer weniger formalen Schriftform erfolgen und basieren häufig auf dem gegenseitigen Vertrauen der beteiligten Parteien. inhaltliche-aspekte-ueberpruefen In der Praxis bedeutet das, dass Verträge vor allem in Situationen eingesetzt werden, in denen eine klare und rechtlich abgesicherte Grundlage für die Zusammenarbeit benötigt wird. Vereinbarungen sind hingegen für weniger kritische oder formelle Situationen geeignet, in denen ein gewisses Maß an Flexibilität oder informeller Abstimmung erforderlich ist. Praktische Anwendung im Geschäftsleben In der Praxis werden Verträge und Vereinbarungen je nach Bedarf und Situation unterschiedlich eingesetzt. Verträge finden vorrangig Anwendung, wenn rechtliche Sicherheit und Klarheit erforderlich sind, wie bei: Arbeitsverträgen Kaufverträgen Mietverträgen Sie sorgen für verbindliche Regelungen und schützen die Interessen aller Parteien. Vereinbarungen hingegen werden oft in weniger formalen Kontexten genutzt, wo Flexibilität und gegenseitiges Verständnis wichtiger sind als rechtliche Durchsetzbarkeit. Beispiele hierfür sind vorläufige Absprachen oder informelle Vereinbarungen, die als Grundlage für zukünftige Verträge dienen können. In solchen Fällen steht das gegenseitige Vertrauen im Vordergrund.
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