Fed senkt Zinsen, Gold steigt
Eine Aktie, die möglicherweise vom Anstieg des Goldpreises betroffen sein könnte
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AFC ENERGY WKN: A0MNJ0 ISIN: GB00B18S7B29 Kürzel: AFC Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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22. Sep, 18:58:30 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 60.501
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Börsenbär256, 15. Aug 9:38 Uhr
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Aiaiaiai
TheOldGuy
TheOldGuy, 15. Aug 9:18 Uhr
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Keine Ahnung, welche Quelle das ist, aber jeder Jurastudent im ersten Semerster wird dir darlegen können, dass Vertrag und Vereinbarung dasselbe sind. Mündlich oder schriftlich bspw. sind hierfür letztlich keine Unterscheidungskriterien (in der Beweisfrage u. U. natürlich schon, das ist aber ein anderes Thema). Wenn du beim Bäcker ein Brötchen kaufst, kommt genauso ein verbindlicher Kaufvertrag zustande wie wenn du im Autohaus ein Pkw kaufst! Ende meiner Vorlesung!

Verträge : Verträge sind in den meisten Rechtssystemen durch spezifische Gesetze geregelt, in Deutschland sind sie beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Ein Vertrag muss bestimmte Kriterien erfüllen, um rechtlich bindend zu sein. Diese umfassen das Vorhandensein eines Angebots, einer Annahme, einer Gegenleistung (oft als „Consideration“ bezeichnet) und der beidseitigen Absicht, rechtliche Verpflichtungen zu schaffen. Verträge können mündlich oder schriftlich sein, wobei die schriftliche Form oft für bestimmte Arten von Verträgen vorgeschrieben ist – zum Beispiel bei Immobilienkäufen. Verträge sind rechtlich durchsetzbar, bei Nichteinhaltung können gerichtliche Schritte unternommen werden. Vereinbarungen : Vereinbarungen hingegen sind oft weniger formal und nicht unbedingt durch spezifische Gesetze geregelt. Sie können von einfachen Absprachen bis hin zu komplexeren Vorverträgen reichen. Während einige Vereinbarungen rechtlich bindend sein können, wenn sie die Elemente eines Vertrags erfüllen, sind viele eher als nicht bindende Absichtserklärungen zu verstehen. Die rechtliche Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung hängt stark von den spezifischen Umständen und dem Vorhandensein vertraglicher Elemente ab. Nicht alle Vereinbarungen sind daher vor Gericht einklagbar. Die inhaltlichen Aspekte von Verträgen und Vereinbarungen unterscheiden sich vor allem in ihrer Formalität und Detailtiefe. Ein Vertrag ist üblicherweise detaillierter und enthält spezifische Bedingungen und Klauseln, die die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien genau festlegen. Diese Bedingungen können folgende Aspekte umfassen: Leistungsumfang Zahlungsmodalitäten Laufzeiten Kündigungsregelungen Haftungsfragen Verträge sind darauf ausgerichtet, möglichst alle Eventualitäten abzudecken, um potenzielle Streitigkeiten zu minimieren. Im Gegensatz dazu sind Vereinbarungen weniger formal und enthalten in der Regel keine derart detaillierten Regelungen. Sie sind eher als grundsätzliche Absichtserklärungen zu verstehen, in denen sich die Parteien auf ein gemeinsames Ziel oder eine Vorgehensweise einigen. Vereinbarungen können mündlich oder in einer weniger formalen Schriftform erfolgen und basieren häufig auf dem gegenseitigen Vertrauen der beteiligten Parteien. inhaltliche-aspekte-ueberpruefen In der Praxis bedeutet das, dass Verträge vor allem in Situationen eingesetzt werden, in denen eine klare und rechtlich abgesicherte Grundlage für die Zusammenarbeit benötigt wird. Vereinbarungen sind hingegen für weniger kritische oder formelle Situationen geeignet, in denen ein gewisses Maß an Flexibilität oder informeller Abstimmung erforderlich ist. Praktische Anwendung im Geschäftsleben In der Praxis werden Verträge und Vereinbarungen je nach Bedarf und Situation unterschiedlich eingesetzt. Verträge finden vorrangig Anwendung, wenn rechtliche Sicherheit und Klarheit erforderlich sind, wie bei: Arbeitsverträgen Kaufverträgen Mietverträgen Sie sorgen für verbindliche Regelungen und schützen die Interessen aller Parteien. Vereinbarungen hingegen werden oft in weniger formalen Kontexten genutzt, wo Flexibilität und gegenseitiges Verständnis wichtiger sind als rechtliche Durchsetzbarkeit. Beispiele hierfür sind vorläufige Absprachen oder informelle Vereinbarungen, die als Grundlage für zukünftige Verträge dienen können. In solchen Fällen steht das gegenseitige Vertrauen im Vordergrund.
B
Börsenbär256, 15. Aug 9:14 Uhr
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Das morgendliche Plus wird nicht halten
l
loin67, 15. Aug 9:07 Uhr
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Keine Ahnung, welche Quelle das ist, aber jeder Jurastudent im ersten Semerster wird dir darlegen können, dass Vertrag und Vereinbarung dasselbe sind. Mündlich oder schriftlich bspw. sind hierfür letztlich keine Unterscheidungskriterien (in der Beweisfrage u. U. natürlich schon, das ist aber ein anderes Thema). Wenn du beim Bäcker ein Brötchen kaufst, kommt genauso ein verbindlicher Kaufvertrag zustande wie wenn du im Autohaus ein Pkw kaufst! Ende meiner Vorlesung!
TheOldGuy
TheOldGuy, 15. Aug 8:52 Uhr
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Vereinbarungen und Verträge werden oft synonym verwendet, sind aber rechtlich gesehen nicht identisch. Hier sind die Hauptunterschiede: 1. **Form und Formalitäten**: - **Vereinbarung**: Kann formlos und mündlich sein. - **Vertrag**: Erfordert in der Regel eine schriftliche Form und die Erfüllung bestimmter rechtlicher Formalitäten. 2. **Rechtliche Bindung**: - **Vereinbarung**: Nicht immer rechtlich bindend und schwer durchsetzbar vor Gericht. - **Vertrag**: Rechtlich bindend und vor Gericht durchsetzbar, sofern alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. 3. **Detaillierungsgrad**: - **Vereinbarung**: Oft weniger detailliert und flexibel. - **Vertrag**: Meist detaillierter und spezifischer in Bezug auf die Pflichten und Rechte der Parteien. 4. **Beweiskraft**: - **Vereinbarung**: Mündliche Vereinbarungen sind schwerer zu beweisen. - **Vertrag**: Schriftliche Verträge bieten eine klare Beweislage und sind leichter durchsetzbar.
G
Grafzahl70, 15. Aug 8:48 Uhr
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Verträge und Vereinbarungen (ob mündlich oder schriftlich) sind ein und dasselbe. Für die Vertragsparteien sind die darin getroffenen Rechte und Pflichten verbindlich. Diese können nur durch eine (beidseitige) Absprache (also wiederum Vertrag oder Vereinbarung) geändert oder aufgelöst werden.

So sah/sehe ich das bisher auch, daher meine Frage bezgl. BK Gulf LLC
l
loin67, 15. Aug 8:43 Uhr
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Eine Verbindliche Vereinbarung ist kein Joint-Venture oder Vertrag. Eine Verbindliche Vereinbarung ist auch mündlich möglich - Verträge unterliegen spezifischen gesetzlichen Regelungen, während verbindliche Vereinbarungen flexibler sein können. --- Wenn also beide keine Basis für die Einhaltung der "Verbindlichen Vereinbarung" sehen kann diese ohne eine Klag einfach gelöst werden.

Verträge und Vereinbarungen (ob mündlich oder schriftlich) sind ein und dasselbe. Für die Vertragsparteien sind die darin getroffenen Rechte und Pflichten verbindlich. Diese können nur durch eine (beidseitige) Absprache (also wiederum Vertrag oder Vereinbarung) geändert oder aufgelöst werden.
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Road_to_glory10, 15. Aug 8:40 Uhr
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Wieder ein Tag ohne News… Ohne CEO
K
Kursversteher, 15. Aug 8:37 Uhr
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Ist das nicht ganz egal? Vereinbarungen und Kooperationen sind noch lange nicht gleich Auftrag. Aufträge sichern ein Unternehmen. Jedoch auch nur dann, wenn nicht vergessen wird dabei auch Gewinne zu machen und diese auch durch bezahlte Rechnung zu realisieren.
TheOldGuy
TheOldGuy, 15. Aug 7:54 Uhr
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Eine Verbindliche Vereinbarung ist kein Joint-Venture oder Vertrag. Eine Verbindliche Vereinbarung ist auch mündlich möglich - Verträge unterliegen spezifischen gesetzlichen Regelungen, während verbindliche Vereinbarungen flexibler sein können. --- Wenn also beide keine Basis für die Einhaltung der "Verbindlichen Vereinbarung" sehen kann diese ohne eine Klag einfach gelöst werden.
G
Grafzahl70, 15. Aug 7:41 Uhr
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BK Gulf LLC - ist die Finanzbasis - die Königin - alle anderen zweige gehören zu ihr, so wie die Dutco und unter dieser Firma ist dann die DNR Industries Ltd. wiederum ein Tochterunternehmen. ### Entscheidend ist dabei wie die BK Gulf zu all dem steht. ### 2015 : Im Rahmen des ""Businessplans"" werden auch ""potenzielle Geschäftsmodelle"" für das Joint Venture zwischen den beiden Unternehmen untersucht... ### Ergo es wurde geprüft ob sich daraus für beide Seiten ein Geschäftsmodell entwickeln könnte. Wahrscheinlich daran gescheitert - "Plan ab der ersten Jahreshälfte 2016 umzusetzen" - Gelder sind laut der Bilanzen von AFC jedenfalls keine geflossen. --- Tamgo gehört zur Zahid Gruppe und diese haben sich wohl mit AFC einigen können. Beweis dafür : Das man die Produkte von AFC auf ihren Seiten anbietet.

Bin immer noch verwirrt nach deiner Antwort. Die, wie du sagst, Königin ist doch Dutco ( https://www.dutco.com/ ) und eine Marke davon die BK Gulf LLC. Des weiteren beziehst du dich wieder auf 2015, mir geht es aber um die Veröffentlichungen im Netz von 2020, ergo 4 Jahre später ( nochmals der Beispiel - link: https://www.lse.co.uk/news/afc-energy-signs-scale-up-agreement-with-bk-gulf-i2jwl917xqrkg4j.html ). Es ist bei sämtlichen links, die ich gefunden habe immer von einer "verbindlichen Vereinbarung" zwischen den Parteien die Rede. Thema Tamgo ist klar, war mein Fehler sie in die Dutco Gruppe einzuordnen, sind natürlich der Zahid Gruppe zugehörig.
TheOldGuy
TheOldGuy, 15. Aug 7:13 Uhr
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BK Gulf LLC - ist die Finanzbasis - die Königin - alle anderen zweige gehören zu ihr, so wie die Dutco und unter dieser Firma ist dann die DNR Industries Ltd. wiederum ein Tochterunternehmen. ### Entscheidend ist dabei wie die BK Gulf zu all dem steht. ### 2015 : Im Rahmen des ""Businessplans"" werden auch ""potenzielle Geschäftsmodelle"" für das Joint Venture zwischen den beiden Unternehmen untersucht... ### Ergo es wurde geprüft ob sich daraus für beide Seiten ein Geschäftsmodell entwickeln könnte. Wahrscheinlich daran gescheitert - "Plan ab der ersten Jahreshälfte 2016 umzusetzen" - Gelder sind laut der Bilanzen von AFC jedenfalls keine geflossen. --- Tamgo gehört zur Zahid Gruppe und diese haben sich wohl mit AFC einigen können. Beweis dafür : Das man die Produkte von AFC auf ihren Seiten anbietet.

https://tamgoksa.com/power-solutions/
TheOldGuy
TheOldGuy, 15. Aug 7:11 Uhr
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#TOG: was genau lese ich hier falsch? Vereinbarung von 2020:https://www.lse.co.uk/news/afc-energy-signs-scale-up-agreement-with-bk-gulf-i2jwl917xqrkg4j.html. Die von dir angesprochene Absichtserklärung aus 2015 war vermutlich diese: https://www.marketscreener.com/quote/stock/AFC-ENERGY-PLC-4006915/news/AFC-Energy-plc-and-DNR-Industries-Ltd-Sign-Heads-of-Agreement-to-Develop-Business-Plan-for-Large-Sc-38174464/ Das sind doch unterschiedliche Firmen wie auch Tamgo, Vereinbarung als Distributor, innerhalb der Dutco Gruppe, oder mache ich da einen Denkfehler?

BK Gulf LLC - ist die Finanzbasis - die Königin - alle anderen zweige gehören zu ihr, so wie die Dutco und unter dieser Firma ist dann die DNR Industries Ltd. wiederum ein Tochterunternehmen. ### Entscheidend ist dabei wie die BK Gulf zu all dem steht. ### 2015 : Im Rahmen des ""Businessplans"" werden auch ""potenzielle Geschäftsmodelle"" für das Joint Venture zwischen den beiden Unternehmen untersucht... ### Ergo es wurde geprüft ob sich daraus für beide Seiten ein Geschäftsmodell entwickeln könnte. Wahrscheinlich daran gescheitert - "Plan ab der ersten Jahreshälfte 2016 umzusetzen" - Gelder sind laut der Bilanzen von AFC jedenfalls keine geflossen. --- Tamgo gehört zur Zahid Gruppe und diese haben sich wohl mit AFC einigen können. Beweis dafür : Das man die Produkte von AFC auf ihren Seiten anbietet.
G
Grafzahl70, 14. Aug 22:01 Uhr
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Nicht richtig gelesen? Es gab keine "Vereinbarung" lediglich eine "Absichtserklärung zur Prüfung des Potenzials für den Einsatz von Wasserstoff-Brennstoffzellen im Nahen Osten."

#TOG: was genau lese ich hier falsch? Vereinbarung von 2020:https://www.lse.co.uk/news/afc-energy-signs-scale-up-agreement-with-bk-gulf-i2jwl917xqrkg4j.html. Die von dir angesprochene Absichtserklärung aus 2015 war vermutlich diese: https://www.marketscreener.com/quote/stock/AFC-ENERGY-PLC-4006915/news/AFC-Energy-plc-and-DNR-Industries-Ltd-Sign-Heads-of-Agreement-to-Develop-Business-Plan-for-Large-Sc-38174464/ Das sind doch unterschiedliche Firmen wie auch Tamgo, Vereinbarung als Distributor, innerhalb der Dutco Gruppe, oder mache ich da einen Denkfehler?
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Road_to_glory10, 14. Aug 21:51 Uhr
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Vielleicht kommt morgen eine Bomben-News. Da hat wohl jemand zugeschlagen und ein anderer Heini hat paar % Gewinn mitgenommen
B
Börsenbär256, 14. Aug 21:49 Uhr
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Mühsam hoch auf 17.50 und dann auf einen Schlag zack 5 % runter auf 16.50 das ist doch eine huu...bude hiee
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