EU: Plastik-Verbot mit Lücken tritt in Kraft

vom 05.07.2021, 00:16 Uhr
TexthausLauer
7020 Leser

Es ist so weit! Das Verbot für sogenanntes Einweg-Plastik gilt seit diesem Wochenende. Zumindest in der EU ist ab sofort der Verkauf von „Wegwerf-Plastik“ verboten. Wirklich? Erfahren Sie, was hinter der neuen Verordnung aus Brüssel steckt – und warum uns das Thema Polypropylen auch weiterhin beschäftigen dürfte.

Plastik? Nein danke! Es sei denn …

Erstickte Delfine, Inseln so groß wie Fußballfelder, verschmutztes Grundwasser … Die Liste der unangenehmen Nebeneffekte, die der Wunderkunststoff namens Plastik mit sich bringt, ist lang. Offensichtlich zu lang, als dass die EU länger schweigen konnte: Vor einem Jahr, im Juni 2020, beschloss man ein Verbot zur Produktion und Vertrieb von Einwegplastik. Seit dem 3. Juli ist der Entwurf geltendes Recht und verpflichtet Unternehmen zu einem nachhaltigeren Umgang mit Kunststoffen auf der Basis von Polypropylen. In erster Instanz gilt es, die Herstellung bestimmter Produkte einzustellen. Hierzu zählen etwa Strohhalme, Geschirr, Rühr- und Wattestäbchen. Die üblichen Verdächtigen also, die die Weltmeere verschmutzen und irgendwann in unserem Körper in Form von Mikroplastik eine zweite Heimat finden sollen.

Die Idee, den umwelt- und gesundheitsschädlichen Plastik-Zirkel zu durchbrechen, erntet Anerkennung. Der Großteil der Parteien sowie Verbraucher begrüßen den Entwurf; einige wenige Unternehmen haben sich bereits vor Jahren für eine nachhaltigere Verpackungspolitik und ökologischere Logistikkonzepte entschieden. Wie so häufig steckt allerdings auch bei diesem Umweltschutzgesetz der Teufel im Detail: Unternehmen in der EU sollen ab sofort keine „Wegwerf-Plastikprodukte“ produzieren, dürfen diese jedoch weiterhin verkaufen, beispielsweise wenn diese aus „Restbeständen“ stammen. Vor allem: Die angeblich nachhaltigen Ersatzprodukte entpuppen sich als ebenso klimaschädlich – und lassen sich teilweise überhaupt nicht mehr recyceln!

Status quo für den Umweltschutz

Ein Paradebeispiel für den irrsinnigen Klimaschutzgedanken der EU liefert der „umweltbewusste Papierstrohhalm“. Die neue Trinkhilfe besteht nun nicht mehr aus Kunststoff, sondern aus Papier. Aufgemerkt: Papier wird aus Bäumen, eine zentrale Säule der CO2-Kompensation, hergestellt. Der Schutz von Regenwald & Co. feiert in Brüssel gerade Sommerpause. Außerdem sind die Innenseiten der Öko-Halme mit Spezial-Legierungen versehen, die das Papier vor Flüssigkeiten schützen sollen. Problem: Ebendiese Legierungen lassen sich NICHT recyceln!

Recycling neu gedacht: Zwei Unternehmen machen’s vor

Wie wirklich nachhaltige Lösungen aussehen könnten, stellen die Unternehmen Carbios und Quantafuel unter Beweis. Die Norweger beispielsweise haben ein System entwickelt, das mittels Pyrolose sämtliches Plastik zersetzt und in Bio-Kraftstoff umwandelt. Der französische Recycling-Experte Carbios will ein Konzept entwickelt haben, welches über eine enzymatische Rückgewinnungstechnik die Moleküle von geläufigem Kunststoff auflöst und anschließend in eine neue Struktur bringt. Getreu dem Motto „Aus alt mach neu“.

Sie interessieren sich für die Bereiche Finanzen, Politik und Technologie? Das Unternehmensblatt hält Sie auf dem Laufenden!

Sie planen einen eigenen Blog, benötigen Lektoren-Hilfe oder generellen Content für Ihr Projekt? Texthaus Lauer hilft Ihnen weiter!

 

 

Werte zum Blogbeitrag
Name Aktuell Diff. Börse
Carbios 7,025 EUR +2,78 % Lang & Schwarz
Neue Blogbeiträge

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer