Emittent / Herausgeber: Mainz BioMed N.V.
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Mainz Biomed gibt strategische Partnerschaft mit Ärztliches Labor Dr. Buhlmann bekannt und erweitert seine Präsenz im deutschen Markt BERKELEY, USA – MAINZ, Deutschland – 05. September 2023 — Mainz Biomed NV (NASDAQ:MYNZ) („Mainz Biomed“ oder das „Unternehmen“), ein molekulargenetisches Diagnostikunternehmen, das sich auf die Krebsfrüherkennung spezialisiert, hat heute die strategische Partnerschaft mit Ärztliches Labor Dr. Buhlmann bekannt gegeben. Mit diesem Schritt baut das Unternehmen seine Position auf dem deutschen Markt weiter aus. Die Zusammenarbeit gewährt Mainz Biomed einen breiteren Zugang zu und weitere Expansionsmöglichkeiten in das Segment der privaten Krankenversicherung in Deutschland, in dem ColoAlert®, der hochwirksame und einfach anzuwendende Darmkrebsfrüherkennungstest des Unternehmens, bereits erstattet wird. Das 2006 gegründete Ärztliche Labor Dr. Buhlmann unter der Leitung von Dr. Annette Buhlmann, einer Expertin mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Labormedizin, ist ein angesehener Anbieter von PCR-basierten Analysen. Das umfangreiche Angebot des Unternehmens umfasst molekulare Diagnostik, Genetik, HLA-Tests und Infektionsdiagnostik und richtet sich an einen breit gefächerten Kundenkreis aus gesetzlich und privat Krankenversicherten. Da gemäß Schätzungen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) im Jahr 2022 rund 10,5% der deutschen Bevölkerung, also etwa 8,7 Millionen Menschen, privat krankenversichert waren, baut die Partnerschaft einen starken Vertriebskanal für Mainz Biomed aus. Ein erheblicher Teil dieser Bevölkerungsgruppe der privat Krankenversicherten ist zudem in der kritischen Altersklasse zwischen 50 und 74 und damit genau in der Zielgruppe, für die in Deutschland die regelmäßige Darmkrebsvorsorge empfohlen wird. Darin Leigh, Chief Commercial Officer von Mainz Biomed, äußerte sich optimistisch über die Zusammenarbeit: „Unser stetes Engagement, ColoAlert in den Erstattungsrahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zu integrieren, unterstreicht unsere Ambitionen, die Kommerzialisierung voranzutreiben. Die Partnerschaft mit dem Labor von Frau Dr. Buhlmann hat nicht nur das Potenzial, den Vertrieb von ColoAlert in Deutschland auszuweiten, sondern ist Teil unserer Mission, die Darmkrebsfrüherkennung weltweit zu verbessern. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihr, die sowohl ein umfangreiches Netzwerk im öffentlichen und privaten Sektor als auch ihre herausragende Expertise und ihren Pioniergeist in der molekularen Diagnostik in die Partnerschaft einbringt." Auch Dr. Buhlmann brachte ihre Begeisterung zum Ausdruck und sagte: „Der innovative Ansatz von ColoAlert kann die Darmkrebsfrüherkennung drastisch verbessern. Die Fähigkeit des Tests, DNA-Biomarker zu identifizieren, stellt einen erheblichen Vorteil gegenüber den herkömmlichen iFOBT-Tests (Fecal Occult Blood Test – Test auf okkultes Blut in Stuhl) dar und verspricht den Patienten Komfort und Präzision. Den Zugang zu alternativen Methoden der Darmkrebsfrüherkennung zu verbessern, ist dringend notwendig. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Vorteile von ColoAlert in Deutschland und in anderen europäischen Märkten bei Ärzten, Gesundheitsbehörden und Privatkunden bekannt zu machen." Über ColoAlert Über Darmkrebs Über Mainz Biomed NV Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an press@mainzbiomed.com In den USA: Für Investorenanfragen wenden Sie sich bitte an info@mainzbiomed.com Zukunftsgerichtete Aussagen Einige Aussagen in dieser Pressemitteilung sind „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der „Safe Harbor“-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie „antizipieren“, „glauben“, „erwarten“, „schätzen“, „planen“, „vorhersagen“ und „projizieren“ und andere ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder auf diese hinweisen können und die nicht Aussagen aufgrund von historischen Fakten sind, identifiziert werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Analyse bestehender Informationen wider und unterliegen verschiedenen Risiken und Unsicherheiten. Aus diesem Grund ist Vorsicht beim Vertrauen auf zukunftsgerichtete Aussagen geboten. Aufgrund von bekannten und unbekannten Risiken können sich die tatsächlichen Ergebnisse in hohem Maß von den Erwartungen oder Vorhersagen des Unternehmens unterscheiden. Die folgenden Faktoren könnten unter anderem dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse sich erheblich von denen unterscheiden, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben werden: (i) das Nichterfüllen von vorausgesagten Entwicklungen und damit zusammenhängenden Zielen; (ii) Änderungen bei den anzuwendenden Gesetzen oder Richtlinien; (iii) die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen und seine aktuellen oder beabsichtigten Märkte; und (iv) andere Risiken und Unsicherheiten, die hierin beschrieben werden, wie auch diejenigen Risiken und Unsicherheiten, die von Zeit zu Zeit in anderen Berichten und anderen öffentlichen Dokumenten, die bei der Securities and Exchange Commission (der „SEC“) durch das Unternehmen eingereicht werden, besprochen werden. Zusätzliche Informationen, die diese und andere Faktoren betreffen, die die Erwartungen und Projektionen des Unternehmens beeinflussen können, finden sich in den anfänglichen Dokumenteneinreichungen bei der SEC, einschließlich des Jahresberichts auf Formblatt 20-F, eingereicht am 7. April 2023. Die Einreichungen des Unternehmens bei der SEC sind auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov für die Öffentlichkeit zugänglich. Jede von uns in dieser Pressemitteilung getätigte zukunftsgerichtete Aussage basiert ausschließlich auf Informationen, die Mainz Biomed aktuell vorliegen und treffen nur auf das Datum zu, an dem sie getätigt wurden. Mainz Biomed übernimmt keine Verpflichtung, öffentlich jede zukunftsgerichtete Aussage, ob nun schriftlich oder mündlich, zu aktualisieren, die von Zeit zu Zeit getätigt wird, sei es als Resultat neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder anderweitig, außer dies ist per Gesetz erforderlich.
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