EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Infineon Technologies AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Infineon Aktienrückkaufprogramm 2024
Infineon Technologies AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

26.02.2024 / 07:45 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Infineon Aktienrückkaufprogramm 2024

Der Vorstand der Infineon Technologies AG ("Infineon") hat am 15. September 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bis zu 7.000.000 eigene Aktien (ISIN DE0006231004, "Infineon-Aktien") zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 300 Millionen Euro über die Börse zu erwerben.

Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse startet ab dem 26. Februar 2024 und erfolgt innerhalb eines Zeitraums bis spätestens 28. März 2024 (einschließlich). Das Rückkaufprogramm dient ausschließlich dem Zweck der Zuteilung von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen, Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen im Rahmen der bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 ("Verordnung (EU) 596/2014")).

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe des Artikels 5 Verordnung (EU) 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052").

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag von Infineon durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Infineon-Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von Infineon.

Der Rückkauf beruht auf der Hauptversammlungsermächtigung vom 16. Februar 2023 ("Ermächtigung"). Danach darf Infineon bis zum 15. Februar 2028 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals erwerben. Der im Rahmen des Rückkaufprogramms von dem Kreditinstitut gezahlte Kaufpreis je Infineon-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% über- und um nicht mehr als 20% unterschreiten; der von Infineon zu zahlende Kaufpreis je Aktie hat einen Abschlag zum arithmetischen Mittel der volumengewichteten Durchschnittskurse (Volume Weighted Average Price – VWAP) der Infineon-Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der tatsächlichen Periode des Rückerwerbs aufzuweisen.

Der Aktienrückkauf wird im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erfolgen. Insbesondere werden die Infineon-Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Sämtliche Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Über die mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäfte wird Infineon regelmäßig auf der Website unter https://www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/infineon-share/#share-buyback-program-2024 informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Infineon Technologies AG
Am Campeon 1-15
85579 Neubiberg
Deutschland
Internet: www.infineon.com

 
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