ERFURT (dpa-AFX) - In dem seit Jahren schwelenden Streit um Nachtarbeitszuschläge in der deutschen Getränke- und Lebensmittelindustrie ist ein erstes Grundsatzurteil gefallen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am Mittwoch in Erfurt in einem Fall, der den Getränkekonzern Coca-Cola in Ostdeutschland betrifft, dass Tarifverträge unterschiedlich hohe Nachtzuschläge vorsehen können (10 AZR 332/20). Die BAG-Entscheidung hat nach Einschätzung von Fachleuten Signalwirkung für etwa 6000 Klagen zu Nachtarbeitszuschlägen bei den Arbeitsgerichten. Es geht dabei um unterschiedliche Tarifverträge für Zehntausende Arbeitnehmer.

In dem verhandelten Fall aus Brandenburg ging es um die Frage, ob für gelegentliche Nachtarbeit ein Zuschlag von 50 Prozent gezahlt werden kann, für regelmäßige Schichtarbeit nachts aber nur von 20 Prozent. Das sei rechtlich nicht zu beanstanden, sagte der Vorsitzende Richter Waldemar Reinfelder bei der Urteilsverkündung. Allerdings sei für eine Ungleichbehandlung ein sachlicher Grund erforderlich, "der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss". Das sei in dem Coca-Cola-Fall so. Neben dem Gesundheitsschutz könnten die Tarifvertragsparteien weitere Zwecke verfolgen. Es liege in ihrem Ermessen, wie sie die schlechtere Planbarkeit gelegentlicher Nachtarbeit ausgleichen./rot/DP/jha