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Mehrheitsaktionär Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Marktwert Nächster Begriff: Mehrstimmrechtsaktien

Wann wird ein Aktionär zum Mehrheitsaktionär?

Ein Aktionär, der mindestens 50% des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft (Mehrheitsbeteiligung) hält, wird als Mehrheitsaktionär oder auch als Großaktionär bezeichnet. Bei einem Mehrheitsaktionär kann es sich auch um eine Gruppe von Aktionären und nicht nur um einen Einzelaktionär handeln. Durch das bestehende Stimmrecht können Mehrheitsaktionäre einen enormen Einfluss auf die entsprechende AG ausüben. Das entscheidende Problem, liegt im Ausgleich der, möglicherweise entstehenden, Interessenkonflikte zwischen Mehrheitsaktionär der Aktiengesellschaft und den Minderheitsaktionären, die dem zu Folge auch nur Minderheitsrechte besitzen.