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UMT United Mobility Technology WKN: A2YN70 ISIN: DE000A2YN702 Kürzel: UMDK Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

0,20175 EUR
+0,12 %+0,00025
23. Nov, 11:34:30 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 982
S
Starcke, 26.01.2023 10:54 Uhr
0
Rally geht weiter vergessene Aktien blühen auf Zahlen können sich sehen lassen
S
Starcke, 24.01.2023 15:05 Uhr
0
am Abend ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen.
Q
Quash2, 24.01.2023 13:51 Uhr
0
und wenn es nachts wird, wird es dunkel
S
Starcke, 24.01.2023 13:49 Uhr
0
abwarten wir werden sehen wenn Aktienumsätze jetzt noch steigen sind weitere Kurssteigerungen zu erwarten
Q
Quash2, 24.01.2023 12:31 Uhr
0
Und als er 80% fiel war was geplant?
S
Starcke, 24.01.2023 11:34 Uhr
0
auf jedem Fall steigt der Kurs heute schon wieder 8% irgendwas großes ist geplant.
M
Mathi9580, 10.01.2023 13:43 Uhr
0
Das ist keine offizielle Unternehmensmitteilung und höchstwahrscheinlich voller Unwahrheiten. Ist auch anonym verfasst, denke derjenige wird schon wissen warum. Die einzige Wahrheit bei UMT liegt derzeit im Kurs, wer zocken möchte, kann das natürlich tun, ist ein enger Wert, da kann es schnell mal aufwärts gehen, abwärts natürlich auch.
Holzmacher
Holzmacher, 05.01.2023 20:13 Uhr
0
https://toffcap.com/united-mobility-technology/
Q
Quash2, 22.12.2022 11:55 Uhr
0
Klingt so als wäre Buchberger weg... (Aktionärsbrief)
Q
Quash2, 11.11.2022 19:01 Uhr
0
Is ja älter, aber keine Entscheidung
MichelH
MichelH, 11.11.2022 18:44 Uhr
0

Das gerichtliche?

Einstweilige Verfügung.
Q
Quash2, 11.11.2022 18:43 Uhr
0

Ergebnis ist da.

Das gerichtliche?
MichelH
MichelH, 11.11.2022 18:36 Uhr
0

Da bin ich mal auf das Ergebnis gespannt. Soviel zum Thema "fehlerhafter Eintrag" im Handelsregister. Das war schon pure Absicht von Herrn Buchberger und kann nicht mal eben korrigiert werden...

Ergebnis ist da.
Q
Quash2, 21.10.2022 12:58 Uhr
0
Da bin ich mal auf das Ergebnis gespannt. Soviel zum Thema "fehlerhafter Eintrag" im Handelsregister. Das war schon pure Absicht von Herrn Buchberger und kann nicht mal eben korrigiert werden...
g
grubbel, 21.10.2022 11:59 Uhr
0
München, den 21. Oktober 2022 Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 UMT United Mobility Technology AG: Klageerhebung und Antrag auf einstweilige Verfügung gegen KB Holding GmbH, Buchberger Baugeräte Handel GmbH und Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH Der Vorstand der UMT United Mobility Technology AG („UMT AG“, WKN: A2YN70, ISIN: DE000A2YN702) hat heute entschieden, gegen KB Holding GmbH, Buchberger Baugeräte Handel GmbH und Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH sowohl Klagen zu erheben als auch Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen zu stellen. Die UMT AG hat jeweils 100 Prozent der Geschäftsanteile an der Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH und der Buchberger Baugeräte Handel GmbH im Jahr 2021 im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung erworben und ist weiterhin Inhaberin dieser Geschäftsanteile. Die im Handelsregister hinterlegten aktuellen Gesellschafterlisten weisen hingegen die KB Holding GmbH als alleinige Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile aus. Gegenstand der Klage gegen die KB Holding GmbH und die Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH ist die Feststellung, dass die UMT AG alleinige Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile an der Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH ist. Gegenstand der Klage gegen die KB Holding GmbH und die Buchberger Baugeräte Handel GmbH ist die Feststellung, dass die UMT AG Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile an der Buchberger Baugeräte Handel GmbH ist. Gegenstand des Antrags zur einstweiligen Verfügung ist gegen die Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH die Verpflichtung zur Einreichung einer Gesellschafterliste, wonach die UMT AG einzige Gesellschafterin der Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH ist, hilfsweise die Zuordnung eines Widerspruchs zugunsten der UMT AG hinsichtlich der Eintragung der KB Holding GmbH. Gegenstand ist ferner die Verpflichtung, die UMT AG als Gesellschafterin der Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH zu behandeln. Gegenstand des Antrags zur einstweiligen Verfügung ist gegen die Buchberger Baugeräte Handel GmbH die Verpflichtung zur Einreichung einer Gesellschafterliste, wonach die UMT AG einzige Gesellschafterin der Buchberger Baugeräte Handel GmbH ist, hilfsweise die Zuordnung eines Widerspruchs zugunsten der UMT AG hinsichtlich der Eintragung der KB Holding GmbH. Gegenstand ist ferner die Verpflichtung, die UMT AG als Gesellschafterin der Buchberger Baugeräte Handel GmbH zu behandeln.
Q
Quash2, 05.10.2022 14:33 Uhr
0
Ich wüsste nicht
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