STORE CAPITAL WKN: A12CRU ISIN: US8621211007 Kürzel: STOR Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 584
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zrx1200, 27.02.2023 13:59 Uhr
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Als könnte die ING was dafür, dass die USA das steuerlich so einstufen 😂 Doof gesagt: Ist halt so, wird sich ziemlich sicher auch nicht ändern, Pech gehabt 🤷‍♂️

Dafür können sie natürlich nichts, aber zumindest könnten die Banken die Anleger über die evtl. Auswirkungen einer Barabfindung informieren und nicht nur Gebühren kassieren! Die Banken wissen wer solche Papiere im Depot hat und wissen AUCH welche Auswirkungen so etwas hat. Aber ja, schöne neue Online-Welt. Sicher, vieles ist einfacher und günstiger, aber der zuständige Kundenberater bei der Bank hätte einem das früher im Vorfeld mitgeteilt (wenn es ein guter war)....
t
turbobay, 27.02.2023 13:32 Uhr
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Hallo Zusammen, ich finde auch keine generellen Infos zu 21% tax bei Store Capital. Mal im Ernst, die Aktie wurde bis zu letzte nahe dem Barabfindungskurs gehandelt, kein Lebewesen in diesem Universum würde die Aktie bei dem Kurs paar Tage vor dem Termin kaufen, wenn dann plötzlich innerhalb dieser paar tage 21% Steuern weg sind. Und noch dazu haben wir ggf. auf erzielte Gewinne vorab schon eine Steuer bezahlt. Das würde doch bedeuten, dass NIEMAND die Aktie am Ende haben will, wenn das Angebot ausgeführt wird, denn wer die Aktie dann hat, dem werden 21% enteignet? Also müsste jeder die Aktie vorher verkaufen um dem vorzubeugen, das kann es nicht sein.
S
Saleva, 27.02.2023 13:25 Uhr
1
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die ING hier etwas verpennt hat und eine Belastung im Vorwege hätte verhindern können. Schließlich scheint es ja einige Broker zu geben bei denen das Problem gar nicht erst entstanden ist. Und man findet im Netz nicht viele Einträge zu dieser Problematik bei Fusionen obwohl es ja zahlreiche Beispiele in der Vergangenheit gab. Warten wir mal die Klärung bei der ING ab.
S
Saleva, 27.02.2023 13:14 Uhr
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In 2 von 3 Antwortschreiben stand bei mir auch dieser Textbaustein der überhaupt nicht auf die Frage der Erstattungsmöglichkeit etc. eingeht.
G
Grr12345, 27.02.2023 13:02 Uhr
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Es gäbe noch dieses Verfahren, wobei die Depotbank eine US-Steuerbescheinigung ausstellen müsste (Formular 1042-S), hat jemand Erfahrung damit? https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/us-quellensteuer-so-koennen-zu-viel-gezahlte-abgaben-zurueckgeholt-werden-20313213.html
z
zrx1200, 27.02.2023 12:46 Uhr
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Leider ist es mir ebenso ergangen.... Es ist einfach sehr, sehr ärgerlich. Was mich auch ärgert ist, dass man permanent liest, was man an doch am besten mit den Aktien macht, halten oder verkaufen, noch mal Dividende kassieren... Was aber niemand geschrieben hat ist, dass man auf die ganze Summe der Barabfindung zusätzlich auch noch Quellensteuer in den USA zahlen muss... Ich finde es ungeheuerlich, dass ich für mein eigenes investiertes Geld, was immerhin fast 80% der Barabfindung ausmachte, Steuern zahlen muss und in "D" nichts angerechnet wird. https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/aktientausch-steuerfalle-barabfindung-ist-rechtmaessig/ Keine Info von der Bank, wie z.B. "Achtung, bitte aufpassen, es könnte eine Steuerzahlung auf sie zukommen".. Nein, einfach nichts... Der kleine Anleger zahlt auch noch für sein eigenes Geld Steuern in den USA. Wieder was gelernt, leider hat der Lerneffekt fast 1.000 Euro gekostet. :-( Besteht denn Hoffnung, die Steuern irgendwie zurück zu bekommen?
G
Grr12345, 27.02.2023 12:26 Uhr
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Ich habe nur eine Standardantwort von der ING erhalten: "gern haben wir nachgesehen. Es ist folgendes passiert: Verkauf aus einer Kapitalmaßnahme = Obligatorische Barabfindung Die Store Capital Corporation hat in die Ivory REIT LLC fusioniert. Ihre Aktien wurden deshalb ohne Wahlrecht für Sie bar abgefunden. Die übliche Vorgehensweise bei US-Quellensteuer ist in diesem Fall nicht gegeben. Denn die Barabfindung unterlag 21% US-Quellensteuer, eine Anrechenbarkeit ist nicht möglich."
S
Saleva, 27.02.2023 10:57 Uhr
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Moin. Antwort der ING: Es handelt sich bei der Buchung um die nachträgliche Belastung von 21% US-Quellensteuer zu der Barabfindung der Store Capital Corporation (US8621211007). Eine Anrechnung der Quellensteuer ist nicht möglich. Evtl. erfolgt noch eine automatische Erstattung der Quellensteuer durch die Lagerstelle. Das ist aber noch in Klärung.
b
burnerle, 26.02.2023 10:50 Uhr
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Du darfst gerne etwas mehr erläutern.
M
Mickel, 26.02.2023 9:50 Uhr
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Stichwort ist irs sec 302!
w
wriesi, 25.02.2023 21:32 Uhr
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Übrigens wurde bei Flatex wohl auch vor ein paar Tagen da eine größere Summe belastet. Ihr seid also bei der ING nicht allein. Aber laut einem User aus einer anderen Gruppe liefen da wohl schon „Gespräche zur Klärung mit deren Lagerstelle“
w
wriesi, 25.02.2023 21:29 Uhr
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Als könnte die ING was dafür, dass die USA das steuerlich so einstufen 😂 Doof gesagt: Ist halt so, wird sich ziemlich sicher auch nicht ändern, Pech gehabt 🤷‍♂️
Olli2111
Olli2111, 25.02.2023 16:50 Uhr
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Ich hatte Store Capital bei Traderepublik. Dort wurde nur die normale deutsche Abgeltungssteuer auf den Gewinn abgezogen. Ich hatte aber auch die Befürchtung, das der gesamte Betrag versteuert wird, da mir das schon mal bei US Abspaltungen passiert ist. Da wurden die neuen Aktien mal eben komplett versteuert. Bei US Aktien/ Reits muss man immer aufpassen. Lieber vorher verkaufen.
S
Saleva, 25.02.2023 16:35 Uhr
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Habe hier: https://www.ing.de/binaries/content/assets/pdf/wertpapiere/kapitalveraenderungen/begleitschreiben-und-formular-us37244c1018.pdf/ einen ähnlichen Fall gefunden. Hier gab es anscheinend auch die Möglichkeit eines Tausches aber auf jeden Fall wurde hier von der ING ein Formular und Ausfüllanleitung zur Verfügung gestellt. Danach ist eine vollständige Erstattung der Quellensteuer möglich (Part B). Das Formular wird danach an die ING gesendet und von dort wird der entsprechende Antrag an die US-Behörden weitergeleitet. Die Abwicklung kann dann Monate dauern. Warum gab es im Fall Store Capital dazu bisher keine Informationen der ING??
S
Saleva, 25.02.2023 16:06 Uhr
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Nicht bei einer anderen Bank aber auch bei der ING. Warte ebenfalls auf Antwort nach einer entsprechenden Email von mir. Rd. 1.300 € Quellensteuer ebenfalls bei 21%. Selbst wenn die USA die Abfindung als Dividende wertet müßte ja dann der vollständige Verlust gegengerechnet werden. Aber auf keinen Fall kann einmal der deutsche Fiskus die Sache als Verkauf werten und den Kursgewinn besteuern und zusätzlich die USA den vollen Verkaufspreis als Dividende besteuern. Anscheinend scheint es bei anderen Brokern dieses Problem noch nicht geben? Auch wenn die Quellensteuer per Antrag zurück geholt werden kann, hätte ich von der ING einen besseren Service erwartet. Zumal es ja Abkommen zwischen USA und ING gibt. Bin auf die Antwort gespannt. Meldet euch wenn es Neuigkeiten gibt.
b
burnerle, 25.02.2023 15:32 Uhr
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Das wäre interessant, ja.
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