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Renk Group WKN: RENK73 ISIN: DE000RENK730 Kürzel: R3NK Forum: Aktien User: _Hugo_

18,29 EUR
-0,04 %-0,01
28. Dec, 12:58:53 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 9.755
ralbonn
ralbonn, 5. Dez 8:54 Uhr
0
L&S hat keinerlei Einfluß auf den Kurs, Tradegate ist bindend. Da ist es dann wie immer kurz vor Toreschluss 30 Cent gefallen. Macht da drüben nicht aus Mücken wieder Elefanten.🤣🤣🤣🤣
I
INVEST., 4. Dez 16:21 Uhr
0

Es gibt noch andere Tricks aber besser hier nicht, verstehen bestimmt wenige. Hat man ja heute gesehen.🤦‍♂️

Einfach gewinne machen dann braucht man sich nicht drum kümmern😅
ralbonn
ralbonn, 4. Dez 16:20 Uhr
0
Es gibt noch andere Tricks aber besser hier nicht, verstehen bestimmt wenige. Hat man ja heute gesehen.🤦‍♂️
ralbonn
ralbonn, 4. Dez 16:19 Uhr
0
Nein das geht nicht, entweder ich realisiere noch Verluste um die Steuer zu senken im gleichen Jahr.
I
INVEST., 4. Dez 16:17 Uhr
0

Verluste gehen in einen Verlusttopf, dieser bleibt immer bestehen. Bis die Verkaufsgewinne den Topf ausgleichen.

Das ist schon klar aber anders rum. Wenn ich letztes Jahr 30k Gewinn habe und versteuert habe und dieses Jahr 30k Verlust kann man es anscheinend nicht verrechnen
ralbonn
ralbonn, 4. Dez 16:16 Uhr
0

Ich glaube es geht um Gewinne aus dem Vorjahr mit Verlusten aus diesem Jahr verrechnen. Da weiß ich aber nicht ob das über die Steuererklärung geht. Hatte noch kein Jahr mit Verlusten

Verluste gehen in einen Verlusttopf, dieser bleibt immer bestehen. Bis die Verkaufsgewinne den Topf ausgleichen.
ralbonn
ralbonn, 4. Dez 16:10 Uhr
0

Das stimmt nicht! !!!!!!!Automatisch bekommt man gar nicht zurück! Mann kann das nur steuerrechtlich geltend machen bei der Steuererklärung. Mit einer Verlustbescheinigung der Bank.

Da bist du aber mächtig auf dem Holzweg.🤣🤣🤣🤣
D
Dach68, 4. Dez 14:44 Uhr
1

Ich denke, nur aus dem laufenden Jahr oder zukünftigen. Rückwärts nein. Deshalb verkaufen einige ja auch Ende Dezember häufig, um noch verrechnen zu können.

Man muss auch Fehler eingestehen , ist doch wie von dir berichtet , gilt aber nur wenn du verkaufst , sonst nicht. Dieses hatte der Kollege aber erst anders geäußert.
UliTrueffel
UliTrueffel, 4. Dez 14:37 Uhr
2
Ich denke, nur aus dem laufenden Jahr oder zukünftigen. Rückwärts nein. Deshalb verkaufen einige ja auch Ende Dezember häufig, um noch verrechnen zu können.
UliTrueffel
UliTrueffel, 4. Dez 14:36 Uhr
1

Ich glaube es geht um Gewinne aus dem Vorjahr mit Verlusten aus diesem Jahr verrechnen. Da weiß ich aber nicht ob das über die Steuererklärung geht. Hatte noch kein Jahr mit Verlusten

Hat man Aktien mit Verlust verkauft, so kann man die Veräußerungsverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren bei derselben Bank verrechnen. https://www.vlh.de/kaufen-investieren/abgeltungssteuer/verlustverrechnung-so-sparen-sie-steuern.html
I
INVEST., 4. Dez 14:32 Uhr
0
Ich glaube es geht um Gewinne aus dem Vorjahr mit Verlusten aus diesem Jahr verrechnen. Da weiß ich aber nicht ob das über die Steuererklärung geht. Hatte noch kein Jahr mit Verlusten
UliTrueffel
UliTrueffel, 4. Dez 14:01 Uhr
0

Und wieder vollkommen richtig

Leider liegst Du da falsch. Aber was heißt leider. Gottseidank
UliTrueffel
UliTrueffel, 4. Dez 14:00 Uhr
0

Das stimmt nicht! !!!!!!!Automatisch bekommt man gar nicht zurück! Mann kann das nur steuerrechtlich geltend machen bei der Steuererklärung. Mit einer Verlustbescheinigung der Bank.

Das war mal so vor 20-25 Jahren
UliTrueffel
UliTrueffel, 4. Dez 14:00 Uhr
1
Verluste werden mit Gewinnen aus Aktiengeschäften (gilt nicht für Dividenden) automatisch verrechnet. Innerhalb einer Bank. Der Verlusttopf wird mit erzielten Gewinnen aus dem laufenden Jahr direkt verrechnet. Der Verlusttopf überträgt sich automatisch ins Folgejahr.
UliTrueffel
UliTrueffel, 4. Dez 13:58 Uhr
0

Wenn ich zum Jahresende Aktien mit Verlust verkaufe bekomme ich die Steuer von den anderen Gewinnen zurück. Das geht automatisch wenn alles bei einer Bank ist.

Das ist korrekt
D
Dach68, 4. Dez 13:57 Uhr
0

Das stimmt nicht! !!!!!!!Automatisch bekommt man gar nicht zurück! Mann kann das nur steuerrechtlich geltend machen bei der Steuererklärung. Mit einer Verlustbescheinigung der Bank.

Und wieder vollkommen richtig
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