MicroStrategy WKN: 722713 ISIN: US5949724083 Kürzel: MSTR Forum: Aktien User: Lüning2
Na ja wenigstens hat er nicht mehr als 20000 Euro In Deutschland gibt es seit 2021 eine Regelung, die die Verrechnung von Verlusten aus bestimmten Kapitalanlagen, insbesondere aus Aktiengeschäften, auf 20.000 Euro pro Jahr beschränkt. Das bedeutet, dass Verluste, die über diese Grenze hinausgehen, nicht in demselben Jahr mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnet werden können. Stattdessen können sie auf zukünftige Jahre vorgetragen und dann verrechnet werden. Der Hintergrund dieser Begrenzung liegt darin, das Aufkommen der Steuer zu stabilisieren und so zu vermeiden, dass hohe Verluste in einem Jahr steuerlich vollständig geltend gemacht werden. Aus Sicht des Gesetzgebers soll dies verhindern, dass der Staat hohe Steuerausfälle durch spekulative, risikoreiche Anlagen hinnehmen muss. Kritiker sehen diese Regelung allerdings als Nachteil für private Anleger, da es zu einer Verzerrung führen kann und Verluste nicht uneingeschränkt gegen Gewinne ausgeglichen werden können.
Das war bei meinen Depots noch nicht mal der Fall. Da wurden nur Gewinne, also angefallene Kap. Ertragssteuer festgehalten. Und so hab ich das dann auch in der letzten Steuererklärung eingetragen. Verluste interessiert das Finanzamt nicht. Ich glaube das ist nur relevant wenn du mehrere Depots hast und willst Gewinne und Verluste verrechnen. Dann muss man z.B. bei Trade Republic einen Verlustvortrag beantragen um es über die Steuererklärung mit Gewinnen aus anderem Depot zu verrechnen.
Verluste werden auf der Steuerbescheinigung der Bank ausgewiesen und über die ESt-Erklärung in der Anlage KAP eingetragen. Das Finanzamt hält den Verlustvortrag fest. Die Bank auch. Werden Aktien dann mit Gewinn verkauft, wird der Gewinn mit dem Verlust verrechnet und bei übersteigen des Sparerfreibetrages die enstprechende Abgeltungssteuer errechnet und an den Fiskus überwiesen.
Verluste werden auf der Steuerbescheinigung der Bank ausgewiesen und über die ESt-Erklärung in der Anlage KAP eingetragen. Das Finanzamt hält den Verlustvortrag fest. Die Bank auch. Werden Aktien dann mit Gewinn verkauft, wird der Gewinn mit dem Verlust verrechnet und bei übersteigen des Sparerfreibetrages die enstprechende Abgeltungssteuer errechnet und an den Fiskus überwiesen.
- Wenn Sie Verluste erzielt haben, brauchen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen. Das Interessante: Sie brauchen dann auch auf Ihre Gewinne keine Steuer zahlen – zumindest so lange nicht, bis sie Ihre Verluste wieder übersteigen. Erst, wenn Sie wieder in Summe im Plus sind, wird die Steuer fällig. - Das habe ich jetzt gerade noch erlesen, zu dem Thema Verlustrechnung / Abgeltungssteuer Das wusste ich bis dato auch nicht aber wie bemisst man das, Frage ich mich
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