MicroStrategy WKN: 722713 ISIN: US5949724083 Kürzel: MSTR Forum: Aktien User: Lüning2

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29. Nov, 23:00:00 Uhr, Nasdaq
Kommentare 20.288
A
Aktiennewbie, 13. Nov 13:43 Uhr
0

Naja...Deine Anlage KAP richtig ausfüllen müsstest Du halt. Die Steuerbescheinigungen weisen aber eigentlich immer die entsprechende Zeile der Anlage KAP mit aus. Von daher ist das recht einfach.

Es setzt demnach voraus, dass man eine Steuererklärung macht und die Anlage ausfüllt. Deshalb unterscheidet es sich auch bisschen von meiner Variante - da ich je nachdem, was ich im letzten Jahr so gemacht habe, oft gar keine Steuererklärung mache.
Groschensammler
Groschensammler, 13. Nov 13:45 Uhr
3

Na ja wenigstens hat er nicht mehr als 20000 Euro In Deutschland gibt es seit 2021 eine Regelung, die die Verrechnung von Verlusten aus bestimmten Kapitalanlagen, insbesondere aus Aktiengeschäften, auf 20.000 Euro pro Jahr beschränkt. Das bedeutet, dass Verluste, die über diese Grenze hinausgehen, nicht in demselben Jahr mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnet werden können. Stattdessen können sie auf zukünftige Jahre vorgetragen und dann verrechnet werden. Der Hintergrund dieser Begrenzung liegt darin, das Aufkommen der Steuer zu stabilisieren und so zu vermeiden, dass hohe Verluste in einem Jahr steuerlich vollständig geltend gemacht werden. Aus Sicht des Gesetzgebers soll dies verhindern, dass der Staat hohe Steuerausfälle durch spekulative, risikoreiche Anlagen hinnehmen muss. Kritiker sehen diese Regelung allerdings als Nachteil für private Anleger, da es zu einer Verzerrung führen kann und Verluste nicht uneingeschränkt gegen Gewinne ausgeglichen werden können.

Die 20.000 € gelten nur bei Totalverlust . Also bei Insolvenz der Firma und die Aktie nüscht mehr wert ist und bei Derivaten. Die 20.000 €-Regelung soll aber wohl wieder gekippt werden. Man wird sehen.
Gregor439
Gregor439, 13. Nov 13:58 Uhr
0
https://ibb.co/SKCMnSr
Groschensammler
Groschensammler, 13. Nov 13:59 Uhr
1

Aber doch auch nur WENN ich Gewinne erzielt habe, auf die keine Abgeltungssteuern bezogen wurden oder ?

Wie immer...es kommt drauf an. Wenn die Anlage KAP nicht relevant ist, druckt die Steuer-Software die KAP auch nicht aus. Aber mal angenommen, du liegst mit deinem Steuersatz ohne Kap-Erträge unter 25%, (weil du nix weiter machst oder ´ne kleine Rente beziehst oder Verluste aus Vermietung und Verpachtung hast) dann kann sich der Ansatz der Kapitalerträge lohnen weil du ggf. Abgeltungssteuer zurück bekommen könntest. Liegst Du mit Kap-Erträgen in der ESt bei z.B. 20% Steuersatz, würdest du 5% Abgeltungssteuer zurück bekommen. Bist du über 25% Steuersatz durch andere Einkunftsarten, und die Abgeltungssteuer wurde brav abgeführt, ist die Anlage KAP oft sinnlos.
Hochsee
Hochsee, 13. Nov 13:35 Uhr
0

Naja...Deine Anlage KAP richtig ausfüllen müsstest Du halt. Die Steuerbescheinigungen weisen aber eigentlich immer die entsprechende Zeile der Anlage KAP mit aus. Von daher ist das recht einfach.

Aber doch auch nur WENN ich Gewinne erzielt habe, auf die keine Abgeltungssteuern bezogen wurden oder ?
Bürschel
Bürschel, 13. Nov 13:35 Uhr
0

Ah okay. Mir wandern die Steuerbescheinigungen jobmäßig häufiger über den Tisch. Bei einigen wird´s halt ausgewiesen. Wenn nicht, kann ich nicht sehen ob´s die Bank generell nicht macht oder eben keine Verluste entstanden sind.

Ok, gut zu wissen. Aber so wie Tradi es schrieb, sollte es ja doch interessant sein, wenn die Grenze 20k ist. Kompliziert alles...😄
Groschensammler
Groschensammler, 13. Nov 13:29 Uhr
0

Das war bei meinen Depots noch nicht mal der Fall. Da wurden nur Gewinne, also angefallene Kap. Ertragssteuer festgehalten. Und so hab ich das dann auch in der letzten Steuererklärung eingetragen. Verluste interessiert das Finanzamt nicht. Ich glaube das ist nur relevant wenn du mehrere Depots hast und willst Gewinne und Verluste verrechnen. Dann muss man z.B. bei Trade Republic einen Verlustvortrag beantragen um es über die Steuererklärung mit Gewinnen aus anderem Depot zu verrechnen.

Ah okay. Mir wandern die Steuerbescheinigungen jobmäßig häufiger über den Tisch. Bei einigen wird´s halt ausgewiesen. Wenn nicht, kann ich nicht sehen ob´s die Bank generell nicht macht oder eben keine Verluste entstanden sind.
Tradi444
Tradi444, 13. Nov 13:27 Uhr
2
Fear & Greed-Index für Bitcoin: 84 Headmap liegt fett über 90k Liquidität (Basti meinte bis Freitag zeitlich) Mal schauen 👀 👍🚀
Bürschel
Bürschel, 13. Nov 13:25 Uhr
2

Verluste werden auf der Steuerbescheinigung der Bank ausgewiesen und über die ESt-Erklärung in der Anlage KAP eingetragen. Das Finanzamt hält den Verlustvortrag fest. Die Bank auch. Werden Aktien dann mit Gewinn verkauft, wird der Gewinn mit dem Verlust verrechnet und bei übersteigen des Sparerfreibetrages die enstprechende Abgeltungssteuer errechnet und an den Fiskus überwiesen.

Das war bei meinen Depots noch nicht mal der Fall. Da wurden nur Gewinne, also angefallene Kap. Ertragssteuer festgehalten. Und so hab ich das dann auch in der letzten Steuererklärung eingetragen. Verluste interessiert das Finanzamt nicht. Ich glaube das ist nur relevant wenn du mehrere Depots hast und willst Gewinne und Verluste verrechnen. Dann muss man z.B. bei Trade Republic einen Verlustvortrag beantragen um es über die Steuererklärung mit Gewinnen aus anderem Depot zu verrechnen.
Groschensammler
Groschensammler, 13. Nov 13:24 Uhr
1

Fazit: Man muss selber gar nichts machen Stark danke, ihr seid die geilsten hier ehrlich🙏🏼

Naja...Deine Anlage KAP richtig ausfüllen müsstest Du halt. Die Steuerbescheinigungen weisen aber eigentlich immer die entsprechende Zeile der Anlage KAP mit aus. Von daher ist das recht einfach.
Tradi444
Tradi444, 13. Nov 13:22 Uhr
1
Hoss meinte man soll nicht ständig ins Depot schauen wenn man emotional instabil ist! Ich schaffe das nicht mal ne Stunde ohne zu checken wo der Kurs steht! 😂
Hochsee
Hochsee, 13. Nov 13:20 Uhr
2

Verluste werden auf der Steuerbescheinigung der Bank ausgewiesen und über die ESt-Erklärung in der Anlage KAP eingetragen. Das Finanzamt hält den Verlustvortrag fest. Die Bank auch. Werden Aktien dann mit Gewinn verkauft, wird der Gewinn mit dem Verlust verrechnet und bei übersteigen des Sparerfreibetrages die enstprechende Abgeltungssteuer errechnet und an den Fiskus überwiesen.

Fazit: Man muss selber gar nichts machen Stark danke, ihr seid die geilsten hier ehrlich🙏🏼
Tradi444
Tradi444, 13. Nov 13:19 Uhr
1
Na ja wenigstens hat er nicht mehr als 20000 Euro In Deutschland gibt es seit 2021 eine Regelung, die die Verrechnung von Verlusten aus bestimmten Kapitalanlagen, insbesondere aus Aktiengeschäften, auf 20.000 Euro pro Jahr beschränkt. Das bedeutet, dass Verluste, die über diese Grenze hinausgehen, nicht in demselben Jahr mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnet werden können. Stattdessen können sie auf zukünftige Jahre vorgetragen und dann verrechnet werden. Der Hintergrund dieser Begrenzung liegt darin, das Aufkommen der Steuer zu stabilisieren und so zu vermeiden, dass hohe Verluste in einem Jahr steuerlich vollständig geltend gemacht werden. Aus Sicht des Gesetzgebers soll dies verhindern, dass der Staat hohe Steuerausfälle durch spekulative, risikoreiche Anlagen hinnehmen muss. Kritiker sehen diese Regelung allerdings als Nachteil für private Anleger, da es zu einer Verzerrung führen kann und Verluste nicht uneingeschränkt gegen Gewinne ausgeglichen werden können.
Groschensammler
Groschensammler, 13. Nov 13:19 Uhr
0
PS: Zeile 13 Anlage KAP kommen die nicht ausgeglichenen Verluste aus Aktienverkäufen
Groschensammler
Groschensammler, 13. Nov 13:15 Uhr
3

- Wenn Sie Verluste erzielt haben, brauchen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen. Das Interessante: Sie brauchen dann auch auf Ihre Gewinne keine Steuer zahlen – zumindest so lange nicht, bis sie Ihre Verluste wieder übersteigen. Erst, wenn Sie wieder in Summe im Plus sind, wird die Steuer fällig. - Das habe ich jetzt gerade noch erlesen, zu dem Thema Verlustrechnung / Abgeltungssteuer Das wusste ich bis dato auch nicht aber wie bemisst man das, Frage ich mich

Verluste werden auf der Steuerbescheinigung der Bank ausgewiesen und über die ESt-Erklärung in der Anlage KAP eingetragen. Das Finanzamt hält den Verlustvortrag fest. Die Bank auch. Werden Aktien dann mit Gewinn verkauft, wird der Gewinn mit dem Verlust verrechnet und bei übersteigen des Sparerfreibetrages die enstprechende Abgeltungssteuer errechnet und an den Fiskus überwiesen.
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