ENCAVIS WKN: 609500 ISIN: DE0006095003 Kürzel: ECV Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
17,11 EUR
+0,06 %+0,01
29. Nov, 22:40:45 Uhr,
Lang & Schwarz
Kommentare 8.043
jobra,
10.12.2022 14:58 Uhr
0
Wohl dem der bei 24 (teil)verkauft hat.
M
Murphi,
07.12.2022 11:54 Uhr
3
Einige Leute schreiben ja hier echt einen Schwachsinn. Die Aktie von Encavis ist seit Februar von 11.50 € bis Ende August auf über 24 € gestiegen, das der Wert danach erstmal wieder korrigiert ist wohl völlig normal. Wenn man zu gierig ist, dann solltes man sich ncht wundern, wenn man dabei Federn lassen muss.
D
DKBhier,
02.12.2022 17:26 Uhr
0
Alle Solar +5% und +11% ....Encavis heute -2% was für n Dreck
MCC,
01.12.2022 9:15 Uhr
0
Kaum ist Maydorn weg, geht der Kurs durch die Deck!🤣
k
kolle1980,
30.11.2022 16:30 Uhr
0
Hab bissher auch alle Videos geschaut...immer äußerst interessant und teils sehr unterhaltsam. xD
Orkan2019,
30.11.2022 7:49 Uhr
0
Super danke 👍🏼
Yoschl84,
30.11.2022 4:39 Uhr
2
https://youtu.be/OCA13D_HhXM. Wieder ein interessantes Video mit dem Encavis-Vorstand. Es geht u.a. um Offshore-Wind, Stromspeicher, Wasserstoff und künftige Strompreise
Yoschl84,
29.11.2022 14:51 Uhr
0
Das Thema Übergewinnsteuer ist um einiges komplexer als nur die Frage, ob sie in D im September oder Dezember startet. Ich hatte ja schon geschrieben, dass leider die pauschale Obergrenze von 180 Euro pro MWh durch eine aggressivere Abschöpfung ersetzt worden zu sein scheint. Insbesondere aber hat Encavis Anlagen in vielen europäischen Ländern. Somit ist nicht nur Deutschlands Steuerrecht relevant, sondern die Frage, wie das mit der Übergewinnsteuer in anderen Ländern gehandhabt wird. Schwer, da als Einzelperson den Überblick zu behalten....
RaoulDuke_,
29.11.2022 14:35 Uhr
0
Keine Ahnung, aber irgendwie lächerlich wie die Aktie sich aktuell verhält. Durch die Regierungsentscheidung bezüglich Übergewinnsteuer erst ab Dezember sollte man meinen die Aktie hätte nun keine negativen Thematiken mehr.
N
Nimbochromis,
29.11.2022 14:11 Uhr
0
Jemand schon eine Info zum Dip gerade?
r
resonator,
29.11.2022 7:15 Uhr
0
https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/eqs-news--encavis-ag-erwirbt-einen-baufertigen-55-mw-solarpark-in-spanien/3950153/?utm_source=BoersennewsShare&utm_medium=App&utm_campaign=News
calmly,
28.11.2022 11:02 Uhr
1
… wenn die Welt in Zukunft viel mehr grünen Wasserstoff erzeugen will, braucht es viiiiiiiiel Grünen Strom.
Warum hier also beim ATH verkaufen?
r
resonator,
28.11.2022 7:55 Uhr
1
https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/eqs-news--encavis-ag-erwirbt-erstmals-einen-windpark--69-mw--in-litauen/3948887/?utm_source=BoersennewsShare&utm_medium=App&utm_campaign=News
Yoschl84,
27.11.2022 11:29 Uhr
0
Für Encavis durchaus relevant: Wenn man sich den Gesetzentwurf auf den Seiten des BMWK genau anschaut, sieht man neben dem geänderten Start- und Enddatum der Abschöpfung (gut für Encavis) auch, dass der Mechanismus ein ganz anderer sein soll als ursprünglich diskutiert (schlecht für Encavis): Von einer Erlösobergrenze von 180 Euro pro MWh ist jetzt keine Rede mehr. Jede Erzeugungsart bekommt stattdessen einen eigenen bestimmten Erlös als Basis zugebilligt, der u.a. von den individuellen Kosten abhängt. Alles, was über diesen zugebilligten Basiserlös hinausgeht, wird zu 90 Prozent abgeschöpft. Es liest sich jetzt m.E. auch alles sehr kompliziert. Auch die betroffenen Erzeugungsarten sind nicht ganz trivial: Wind-, Solar-, Braunkohle- und Atomstrom sind betroffen, Gas und Steinkohle z.B. aber nicht... Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber mit dem Merit-Order-Prinzip hat diese geplante Regelung jetzt gar nichts mehr gemeinsam, oder? Auch wenn das BMWK Gegenteiliges behauptet.
Yoschl84,
26.11.2022 2:41 Uhr
0
In den aktuellen Meldungen zum Kabinettsbeschluss scheint schon der Dezember, nicht der September Startpunkt für die Gewinnabschöpfung zu sein: "Finanziert werden soll die Strompreisbremse teilweise durch das Abschöpfen übermäßiger Gewinne am Strommarkt. Diese Abschöpfung erfolgt ab dem 1. Dezember - zunächst war hier eine rückwirkende Geltung ab September geplant gewesen. Die Laufzeit der Abschöpfung ist laut Ministerium bis 30. Juni 2023 befristet. Sie könne aber zu einem späteren Zeitpunkt durch Rechtsverordnung verlängert werden - höchstens aber bis April 2024. Ein weiterer Teil des Geldes kommt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes."
Yoschl84,
26.11.2022 2:31 Uhr
0
Ich bin kein Jurist, und im Zweifel würde über rückwirkend belastende Gesetze dann halt vor Gericht entschieden werden. Aber es gibt bereits aus früheren Fällen durchaus das ein oder andere eindeutige Zitat des Bundesverfassungsgerichts, z.B.: "Das grundsätzliche Verbot rückwirkender belastender Gesetze beruht außerhalb des Strafrechts auf den grundrechtlich geschützten Interessen der Betroffenen sowie den Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG)."
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