ENCAVIS WKN: 609500 ISIN: DE0006095003 Kürzel: ECV Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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29. Nov, 22:46:47 Uhr,
L&S Exchange
Kommentare 8.043
Yoschl84,
29.11.2022 14:51 Uhr
0
Das Thema Übergewinnsteuer ist um einiges komplexer als nur die Frage, ob sie in D im September oder Dezember startet. Ich hatte ja schon geschrieben, dass leider die pauschale Obergrenze von 180 Euro pro MWh durch eine aggressivere Abschöpfung ersetzt worden zu sein scheint. Insbesondere aber hat Encavis Anlagen in vielen europäischen Ländern. Somit ist nicht nur Deutschlands Steuerrecht relevant, sondern die Frage, wie das mit der Übergewinnsteuer in anderen Ländern gehandhabt wird. Schwer, da als Einzelperson den Überblick zu behalten....
Yoschl84,
30.11.2022 4:39 Uhr
2
https://youtu.be/OCA13D_HhXM. Wieder ein interessantes Video mit dem Encavis-Vorstand. Es geht u.a. um Offshore-Wind, Stromspeicher, Wasserstoff und künftige Strompreise
kolle1980,
30.11.2022 16:30 Uhr
0
Hab bissher auch alle Videos geschaut...immer äußerst interessant und teils sehr unterhaltsam. xD
RaoulDuke_,
29.11.2022 14:35 Uhr
0
Keine Ahnung, aber irgendwie lächerlich wie die Aktie sich aktuell verhält. Durch die Regierungsentscheidung bezüglich Übergewinnsteuer erst ab Dezember sollte man meinen die Aktie hätte nun keine negativen Thematiken mehr.
resonator,
29.11.2022 7:15 Uhr
0
https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/eqs-news--encavis-ag-erwirbt-einen-baufertigen-55-mw-solarpark-in-spanien/3950153/?utm_source=BoersennewsShare&utm_medium=App&utm_campaign=News
calmly,
28.11.2022 11:02 Uhr
1
… wenn die Welt in Zukunft viel mehr grünen Wasserstoff erzeugen will, braucht es viiiiiiiiel Grünen Strom.
Warum hier also beim ATH verkaufen?
resonator,
28.11.2022 7:55 Uhr
1
https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/eqs-news--encavis-ag-erwirbt-erstmals-einen-windpark--69-mw--in-litauen/3948887/?utm_source=BoersennewsShare&utm_medium=App&utm_campaign=News
Yoschl84,
27.11.2022 11:29 Uhr
0
Für Encavis durchaus relevant: Wenn man sich den Gesetzentwurf auf den Seiten des BMWK genau anschaut, sieht man neben dem geänderten Start- und Enddatum der Abschöpfung (gut für Encavis) auch, dass der Mechanismus ein ganz anderer sein soll als ursprünglich diskutiert (schlecht für Encavis): Von einer Erlösobergrenze von 180 Euro pro MWh ist jetzt keine Rede mehr. Jede Erzeugungsart bekommt stattdessen einen eigenen bestimmten Erlös als Basis zugebilligt, der u.a. von den individuellen Kosten abhängt. Alles, was über diesen zugebilligten Basiserlös hinausgeht, wird zu 90 Prozent abgeschöpft. Es liest sich jetzt m.E. auch alles sehr kompliziert. Auch die betroffenen Erzeugungsarten sind nicht ganz trivial: Wind-, Solar-, Braunkohle- und Atomstrom sind betroffen, Gas und Steinkohle z.B. aber nicht... Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber mit dem Merit-Order-Prinzip hat diese geplante Regelung jetzt gar nichts mehr gemeinsam, oder? Auch wenn das BMWK Gegenteiliges behauptet.
Yoschl84,
26.11.2022 2:41 Uhr
0
In den aktuellen Meldungen zum Kabinettsbeschluss scheint schon der Dezember, nicht der September Startpunkt für die Gewinnabschöpfung zu sein: "Finanziert werden soll die Strompreisbremse teilweise durch das Abschöpfen übermäßiger Gewinne am Strommarkt. Diese Abschöpfung erfolgt ab dem 1. Dezember - zunächst war hier eine rückwirkende Geltung ab September geplant gewesen. Die Laufzeit der Abschöpfung ist laut Ministerium bis 30. Juni 2023 befristet. Sie könne aber zu einem späteren Zeitpunkt durch Rechtsverordnung verlängert werden - höchstens aber bis April 2024. Ein weiterer Teil des Geldes kommt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes."
Yoschl84,
26.11.2022 2:31 Uhr
0
Ich bin kein Jurist, und im Zweifel würde über rückwirkend belastende Gesetze dann halt vor Gericht entschieden werden. Aber es gibt bereits aus früheren Fällen durchaus das ein oder andere eindeutige Zitat des Bundesverfassungsgerichts, z.B.: "Das grundsätzliche Verbot rückwirkender belastender Gesetze beruht außerhalb des Strafrechts auf den grundrechtlich geschützten Interessen der Betroffenen sowie den Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG)."
MoneyMaker300,
25.11.2022 20:23 Uhr
0
Warum sollte es das?
Würde mich mal ehrlich interessieren....
Perplex,
25.11.2022 19:19 Uhr
1
Aber es wird dennoch mit einer klagewelle gerechnet, da dieses Gesetz gegen die Verfassung verstößt
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