Dax Prognose WKN: 846900 ISIN: DE0008469008 Forum: Indizes User: cfdtrader123
Als Freiberufler, dann vermutlich Einkommenssteuer, anstatt Kaptitalertragssteuer!? Wo wird die Grenze liegen zwischen privatem Anleger (25%) und jemanden der dies beruflich macht(bspw. 42%)? Ich kann ja auch große Summen geerbt haben und diese anlegen und trotzdem arbeiten und mache durch die Kapitalerträge ein großes Zusatzeinkommen.
Als Freiberufler, dann vermutlich Einkommenssteuer, anstatt Kaptitalertragssteuer!? Wo wird die Grenze liegen zwischen privatem Anleger (25%) und jemanden der dies beruflich macht(bspw. 42%)? Ich kann ja auch große Summen geerbt haben und diese anlegen und trotzdem arbeiten und mache durch die Kapitalerträge ein großes Zusatzeinkommen.
Naja es gibt Länder wo man zwischen 0 und 9% zahlt. Das ist schon verlockender als 25 oder fast 50%. Wirklich egal ist es m.M.n. nur wenn man wirklich große Summen verdient. Bei 10 K bleibt nach Vorsorge, KV und fast 42% Einkommenssteuer nicht mehr wirklich viel netto übrig.
Danke Unnamed. Dieses Konstrukt mit der Anstellung auf Geringfügigkeit kam mir in den Sinn, um günstig krankenversichert zu sein. Als Privatier oder selbständiger oder überhaupt ziehen sie einem ja das Fell bei der privaten Krankenversicherung ab. Die Abgeltungssteuer von 25% ist ja unseren Politikern eh ein Dorn im Auge.
Als Trader biste Freiberufler. Im Wort "Gewerbe" steckt das Wort "Werbung" drin. Du wirbst nicht damit, jemandem Deine Dienstleistung oder Waren anzubieten. Siehe zett Be: https://www.ihk.de/schwerin/existenzgruendung/existenzgruendung/tipps-rund-um-die-gruendung/selbststaendigkeit-als-gewerbetreibender-oder-freiberufler-3032726#:~:text=Im%20Gegensatz%20zum%20Freiberufler%20unterliegt,%C2%A7%2015%2D17%20EStG). Und: https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/kleingewerbe/#:~:text=Das%20Kleingewerbe%20ist%20ein%20Gewerbe,muss%20und%20nicht%20bilanzierungspflichtig%20ist.
Natürlich ist es ein Unterschied, der sich aber egalisiert, wenn jeden Monat soviel Cash reinkommt, dass du es nicht mehr ausgeben kannst. Das Leute ins Ausland gehen, liegt mMn mehr daran, dass D immer mehr den Bach runter geht und die Lebensqualität woanders deutlich besser ist.
Aber dann bist du doch eine Art Subunternehmer und doch wieder mit Gewerbeschein. ChatGPT meinte im ersten Anlauf, dass man, wenn man nur für sich tradet, aber regelmäßig und häufig, ein Gewerbe anmelden müssten, weil eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Erst im 2. Anlauf wurde relativiert, dass es individuell anders sein könne....daher hab ich mal hier in die Runde gefragt.
Danke Unnamed. Dieses Konstrukt mit der Anstellung auf Geringfügigkeit kam mir in den Sinn, um günstig krankenversichert zu sein. Als Privatier oder selbständiger oder überhaupt ziehen sie einem ja das Fell bei der privaten Krankenversicherung ab. Die Abgeltungssteuer von 25% ist ja unseren Politikern eh ein Dorn im Auge.
Ich bin kein Steuerberater und kann es nicht mit Gewissheit bestätigen aber genau wie du beschreibst, ist es im Endeffekt auch. Bei einer hauptberuflichen Tradertätigkeit, bleibt es nicht bei den 25% Kst. Deswegen gründen viele dann eben wegen den Steuern eine GmbH, Holding etc. Auf der anderen Seite sind mir ein paar richtige Großverdiener Börsianer bekannt, den ist völlig egal, ob die 30, 40% oder 50% Steuern zahlen, weil die eh jeden Monat 5-6 stellig machen.
Aber dann bist du doch eine Art Subunternehmer und doch wieder mit Gewerbeschein. ChatGPT meinte im ersten Anlauf, dass man, wenn man nur für sich tradet, aber regelmäßig und häufig, ein Gewerbe anmelden müssten, weil eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Erst im 2. Anlauf wurde relativiert, dass es individuell anders sein könne....daher hab ich mal hier in die Runde gefragt.
Moin. Kann es aber nicht passieren, dass der freundliche Beamte vom Finanzamt deine Tradetätigkeit als Hauptbeschäftigung einstuft, und man dann nicht pauschal mit den 25%, sondern mit der persönlichen Einkommensteuer belegt wird? Das ist doch eine selbständige Tätigkeit. Mir schwebt die Idee vor, auf Geringfügigkeit angestellt zu sein und dann zu traden. ABER: wenn das Einkommen durch das Traden größer ist, als das der Arbeit auf Geringfügigkeit, kann der freundliche Beamte dann nicht dieses als Haupteinkommen deklarieren und somit voll besteuern? Beispiel: 400 Monat auf Gering und 4 TSD per Trading. Die Steuern vom Trading werden ja permanent abgeführt und die sehen genau was los ist. Oder ist das eine Lücke im System? Hat hier jemand eine Antwort oder kennt jemanden der es weiß?
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