APA ots news: Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über Geld" erklärt:

Worauf muss man bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung

achten?

Wien (APA-ots) - "Recht haben" heißt noch lange nicht "Recht bekommen".

Sein Recht durchzusetzen, kann sehr kostspielig sein und birgt nicht

zu unterschätzende Risiken. Ein verlorener Prozess hat meist hohe

Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge, und selbst

bei einem Obsiegen sind manchmal nicht alle Kosten gedeckt. Eine klug

gewählte Rechtsschutzversicherung kann hier zumindest die

finanziellen Sorgen abnehmen. Die aktuelle Ausgabe der

FMA-Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über Geld!" erklärt unter

dem Titel "Recht haben kostet", worauf Verbraucherinnen und

Verbraucher beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten

müssen.

In unserer modernen Gesellschaft sind fast alle Bereiche unseres

Zusammenlebens rechtlich geregelt. Dementsprechend breit und

vielfältig sind die Rechtsrisiken, die durch eine

Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können: Arbeitsrecht, Wohn-

und Mietrecht, Schadenersatz- und Strafrecht sind nur einige wenige

Beispiele hierfür. Kaum jemand ist aber allen rechtlich möglichen

Risiken ausgesetzt, dementsprechend bieten Rechtsschutzversicherungen

eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsschutz-Bausteine an, die zum

einen individuell zusammengesetzt werden können, zum anderen bereits

in Paketen zusammengefasst sind. Diese können erweitert oder auch

eingeschränkt werden. Hier gilt es Doppelversicherungen zu vermeiden,

da oft etwa Kreditkarten, Clubmitgliedschaften oder gesetzlich

verpflichtende Interessenvertretungen bereits spezifische

Rechtsschutzfelder abdecken.

Besonders wichtig ist auch, genau zu schauen, welche Kosten

tatsächlich gedeckt sind: nur die Rechtsanwaltskosten oder auch die

Verfahrenskosten, nur vor Gericht oder auch gegenüber

Verwaltungsbehörden; sind auch die Kosten für Sachverständige,

Gutachten, Dolmetscher und Zeugen enthalten; sind Kosten der

Gegenseite inbegriffen, wenn eine Zahlungsverpflichtung erwächst?

Welche Rechte und Pflichten kommen dem Versicherten zu: freie

Anwaltswahl? Sind bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten

ausgenommen (oft etwa Erbstreitigkeiten; Risiken aus Glücksspiel,

Scheidung und Krieg können etwa grundsätzlich nicht versichert

werden)? Gibt es einen Selbstbehalt? Bestehen Wartezeiten für

bestimmte Rechtsgebiete? Ist die Versicherungssumme mit einem

Höchstbetrag gedeckelt und ist dieser gegebenenfalls angemessen?

Diese und viele weitere Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung

erklärt und beantwortet die neue Ausgabe von "Reden wir über Geld!"

in klarer, einfacher und leicht verständlicher Sprache auf

übersichtlichen zwei DIN-A4-Seiten.

Interessierte finden diese Publikation auf der "Reden wir über

Geld"-Website der FMA unter dem Link:

[https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/recht-haben-kostet ]

(https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/recht-haben-kostet)

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

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